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Rechtsanwalt in Vietnam – Dr. Oliver Massmann
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Rechtsanwalt in Vietnam – Dr. Oliver Massmann
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Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann DIE WELTBANK FRAGT DUANE MORRIS ZUM THEMA REGIERUNG UND ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE. HIER SIND UNSERE ANTWORTEN:

Dr. Oliver Massmann by Dr. Oliver Massmann
Oktober 10, 2025
in Artikel
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VIETNAM AGRICULTURE FARMING 4.0 – Issues and Solutions – Impact of the Major Trade Agreements CPTPP, EUVNFTA and Investment Protection Agreement 
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Aktualisierung des geltenden Rechtsrahmens und der Reformen

  1. Welche Stelle führt die Beschaffung für die Behörde durch, die die meisten Straßen in Vietnam besitzt?

Das Verkehrsministerium

  1. Sind Ihnen zwischen dem 1. Juni 2017 und dem 1. Mai 2018 Änderungen (in der Praxis oder in Gesetzen, Vorschriften oder Verfahren) im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe bekannt? Zum Beispiel: Änderungen der geltenden Gesetze zur öffentlichen Auftragsvergabe, Erlass und/oder Umsetzung neuer Vorschriften, Implementierung oder Verbesserung von E-Procurement-Plattformen, Änderungen der Angebotssicherheit und des Rahmens für Leistungsgarantien usw.

Ja. Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, erlassen von der Nationalversammlung am 12. Juni 2017, in Kraft getreten am 1. Januar 2018

  1. Bitte legen Sie eine Liste der Gesetze, Verordnungen und sonstigen verbindlichen Unterlagen (einschließlich verbindlicher Standardbeschaffungsunterlagen und Verträge) vor, die die öffentliche Auftragsvergabe in Vietnam regeln. Bitte fügen Sie die auf nationaler/bundesstaatlicher Ebene erlassenen Gesetze oder sonstigen verbindlichen Unterlagen sowie alle weiteren für die in Abschnitt 1 beschriebene Vergabestelle geltenden Gesetze bei.

Vietnamesisches Zivilgesetzbuch Nr. 91/2015/QH13 der Nationalversammlung vom 24. November 2015 („Zivilgesetzbuch“);

Baugesetz Nr. 50/2014/QH13 der Nationalversammlung vom 18. Juni 2014 („Baugesetz“);

Ausschreibungsgesetz Nr. 43/2013/QH13 der Nationalversammlung vom 26. November 2013 („Ausschreibungsgesetz“);

Gesetz über öffentliche Investitionen Nr. 49/2014/QH13 der Nationalversammlung vom 18. Juni 2014 („Gesetz über öffentliche Investitionen“);

Handelsgesetz Nr. 36/2005/Qh11 der Nationalversammlung vom 14. Juni 2005 („Handelsgesetz“);

Regierungserlass Nr. 63/2014/ND-CP vom 26. Juni 2014 zur Regelung des Ausschreibungsgesetzes („Erlass Nr. 63/2014/ND-CP“);

Regierungserlass Nr. 37/2015/ND-CP vom 22. April 2015 zur Ausgestaltung von Bauverträgen („Erlass Nr. 37/2015/ND-CP“);

Regierungserlass Nr. 46/2015/ND-CP vom 12. Mai 2015 zur Verwaltung der Qualität und Instandhaltung von Bauarbeiten („Erlass Nr. 46/2015/ND-CP“);

Regierungserlass Nr. 30/2015/ND-CP vom 17. März 2015 zur Konkretisierung bestimmter Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes zur Auswahl von Bietern („Erlass Nr. 30/2015/ND-CP“);

Regierungserlass Nr. 15/2015/ND-CP vom 14. Februar 2015 über Investitionen in öffentlich-private Partnerschaften („Erlass Nr. 15/2015/ND-CP“);

Rundschreiben Nr. 04/2017/TT-BKHDT des Ministeriums für Planung und Investitionen vom 15. November 2017 zur detaillierten Auswahl von Bietern über das nationale Ausschreibungsportal („Rundschreiben Nr. 04/2017/TT-BKHDT“);

Rundschreiben Nr. 26/2016/TT-BXD des Bauministeriums vom 26. Oktober 2016 zur detaillierten Festlegung bestimmter Bestimmungen zum Qualitätsmanagement und zur Instandhaltung von Bauwerken („Rundschreiben Nr. 26/2016/TT-BXD“);

Rundschreiben Nr. 10/2016/TT-BKHDT des Ministeriums für Planung und Investitionen zur detaillierten Überwachung, Nachverfolgung und Prüfung von Ausschreibungsaktivitäten („Rundschreiben Nr. 10/2016/TT-BKHDT“);

– Rundschreiben Nr. 23/2015/TT_BKHDT des Ministeriums für Planung und Investitionen vom 21. Dezember 2015 zur Erstellung des Bewertungsberichts zu Ausschreibungsunterlagen („Rundschreiben Nr. 23/2015/TT_BKHDDT“);

– Rundschreiben Nr. 10/2015/TT_BKHDT des Ministeriums für Planung und Investitionen vom 26. Oktober 2015 zur Erstellung des Plans zur Bieterauswahl („Rundschreiben Nr. 10/2015/TT_BKHDT“);

– Rundschreiben Nr. 01/2015/TT_BKHDT des Ministeriums für Planung und Investitionen vom 14. Februar 2015 zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für Unternehmen, Ausschreibungsunterlagen für Angebote und der Anforderungsunterlagen für Beratungsleistungen („Rundschreiben Nr. 01/2015/TT_BKHDT“);

– Rundschreiben Nr. 17/2010/TT-BKH des Ministeriums für Planung und Investitionen vom 22. Juli 2010 mit Einzelheiten zu einem Pilotprogramm für Online-Gebote („Rundschreiben Nr. 17/2010/TT-BKH“);
– Offizielles Schreiben Nr. 5356/BKHDT-QLDT des Ministeriums für Planung und Investitionen vom 18. August 2014 zur Registrierung von Bieterinformationen im nationalen Ausschreibungssystem;

– Offizielles Schreiben Nr. 4962/BKHDT-QLDT des Ministeriums für Planung und Investitionen vom 31. Juli 2014 zur Umsetzung des Ausschreibungsgesetzes Nr. 43/2013/QH13 zur Investorenauswahl;

– Offizielles Schreiben Nr. 4054/BKHDT-QLDT des Ministeriums für Planung und Investitionen vom 7. Juni 2014 zur Umsetzung des Ausschreibungsgesetzes Nr. 43/2013/QH13 und des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP;

– Offizielles Schreiben Nr. 5186/BKHDT-QLDT des Ministeriums für Planung und Investitionen vom 11. August 2014 mit Leitlinien zur Bereitstellung und Veröffentlichung von Ausschreibungsinformationen während der Übergangszeit.

E-Vergabe-Plattformen

  1. Falls in Vietnam ein oder mehrere elektronische Vergabeportale (d. h. offizielle Websites, die sich ausschließlich der öffentlichen Auftragsvergabe widmen) in Betrieb sind, geben Sie bitte an, auf welcher Ebene diese Portale verfügbar sind.

Nationale Ebene – Link: www.muasamcong.mpi.gov.vn

  1. Falls mehrere elektronische Beschaffungsplattformen verfügbar sind, welche würde am ehesten für eine Ausschreibung wie die in Abschnitt 1 beschriebene genutzt werden?
  2. Falls die Vergabestelle ein Vergabeportal nutzt: Wie viele Bauaufträge werden über dieses Portal vergeben?

Weniger als 25 %

  1. Falls elektronische Beschaffungsportale verfügbar sind, geben Sie bitte an, welche der folgenden Aktionen über die einzelnen Portale durchgeführt werden können:

Zugriff auf Bekanntmachungen zu Beschaffungsmöglichkeiten: Vergabestelle und Bieter

Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen: Vergabestelle und Bieter

Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen: Vergabestelle und Bieter

Anfrage an die Vergabestelle: Bieter

Einreichen von Angeboten: Bieter

Einreichen von Angebotssicherheiten: Bieter

Öffnung von Angeboten: Beschaffung Beauftragte

Mitteilung von Entscheidungen (Klärung, Vergabe usw.): Vergabestelle

Zugriff auf Vergabeentscheidungen: Vergabestelle und Bieter

Zugriff auf Erläuterungen zu Vergabeentscheidungen: Vergabestelle und Bieter

Einreichung von Leistungsgarantien: Bieter

Vertragsunterzeichnung: Vergabestelle und Bieter

Phasen des Vergabeprozesses

Der folgende Fragebogen beschreibt den chronologischen Verlauf eines Vergabezyklus. Er beginnt mit der Bedarfsermittlung und Budgetsicherung der Vergabestelle. Anschließend werden die Schritte untersucht, die ein lokales Unternehmen unternehmen muss, um (i) einen öffentlichen Auftrag zu erhalten, (ii) die vereinbarten Arbeiten zu erbringen und (iii) die Zahlung zu erhalten. Der folgende Abschnitt konzentriert sich auf Planung und Budget.

Phase 1: Budgetierung und Bedarfsermittlung

Die Definition des Begriffs „Vergabestelle“ finden Sie in Abschnitt 1.

  1. Schätzt der Auftraggeber bei der Ausschreibung einer neuen Ausschreibung den Auftragswert?

Ja. Artikel 35 des Vergabegesetzes

  1. Wie wird der Auftragswert im Fall von Abschnitt 1 geschätzt?

Er wird anhand des gesamten investierten Kapitals oder des geschätzten Budgets (falls vorhanden) für das Projekt ermittelt. Alle Kosten, einschließlich Rücklagen, Gebühren, Abgaben und Steuern, werden berücksichtigt.

  1. Wer erstellt diese Schätzungen?

Der Auftraggeber oder der Investor des Projekts.

  1. Wird der geschätzte Auftragswert in der Ausschreibungsbekanntmachung/den Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht?

Ja. Artikel 35 des Vergabegesetzes

  1. Muss der Auftraggeber vor der Ausschreibung bereits ein Budget für ein bestimmtes Projekt zugewiesen haben?

Ja. Artikel 35 des Vergabegesetzes

Phase 2: Von der Ausschreibung bis zur Angebotsabgabe

Die folgenden Fragen beziehen sich auf die erste Phase des Vergabeverfahrens und konzentrieren sich auf die Wahl der Vergabemethode, die Veröffentlichung der Ausschreibung und die Einholung von Angeboten aus dem privaten Sektor. Die Definition des Begriffs „Beschaffungsstelle“ finden Sie in Abschnitt 1.

Beschaffungsmethode

  1. Wäre gemäß dem Rechtsrahmen eine offene Ausschreibung (d. h. das Verfahren, bei dem jedes Unternehmen ein Angebot abgeben kann) in Vietnam die Standardbeschaffungsmethode für einen Auftrag wie den in Abschnitt 1 beschriebenen?

Nein, Abschnitt 1, Kapitel 2 des Vergabegesetzes.

  1. Welche Beschaffungsmethode ist in der Praxis die gängigste für einen Auftrag wie den in Abschnitt 1 beschriebenen?

Eine offene Ausschreibung ist nicht die Standardmethode, bleibt aber in einem mit der Fallstudie vergleichbaren Fall die gängigste.

  1. Definiert der Rechtsrahmen die Situationen, in denen eine offene Ausschreibung erforderlich ist (einschließlich Schwellenwerte)? Falls der Rechtsrahmen Ausnahmen von der offenen Ausschreibung vorsieht, nennen Sie diese bitte.

Ja. Artikel 20 des Vergabegesetzes. Ausnahmen von der offenen Ausschreibung sind Fälle der beschränkten Ausschreibung, der Direktvergabe, des wettbewerblichen Dialogs, der Direktvergabe, der Eigendurchführung sowie der Bieterauswahl durch die Gemeinschaft und die Beteiligung von Bietern in bestimmten Sonderfällen (Artikel 2127 des Vergabegesetzes).

  1. Verbietet der Rechtsrahmen die Aufteilung von Aufträgen zur Umgehung von Schwellenwerten für die offene Ausschreibung?

Ja. Artikel 89.6 (k) des Vergabegesetzes

  1. Wie häufig kommt dies in der Praxis vor?

Sehr selten (<10 % der Fälle)

  1. Welche Strategien werden häufig eingesetzt, um die Regeln und Schwellenwerte für offene Vergabeverfahren zu umgehen?

Der Auftraggeber legt sehr hohe technische Anforderungen fest.

  1. Welche der folgenden Materialien muss der Auftraggeber öffentlich zugänglich machen?

Gesetzlich und in der Praxis öffentlich zugänglich

Beschaffungspläne: Artikel 8.1 des Vergabegesetzes

Ausschreibungsbekanntmachungen: Artikel 8.1 des Vergabegesetzes

Ausschreibungsunterlagen und technische Spezifikationen: Artikel 8.1 des Vergabegesetzes

Zuschlagsbekanntmachungen/Vergabeergebnisse: Artikel 8.1 des Vergabegesetzes

  1. Wo werden die oben genannten Materialien veröffentlicht?

Internet – Link: http://muasamcong.mpi.gov.vn/

Zeitungen

Sonstige: Websites von Ministerien, lokalen Sektoren, Provinzen oder anderen öffentlichen Massenmedien

Ausschreibungsbekanntmachungen & Ausschreibungsunterlagen

  1. Gibt es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Mindestfrist zwischen der Veröffentlichung der Ausschreibung und der Einreichungsfrist für ein offenes Ausschreibungsverfahren wie das in Abschnitt 1 beschriebene?

Ja. Artikel 12.1 des Vergabegesetzes.

  1. Wie viele Tage vergehen in der Praxis zwischen der Veröffentlichung der Ausschreibung und der Einreichungsfrist in einem Fall wie dem in Abschnitt 1 beschriebenen?

30–40 Tage

  1. Legt der gesetzliche Rahmen den Mindestinhalt der Ausschreibung und der Ausschreibungsunterlagen fest?Falls „Ja“, nennen Sie bitte die Anforderungen.

Ja. Artikel 218–219 des Handelsgesetzes. Die Ausschreibung muss Folgendes enthalten: a) Name und Anschrift des Auftraggebers; b) Kurze Beschreibung des Angebotsinhalts; c/ Frist, Ort und Verfahren für den Eingang der Angebotsunterlagen; d/ Frist, Ort und Verfahren für die Einreichung der Angebotsunterlagen; e/ Hinweise zur Klärung der Angebotsunterlagen.

Die Angebotsunterlagen müssen Folgendes enthalten: a/ Ausschreibungsbekanntmachung; b/ Anforderungen an die Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen; c/ Methoden zur Bewertung, zum Vergleich, zur Rangfolge und zur Auswahl der Bieter; d/ Sonstige Hinweise zur Angebotsabgabe.

  1. Welche der folgenden Angaben sind in der Praxis in der Regel NICHT in der Ausschreibungsbekanntmachung und/oder den Angebotsunterlagen enthalten?
    • Gründe für den Ausschluss von Bietern
    • Hauptbedingungen des Auftrags
    • Zahlungsplan im Rahmen des Beschaffungsvertrags

Untervergabe

  1. Reguliert der Rechtsrahmen die Untervergabe?

Ja. Artikel 128.2 des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP

  1. Darf die Vergabestelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festlegen, dass ein Teil des Auftrags vom ursprünglichen Auftragnehmer ausgeführt werden muss und nicht an Subunternehmer vergeben werden kann?Beispielsweise müssen 25 % des Auftrags von dem Unternehmen ausgeführt werden, das den Zuschlag erhält.

Ja. Es besteht keine Anforderung an einen bestimmten Anteil.

  1. Müssen Bieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der Abgabe ihres Angebots ihre Absicht offenlegen, Teile des Auftrags an Subunternehmer zu vergeben?

Ja. Artikel 4.36 des Vergabegesetzes, Artikel 128.2 (b) des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP

  1. Wenn die Absicht zur Untervergabe im Angebot nicht offengelegt wurde, welche Pflichten hat der Auftragnehmer, der sich nach Vertragsunterzeichnung für die Untervergabe entscheidet?

Keine der oben genannten Antworten

  1. Kann der Subunternehmer vom Auftraggeber für mangelhafte Arbeitsqualität haftbar gemacht werden? Falls der Subunternehmer nur unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden kann, nennen Sie diese bitte.

Nein. Artikel 128.2(a) des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP
Klarstellungen

  1. Wie wendet sich ein potenzieller Bieter üblicherweise an den Auftraggeber, wenn er Klarstellungen zu den Ausschreibungsunterlagen benötigt?

Der Auftraggeber bespricht alle Klarstellungen in einer öffentlichen Sitzung.

Der Auftraggeber antwortet und ist stets verpflichtet, die Antwort auch allen anderen Bietern mitzuteilen. – Rechtsgrundlage: Artikel 14.2 (c) des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP

  1. Werden Klarstellungen in der Praxis als Gelegenheit für Verhandlungen mit dem Auftraggeber genutzt?

Nein.

  1. Verbietet der Rechtsrahmen informelle Treffen zwischen dem Auftraggeber und einem Bieter während des Ausschreibungsverfahrens?

Nein. Artikel 89 des Vergabegesetzes.

  1. Wie häufig finden diese Treffen in der Praxis statt?

Selten (zwischen 10 und 25 %)

Angebotssicherheit

  1. Verlangt der Rechtsrahmen vom Bieter eine Art Angebotsgarantie?

Ja. Artikel 11.1 des Vergabegesetzes.

  1. Welches Instrument würde der Bieter in der Praxis am häufigsten als Angebotsgarantie nutzen?

Angebotssicherheit – Bitte geben Sie den Betrag an: 55 Mio. VND – 170 Mio. VND

  1. Falls eine BidCo erforderlich ist, welches ist das gängigste Instrument für die Angebotssicherheit?

Bargeld

Bankgarantie/Akkreditiv

Phase 3: Von der Angebotseröffnung bis zur Vertragsunterzeichnung

Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Angebotseröffnung, die Angebotsbewertung, Ausschlüsse und die Vertragsunterzeichnung. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung dieser Fragen die Annahmen der Fallstudie in Abschnitt 1. Die Definition des Begriffs „Beschaffungsstelle“ finden Sie in Abschnitt 1.

Zeit (Kalendertage)

  1. Setzt der Rechtsrahmen einen Zeitrahmen für die Angebotseröffnung durch die Beschaffungsstelle nach Ablauf der Angebotsfrist?

Ja. Artikel 14.3(b) des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP

  1. Führt die Vergabestelle die Angebotseröffnung in der Praxis unverzüglich durch (d. h. genau am Tag und zur Uhrzeit der Angebotsfrist)?

Ja.

  1. Falls nicht unverzüglich, wie viele Kalendertage durchschnittlich nach Ablauf der Frist?

Zeit: Hauptgründe für Verzögerungen

  1. Wie viele Tage vergehen in der Praxis in einem mit dem Fallbeispiel vergleichbaren Fall zwischen Angebotseröffnung und öffentlicher Bekanntmachung des Zuschlags (d. h. dem Zeitpunkt, an dem alle Bieter, Teilnehmer und relevanten Parteien über die Vergabeentscheidung informiert werden)? Unter der Annahme, dass keine Beschwerden/Anfechtungen/Proteste eingereicht wurden?Bitte berücksichtigen Sie bei dieser Schätzung die Zeit für die Bewertung der Angebote, die Benachrichtigung aller Bieter über die Entscheidung und die Benachrichtigung des Gewinners des Zuschlags. Falls keine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, geben Sie bitte die Zeit bis zur Benachrichtigung des Bieterbeirats an.

Zeitraum: 45–60 Tage. Hauptgründe für die Verzögerung: Das Ergebnis der Bieterauswahl muss überprüft werden oder es sind Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen erforderlich.

  1. Gibt es zwischen der öffentlichen Bekanntmachung der Vergabe und der Vertragsunterzeichnung eine Wartezeit (oder Pause), damit unterlegene Bieter die Vergabeentscheidung anfechten können?

Ja. Dauer: 10 Tage

  1. Wie viele Tage vergehen in der Praxis durchschnittlich zwischen der öffentlichen Bekanntmachung der Vergabe und der Vertragsunterzeichnung?Bitte berücksichtigen Sie die Zeit, die der Gewinner für die Einreichung der relevanten Unterlagen und die Vertragsunterzeichnung benötigt.

Zeit: 20–25 Tage. Hauptgründe für Verzögerungen

  1. Wie viele Tage vergehen in der Praxis durchschnittlich zwischen der Vertragsunterzeichnung und dem Erhalt der Aufforderung zur Ausführung der Arbeiten?

Zeit: 0 Tage oder nach Erhalt der Erfüllungsgarantie durch die Vergabestelle.

Hauptgründe für die Verzögerung: Kein Erhalt der Erfüllungsgarantie

  1. Sollten für den Beginn der Arbeiten Baugenehmigungen oder andere behördliche Genehmigungen erforderlich sein, wie lange dauert es nach Vertragsunterzeichnung durchschnittlich, diese zu erhalten? Bitte geben Sie „0 Tage“ an, wenn die Genehmigungen dem Auftragnehmer automatisch erteilt werden oder nicht erforderlich sind.

 Zeit: 0 Tage

Hauptgründe für die Verzögerung

Bewertung & Vergabe

  1. Regelt der Rechtsrahmen die Auswahl der Mitglieder des Auswahlausschusses?

Ja. Artikel 116, Dekret Nr. 63/2014/ND-CP

  1. Sind Mitarbeiter der Vergabestelle verpflichtet, einen verbindlichen Verhaltenskodex oder eine Ethikrichtlinie einzuhalten, die Themen wie Auswahlverfahren, Interessenkonflikte, Schulungsanforderungen usw. umfasst?

Nein. Nicht in den Gesetzen erwähnt.

  1. Welches wäre gemäß dem rechtlichen Rahmen das Zuschlagskriterium in einem Fall wie dem in Abschnitt 1 beschriebenen?

Preis – Rechtsgrundlage: Artikel 39.1 des Vergabegesetzes

Preis und andere qualitative Elemente (z. B. das beste Preis-Leistungs-Verhältnis oder die günstigste Kombination aus Kosten, Fertigstellungszeit, Qualität und Nachhaltigkeit oder das wirtschaftlich günstigste Angebot) – Rechtsgrundlage: Artikel 39.2 des Vergabegesetzes

Sonstige, bitte erläutern: Kombination aus technischer und preislicher Bewertung (Artikel 39.3 des Vergabegesetzes) Gesetz)

  1. Erfordert der Rechtsrahmen, dass alle nicht preisbezogenen Bewertungskriterien objektiv und quantifizierbar sind?

Nein. Nicht in den Gesetzen erwähnt.

  1. In welcher Reihenfolge würden die Auswahlkriterien (technisch, finanziell, verfahrenstechnisch usw.) und die Zuschlagskriterien in einer Ausschreibung wie der in Abschnitt 1 beschriebenen in der Praxis bewertet?

Zuerst wird die Einhaltung der Auswahlkriterien durch das Unternehmen geprüft (ggf. bereits im Rahmen eines Präqualifikationsverfahrens). Nur wenn diese zufriedenstellend sind, wird das Angebot anhand der Zuschlagskriterien bewertet.

  1. Wie oft basiert die Vergabeentscheidung in der Praxis ausschließlich auf dem Preis und nicht auf dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis?

Selten (zwischen 10 und 25 %)

  1. Wie oft enthalten die Ausschreibungsunterlagen in der Praxis Bewertungskriterien, die Unternehmen den Vorzug geben, die bereits mit der Vergabestelle zusammengearbeitet haben?

Sehr selten (<10 % der Fälle)

  1. Wie oft wird ein Angebot in der Praxis allein aufgrund eines Fehlers/einer Formalität (z. B. fehlendes Dokument, Formatierung der Ausschreibungsunterlagen usw.) disqualifiziert?

Selten (zwischen 10 und 25 %)

  1. In diesen Fällen erhält der Bieter in der Praxis die Möglichkeit, den Fehler vor der Vergabe zu korrigieren. Disqualifikation?

Ja. Artikel 14.3 (c) des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP

  1. Kann der Auftraggeber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach Angebotseröffnung, aber vor Vertragsunterzeichnung, einige der Ausschreibungsbedingungen einseitig ändern?Falls ja, bitte angeben, unter welchen Bedingungen der Auftraggeber dies tun kann.

Nein.

  1. Wie häufig kommen solche Änderungen in der Praxis vor?

Sehr selten (<10 % der Fälle)

  1. Sind Verhandlungen zwischen Bietern und Vergabestelle nach der Angebotseröffnung, aber vor Vertragsunterzeichnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zulässig? Falls „Ja“, geben Sie bitte an, unter welchen Bedingungen solche Verhandlungen stattfinden können.

Ja. Artikel 19–20 des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP

  1. Wie häufig finden solche Verhandlungen in der Praxis statt?

Sehr häufig (> 90 %)

Ausschluss

  1. Erhält ein Bieter, der nicht erfolgreich ist (aufgrund von Ausschluss oder Verlust), eine schriftliche Begründung für den Ausschluss/Verlust?

Ja, dem Bieter muss gesetzlich immer eine schriftliche Begründung vorgelegt werden. Rechtsgrundlage und Frist: Artikel 20.6 (b) des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP; innerhalb von 5 Werktagen nach Genehmigung des Bieterergebnisses.

  1. Falls „Ja“, wird der Bieter in der Regel frühzeitig informiert, sodass er den Ausschluss/Verlust rechtzeitig anfechten kann?

Ja

Phase 4:Vertragsmanagement

Die folgenden Fragen beziehen sich auf Leistungsgarantie, Vertragsneuverhandlung, Minderleistung und Kündigung. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung dieser Fragen die Annahmen der Fallstudie in Abschnitt 1. Die Definition des Begriffs „Beschaffungsstelle“ finden Sie in Abschnitt 1.

Leistungsgarantie

  1. Ist der Bieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, eine Leistungsgarantiekaution zu hinterlegen, die eine Entschädigungsquelle für den Fall der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen sicherstellt?

Ja. Höhe: 2 %–10 % des Zuschlagspreises.

Artikel 66 & 72 des Vergabegesetzes.

  1. Wenn eine BidCo erforderlich ist, welches ist das gängigste Instrument der Erfüllungsgarantie?

Einzahlungsbescheinigung

Bankgarantie/Akkreditiv

Zahlungseinbehalt bis zur zufriedenstellenden Vertragserfüllung

  1. Wie lange dauert es in der Praxis üblicherweise, bis der Auftraggeber die Leistungsgarantie nach Ausstellung der Fertigstellungsbescheinigung vollständig zurückzahlt?

5–10 Tage

Vertragsneuverhandlungen/-änderungen

  1. Gibt es gesetzliche Regelungen für Vertragsneuverhandlungen?Falls „Ja“, geben Sie bitte die entsprechenden Bestimmungen an.

Ja. Artikel 67 des Vergabegesetzes und Artikel 93 des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP

  1. Falls „Ja“, welche Grenzen gelten für die Neuverhandlung der folgenden Aspekte ohne erneute Ausschreibung?

– Preis (z. B. aufgrund anfänglicher Unterschätzung der Kosten oder mangelhafter Projektplanung): Der Preis wird nur bei Verträgen mit festem Einheitspreis, Verträgen mit veränderbarem Einheitspreis und Verträgen mit Zeitvereinbarung angepasst.

– Umfang (Länge, Größe usw.): Der Auftragsumfang kann nicht geändert werden, wenn die Erhöhung des Arbeitsumfangs auf subjektives Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Der Liefertermin wird nur im Falle höherer Gewalt, Änderungen des Arbeitsumfangs, der Planung oder der Ausführungsmethode aus objektiven Gründen sowie bei der Übergabe des Grundstücks angepasst.

– Technische Spezifikationen (Materialien usw.): Der Wechsel des Subunternehmers (sofern dieser nicht in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt ist) bedarf der Zustimmung des Investors.

– Lieferzeitplan

– Auftragnehmer/Subunternehmer

  1. Wie oft würde ein Vertrag wie der in Abschnitt 1 beschriebene neu verhandelt werden?

Gelegentlich (zwischen 25 und 50 %)

  1. Wenn der in Abschnitt 1 beschriebene Vertrag komplexer wäre (z. B. längerfristige und/oder kostspieligere Ausführung, komplexerer Umfang oder Gegenstand usw.), wie oft würde er neu verhandelt werden?

Häufig (zwischen 50 und 90 %)

  1. Wie oft geben Bieter unrealistisch niedrige Angebote ab, um den Auftrag zu erhalten, in der Gewissheit, später nachverhandeln zu können?

Selten (zwischen 10 und 25 %)

  1. Wie oft werden Werden „Notfälle“ als Vorwand für Neuverhandlungen genutzt?

Selten (zwischen 10 und 25 %)

  1. Gibt es gemäß dem Rechtsrahmen einen Prozentsatz für die Preiserhöhung, unterhalb dessen der Auftraggeber keinen Grund für die Neuverhandlung angeben muss? Falls „Ja“, geben Sie bitte den Prozentsatz und die entsprechende Rechtsgrundlage an.

Nein.

  1. Gibt es gemäß dem Rechtsrahmen einen Prozentsatz für die Preiserhöhung, oberhalb dessen der Auftraggeber nicht nachverhandeln darf und stets eine neue Ausschreibung durchführen muss? Falls „Ja“, geben Sie bitte den Prozentsatz und die entsprechende Rechtsgrundlage an.

Nein.

  1. Falls Beschränkungen für Preisneuverhandlungen bestehen, gelten diese für jede Neuverhandlung oder für alle Neuverhandlungen zusammen. (Beispiel: Wenn der Rechtsrahmen vorschreibt, dass eine Preiserhöhung 50 % nicht überschreiten darf, gilt diese Beschränkung für jede Änderung, wenn mehrere aufeinanderfolgende Änderungen erfolgen?

Alle Neuverhandlungen. Artikel 67.4 des Vergabegesetzes

  1. Werden die Ergebnisse von Vertragsnachverhandlungen öffentlich zugänglich gemacht?

Nein. Gesetzlich nicht geregelt, aber in der Praxis nicht.

  1. Welche Strategien werden in der Praxis häufig angewendet, um die Nachverhandlungsregeln im Rahmen einer Neuausschreibung zu umgehen?
  2. Reguliert der Rechtsrahmen die einseitige Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber (d. h. die Kündigung nach Belieben, auch ohne Angabe von Gründen)?Falls „Ja“, geben Sie bitte die entsprechenden Bestimmungen an.

Ja. Artikel 117.11 des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP; Artikel 428 des vietnamesischen Zivilgesetzbuches.

  1. Wie oft würde der Auftraggeber den Vertrag in der Praxis einseitig kündigen, obwohl der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt?

Sehr selten (<10 % der Fälle)

  1. Wie oft würde der Auftragnehmer (vor Gericht oder im Rahmen einer alternativen Streitbeilegung) gegen den Auftraggeber Klage wegen Schäden einreichen, die aus einer einseitigen Kündigung resultieren, die nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist?

Sehr selten (<10 % der Fälle) Phase 5:Zahlung, Verzögerungen und Qualitätsbewertung
Die folgenden Fragen beziehen sich auf Zahlungen und Inspektionen. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung dieser Fragen weiterhin die Annahmen der Fallstudie in Abschnitt 1. Die Definition des Begriffs „Beschaffungsstelle“ finden Sie in Abschnitt 1.

Zahlung

  1. Gibt es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Obergrenze für die Anzahlung, die die Beschaffungsstelle dem Auftragnehmer für die Einstellung von Arbeitskräften, den Materialkauf und die Inbetriebnahme im Rahmen eines Vertrags wie dem in Abschnitt 1 beschriebenen leisten kann?

Nein.

  1. Wie viel Anzahlung wird in der Praxis üblicherweise für einen Vertrag wie den in Abschnitt 1 beschriebenen geleistet?

Mindestens 10 % des Auftragswerts, höchstens 50 % des Auftragswerts.

  1. Legt der Rechtsrahmen während der Vertragsausführung einen Zeitrahmen fest, innerhalb dessen die Vergabestelle die Zahlung nach Rechnungseingang bearbeiten muss?

Ja. Artikel 19 des Dekrets Nr. 37/2015/ND-CP

  1. Wie viele Kalendertage dauert es in der Praxis durchschnittlich, bis BidCo die Zahlung erhält, nachdem die Rechnung bei der zuständigen Behörde eingegangen ist?

Maximal 14 Tage

  1. Wie viele Personen müssen in der Praxis innerhalb der Vergabestelle die Zahlung genehmigen, bevor sie erfolgt?

2

  1. Legt die Vergabestelle Mindeststandards für die abgeschlossenen Arbeiten fest, die das Unternehmen erfüllen muss, um die Zahlung zu erhalten? Falls ja, geben Sie bitte die entsprechenden Standards an.

Ja. Standards: Basierend auf dem tatsächlich vom Auftragnehmer erbrachten Arbeitsumfang.

  1. Wie oft erhält BidCo in der Praxis Zahlungen innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist?

Häufig (zwischen 50 und 90 %)

  1. Falls selten, was sind die Hauptgründe für Verzögerungen?

N/A

  1. Werden die Zahlungen in der Regel gleichmäßig über die Dauer der Arbeiten verteilt?

Nein. Artikel 95–98 des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP. Basierend auf dem tatsächlich vom Auftragnehmer erbrachten Arbeitsumfang.

  1. Hat das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Verzugszinsen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist zahlt?

Ja. Artikel 94 des Dekrets Nr. 63/2014/ND-CP

  1. Wenn ja, wie oft würden solche Zinsen in der Praxis an das Unternehmen gezahlt?

Häufig (zwischen 50 und 90 %)

  1. Angenommen, BidCo liefert Arbeiten, die den im Vertrag vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen, innerhalb des Budgets und termingerecht erfolgen: Welche Strategien, falls vorhanden, nutzt der Auftraggeber, um Zahlungen zu verzögern oder zu vermeiden?

Der Auftraggeber hat finanzielle Schwierigkeiten.

  1. Wie oft zahlt der Auftraggeber in der Praxis nicht?

Sehr selten (<10 % der Fälle)

  1. Wenn Zahlungsausfälle häufig sind, wie oft würde BidCo auf informelle Zahlungen zurückgreifen, um Zahlungen zu erhalten?

Sehr selten (<10 % der Fälle) Fälle)

  1. Wenn Zahlungsausfälle häufig sind, wie oft würde der Bieter gerichtlich Abhilfe suchen?

Selten (zwischen 10 und 25 %)

Inspektionen und Gewährleistungen

  1. Verfügt der Auftraggeber über Richtlinien oder Protokolle zur Prüfung der Qualität der Arbeiten?

Ja. Artikel 6, 8 und 9 des Rundschreibens Nr. 26/2016/TT-BXD

  1. Wie oft würde der Auftraggeber in einem vergleichbaren Fall wie dem in Abschnitt 1 beschriebenen Qualitätsprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Arbeiten des Bieters den geltenden technischen Anforderungen, Normen und Vorschriften entsprechen?

Sehr oft (> 90 %)

  1. Ist der Bieter nach Abschluss der Arbeiten gesetzlich verpflichtet, die Arbeiten für einen bestimmten Zeitraum zu garantieren?

Ja. Artikel 35-36 des Dekrets Nr. 46/2015/ND-CP

  1. Falls der Bieter verpflichtet ist, welches ist das gängigste Instrument für die Nachabschlussgarantie?

Bankgarantie/Akkreditiv

Zahlungseinbehalt

  1. Wie lange nach Abschluss der Arbeiten muss der Bieter das Garantieinstrument in der Praxis aufrechterhalten?

12–18 Monate

Verzögerungen & Überschreitungen

  1. Wie oft werden die Arbeiten in der Praxis innerhalb der ursprünglichen Frist geliefert?

Häufig (zwischen 50 und 90 %)

  1. Falls Verzögerungen in der Praxis häufig vorkommen, was sind die Hauptgründe dafür?

Aufwändige Verwaltungsprozesse innerhalb der Vergabestelle

Kapazität der Vergabestelle (Personal-/Kompetenz-/Budgetbeschränkungen)

Kapazität des Auftragnehmers (technische/finanzielle/managementtechnische/Humankapitalbeschränkungen)

Mangelhafte Planung auf Seiten der Vergabestelle (schlecht konzipierte Projektspezifikationen usw.)

Mangelhafte Planung auf Seiten des Auftragnehmers

  1. Wie oft werden die Arbeiten in der Praxis innerhalb des ursprünglichen Budgets geliefert?

Gelegentlich (zwischen 25 und 50 %)

  1. 74. Wenn Kostenüberschreitungen in der Praxis häufig vorkommen, was sind die Hauptgründe dafür?

Marktbedingungen (Änderungen der Inputpreise, Wechselkursschwankungen usw.)

Aufwändige Verwaltungsprozesse innerhalb der Beschaffungsstelle

Kapazität des Auftragnehmers (technische, finanzielle, organisatorische und personelle Einschränkungen)

Mangelhafte Planung seitens der Beschaffungsstelle (schlecht konzipierte Projektspezifikationen usw.)

Mangelhafte Planung seitens des Auftragnehmers

Forschung – Kritische Aspekte des Beschaffungsprozesses

  1. Wie häufig werden die folgenden Strategien von der Beschaffungsstelle eingesetzt, um die Vorschriften der öffentlichen Auftragsvergabe zu umgehen?

Beschaffungsmöglichkeiten werden nicht lange genug beworben, um den Wettbewerb zu minimieren: 10–25 %

Priorisierung von Projekten ohne ausreichende Motivation, nur um einem bestimmten Bieter Vorteile zu verschaffen: 10–25 %

Priorisierung nicht wettbewerblicher Ausschreibungen, um den Markteintritt zu beschränken. : 10–25 %

Technische Spezifikationen werden so definiert, dass sie einem bestimmten Bieter zugute kommen. : 10–25 %

Unregelmäßigkeiten im Ausschreibungsverfahren. : 10–25 %

Verzerrte Auslegung der Auswahlkriterien. : 25–50 %

In den Vertrag werden spezifische Verpflichtungen aufgenommen, die zuvor nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten waren, und dem Auftragnehmer dadurch unnötige Belastungen auferlegt. : <10 % der Fälle Zahlungsverzögerung an den Auftragnehmer, um andere Arbeiten anzufordern, die nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten waren. : <10 % der Fälle Verzögerung der Auftragserfüllung, um andere, nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthaltene Leistungen zu erhalten. <10 % der Fälle. Einseitige und willkürliche Vertragskündigung. <10 % der Fälle. 76/ Wie häufig werden die folgenden Strategien von privaten Unternehmen zur Umgehung der Vergabevorschriften eingesetzt?

Absprachen zwischen Bietern (Scheingebote, Angebotsunterdrückung, Angebotsrotation, Marktaufteilung). <10 % der Fälle. Absprachen mit dem Auftraggeber, um anderen Wettbewerbern den Markteintritt zu verwehren: 10–25 %. Abgabe leichtfertig niedriger Angebote, um den Zuschlag zu erhalten. 10–25 %. Fälschung von Dokumenten oder Verschweigen wesentlicher Informationen im Angebot des Bieters. 10–25 % Informelle Bezahlung von Beamten: 50–90 % Missbrauch des Neuverhandlungsprozesses zur Erhöhung des Preises oder des Projektumfangs ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. 50–90 % Verzögerung der Auftragsausführung, um den Auftraggeber zur Vergabe weiterer Aufträge an dasselbe Unternehmen zu zwingen. 10–25 % Ausführung des Auftrags mit geringerer Qualität oder mit anderen technischen Spezifikationen als im Ausschreibungsverfahren angegeben. 50–90 % Beauftragung von Subunternehmern, die im Ausschreibungsverfahren weder ordnungsgemäß ausgewählt noch offengelegt wurden. 10–25 % *** Bei Fragen zu den oben genannten Punkten wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC. Vielen Dank!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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