Mit Wirkung vom 15. September 2025 schafft das Dekret 210/2025/ND-CP einen umfassenden Rechtsrahmen, um Investitionen von Startup-Investmentfonds in innovative Startups in Vietnam zu erleichtern und diesen Unternehmen einen besseren Zugang zu Kapital zu ermöglichen. Dieser Artikel beschreibt die wichtigsten Bestimmungen des Dekrets 210 und hebt dessen Bedeutung für die Schaffung eines sicheren Investitionsumfelds für Startups und Risikokapitalfonds hervor.
Dekret 210 erkennt wandelbare Anlageinstrumente formell an und ermöglicht es Investmentfonds, Startups Kapital über Mechanismen zur Verfügung zu stellen, die später in Eigenkapital oder Kapitaleinlagen umgewandelt werden können. Vor diesem Dekret nutzten Investoren häufig Wandeldarlehen oder umstrukturierte Vorzugsaktien im Rahmen bestehender Unternehmensvorschriften, um Startups Kapital zuzuführen. Das Fehlen eines klaren Rechtsrahmens barg potenzielle Risiken. Die Einführung dieser Bestimmungen stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, verringert Unsicherheiten und stärkt das Vertrauen der Investoren.
Das Dekret führt außerdem Bestimmungen ein, die es Investmentfonds ermöglichen, Vorkaufsrechte für den Erwerb neuer Aktien in nachfolgenden Finanzierungsrunden von Startups auszuhandeln. Diese Regelung entspricht den gängigen Praktiken im Risikokapital- und Startup-Ökosystem und stellt sicher, dass Investoren ihre berechtigten Interessen schützen können, indem sie ihre anteilige Beteiligung an zukünftigen Kapitalerhöhungen behalten.
Dekret 210 legt spezifische Richtlinien fest, um die sichere und transparente Funktionsweise von Investmentfonds und Startups zu gewährleisten:
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<li><strong>Fondszusammensetzung und Rechtsform</strong>: Ein Investmentfonds kann aus 2 bis 30 Investoren bestehen und besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Diese flexible Struktur eignet sich gut für den experimentellen und kleineren Charakter von Risikokapitalfonds in der Frühphase.</li>
<li><strong>Investitionsgrenzen</strong>: Das Gesamtkapital, das ein Fonds in ein einzelnes Startup investiert, darf 50 % des Gründungskapitals des Startups nach der Investition nicht überschreiten. Diese Beschränkung soll eine übermäßige Kontrolle durch einen einzelnen Investor verhindern und Startups ermutigen, ihre Finanzierungsquellen zu diversifizieren.</li>
<li><strong>Verbot von Kreuzinvestitionen</strong>: Das Dekret verbietet innovativen Startup-Investmentfonds strikt, in andere ähnliche Fonds zu investieren. Diese Maßnahme erhöht die finanzielle Transparenz, mindert die mit der Kapitalrückführung verbundenen Risiken und verhindert spekulative Finanzstrukturen.</li>
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Um den Fokus weiterhin auf die Förderung von Innovationen zu legen, legt Dekret 210 spezifische Beschränkungen für die Aktivitäten von Startup-Investmentfonds fest:
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<li>Fonds dürfen keine gewerblichen Kredite vergeben oder Kredite garantieren.</li>
<li>Anlagen in börsennotierte Wertpapiere, Anleihen oder Fondszertifikate sind nicht zulässig.</li>
<li>Fonds dürfen bei der Kapitalbeschaffung von Investoren keine garantierten Renditen versprechen.</li>
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Diese Beschränkungen unterstreichen die Absicht des Dekrets, Risikokapitalinvestitionen zu priorisieren, die Innovation und Kreativität fördern, statt rein finanziellen oder spekulativen Zielen.
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Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter <a href=“mailto:[email protected]“>[email protected]</a>. Dr. Oliver Massmann ist Geschäftsführer von Duane Morris Vietnam LLC.