Am 7. August 2025 erließ die Regierung das Dekret Nr. 219/2025/ND-CP zur Regelung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Vietnam („Dekret 219“). Es ersetzt die bisherigen Regelungen des Dekrets Nr. 152/2020/ND-CP und des Änderungsdekrets Nr. 70/2023/ND-CP. Dekret 219 enthält wichtige Bestimmungen zur Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte in vorrangigen Branchen und bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern klare Leitlinien. Wichtige Bestimmungen sind:
- Vereinfachtes Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis: Dekret 219 integriert den zweistufigen Prozess (i) der Beantragung der Genehmigung für den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte und (ii) der Beantragung einer Arbeitserlaubnis in ein einziges, konsolidiertes Verfahren. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Infolgedessen beträgt die gesetzliche Bearbeitungszeit für einen Arbeitserlaubnisantrag nun insgesamt 10 Arbeitstage. Dies stellt eine deutliche Verkürzung gegenüber der gesetzlichen Frist von etwa 20 Arbeitstagen für die beiden Schritte vor der Integration dar.
- Erweiterte Fälle für die Befreiung von der Arbeitserlaubnis: Die neue Verordnung erweitert die Liste der Fälle, in denen ein ausländischer Arbeitnehmer von der Arbeitserlaubnis befreit ist. Zu den bemerkenswerten Fällen gehören:
- Kapitalgeber mit hohem Wert: Eigentümer oder Kapitalgeber von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Vorsitzende oder Mitglieder des Vorstands von Aktiengesellschaften mit einer Kapitaleinlage von 3 Milliarden VND oder mehr.
- Fachkräfte mit Schwerpunkt im Sektor: Ausländische Experten und Arbeitnehmer, die von den zuständigen Ministerien oder Volkskomitees der Provinzen als in strategischen Bereichen wie Finanzen, Wissenschaft und Technologie, Innovation und nationaler digitaler Transformation tätig bestätigt wurden.
- Kurzzeitarbeit: Ausländische Manager, Führungskräfte, Experten oder Techniker, die für kurzfristige Einsätze von weniger als 90 Tagen pro Kalenderjahr nach Vietnam einreisen, haben nun Anspruch auf eine Ausnahmeregelung.
- Lockerung der Anforderungen für „Experten“ und „Techniker“: Die Voraussetzungen für die Anerkennung als „Experte“ oder Die Anforderungen für „Techniker“ wurden wie folgt gelockert:
- Experten: Erfordert nun einen Bachelor-Abschluss (oder höher) und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung (vorher drei Jahre). Für Arbeitnehmer in vorrangigen Entwicklungssektoren ist nur ein Jahr Berufserfahrung erforderlich.
- Techniker: Die erforderliche einschlägige Berufserfahrung wurde von fünf auf drei Jahre reduziert.
- Dezentralisierung der Zuständigkeiten: Die Zuständigkeit für die Ausstellung, Neuausstellung, Verlängerung und den Widerruf von Arbeitserlaubnissen und Arbeitserlaubnisbefreiungsbescheinigungen wurde nun den Volkskomitees auf Provinzebene übertragen.
- Neue Regeln für Arbeitserlaubnisbefreiungsbescheinigungen: Das Dekret führt klare Verfahren für die Neuausstellung, Verlängerung und den Widerruf von Arbeitserlaubnisbefreiungsbescheinigungen ein.
- Eine Arbeitserlaubnisbefreiung kann einmalig um maximal zwei Jahre verlängert werden.
- Es wurden klare Gründe für den Widerruf festgelegt, darunter die Arbeit außerhalb des zertifizierten Umfangs oder die Beendigung der Arbeit. Aufgabe.
***
Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Geschäftsführer von Duane Morris Vietnam LLC.