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VIETNAM – DIREKTE STROMABNAHMEVERTRÄGE – WAS SIE WISSEN MÜSSEN

Dr. Oliver Massmann by Dr. Oliver Massmann
Oktober 4, 2025
in Artikel
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VIETNAM – DIRECT POWER PURCHASE AGREEMENTS – WHAT YOU MUST KNOW
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Am 3. Juli 2024 erließ die Regierung das Dekret Nr. 80/2024/ND-CP zur Regelung des Mechanismus für den direkten Stromabnahmevertrag („DPPA“) zwischen Erzeugern erneuerbarer Energien und großen Stromverbrauchern („Dekret 80“). Es handelt sich um das erste Rechtsinstrument zur Regelung dieser Angelegenheit überhaupt. Am 3. März 2025 erließ die Regierung das Dekret Nr. 57/2025/ND-CP, um Dekret 80 zu ersetzen und es an das geänderte Elektrizitätsgesetz („Dekret 57“) anzupassen.

Einige wichtige Bestimmungen:

Ähnlich wie Dekret 80 führt Dekret 57 zwei separate DPPA-Modelle ein:

  1. Modell 1 – Privatleitungsmodell: Dieses Modell sieht den Verkauf von Strom zwischen einem Erzeuger erneuerbarer Energien und großen Stromverbrauchern über eine Privatleitung (nicht an das nationale Stromnetz angeschlossen) vor. Für die Teilnahme an diesem Modell ist keine Bewerbung/Registrierung erforderlich. Große Stromverbraucher müssen jedoch den Abschluss des Stromabnahmevertrags mit dem Erzeuger erneuerbarer Energien dem örtlichen Volkskomitee der Provinz, dem zuständigen örtlichen Energieversorgungsunternehmen und dem zuständigen Systembetreiber melden. Zu den Erzeugern erneuerbarer Energien zählen Eigentümer von Energie-, Solar-, Wind-, Biomasse- und Kleinwasserkraftwerken sowie Solaranlagen auf Hausdächern.
  2. Modell 2 – Netzgekoppeltes Modell: Dieses Modell sieht den Kauf und Verkauf von Strom im Rahmen eines Terminkontrakts zwischen großen Stromverbrauchern und Erzeugern erneuerbarer Energien vor. Zur Umsetzung dieses Modells: (x) Große Stromverbraucher müssen einen Terminkontrakt mit einem Erzeuger erneuerbarer Energien abschließen, (y) Erzeuger erneuerbarer Energien müssen einen Vertrag mit Electricity of Vietnam (EVN) über den Verkauf von Strom auf dem Spotmarkt (d. h. VWEM – Vietnam Wholesale Electricity Market) abschließen und (z) große Stromverbraucher müssen einen Stromabnahmevertrag mit EVN oder deren Tochtergesellschaft (z. B. örtliches Energieversorgungsunternehmen) über den Bezug von Strom vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen abschließen. Erzeuger erneuerbarer Energien müssen über eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit mindestens 10 MW verfügen. Dieses Modell erfordert eine Registrierung der Beteiligung beim zuständigen Netzbetreiber und bedarf der Genehmigung und Anleitung des zuständigen Netzbetreibers für das weitere Vorgehen.

Detaillierte Analyse:

  1. Geltungsbereich der Verordnung

Die wichtigsten Themen des Dekrets 57 sind:

         Erzeuger erneuerbarer Energien, die Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie, Windkraft, Kleinwasserkraft, Biomasse, Geothermie, Meereswellen, Gezeiten, Meeresströmungen und anderen Formen erneuerbarer Energie besitzen, sowie Solarstromanlagen auf Hausdächern mit einer Betriebsgenehmigung oder von einer solchen Genehmigung befreite Solarstromanlagen auf Hausdächern.

         Großverbraucher sind Organisationen oder Einzelpersonen, die Strom für Produktionszwecke nutzen oder Ladedienste für Fahrzeuge anbieten und Strom von Energieversorgungsunternehmen, Energieversorgern und Stromhändlern mit einer Spannung von mindestens 22 kV beziehen.

  1. Bedingungen für Großverbraucher zur Teilnahme am DPPA-Mechanismus:

         Für Großverbraucher, die seit mindestens 12 Monaten Strom verbrauchen:  Der durchschnittliche Gesamtstromverbrauch der letzten 12 Monate (berechnet auf Grundlage der gesamten von einem Energieversorgungsunternehmen oder seinen autorisierten Stellen bezogenen Strommenge) darf nicht unter dem Mindeststromverbrauchsgrenzwert für Großverbraucher liegen, der in den Vorschriften des Ministeriums für Industrie und Handel (MOIT) für den Betrieb des wettbewerblichen Strommarkts festgelegt ist.

         Für große Stromverbraucher, die seit weniger als 12 Monaten Strom verbrauchen: Der durchschnittliche Gesamtstromverbrauch wird anhand des prognostizierten Strombedarfs eines Energieversorgungsunternehmens (oder seiner autorisierten Unternehmen) ermittelt und muss den Mindestverbrauchswert für große Stromverbraucher gemäß den vom MOIT festgelegten Vorschriften für den wettbewerblichen Stromgroßhandelsmarkt erreichen oder überschreiten.

  1. Allgemeine Grundsätze

Die Umsetzung der beiden Modelle für den DPPA-Mechanismus erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

         Privatleitung:

(i) Parteien: Dieses Formular muss zwischen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und Großverbrauchern umgesetzt werden, wobei die DPPA zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbart wird.

(ii) PPA: Der PPA zwischen den Parteien wird einvernehmlich vereinbart und entspricht im Wesentlichen dem Dekret 57. Der Stromverkaufspreis wird von beiden Parteien ausgehandelt und darf den Höchstpreis des Stromerzeugungsrahmens der entsprechenden Stromquelle nicht überschreiten.

(iii) Begrenzung des Überschussstroms aus Solaranlagen auf Hausdächern:Der Überschussstrom aus erneuerbaren Energieerzeugern mit Solaranlagen auf Hausdächern, der direkt an Großverbraucher verkauft wird, darf 20 % der gesamten Stromerzeugung nicht überschreiten. Dieser überschüssige Strom wird ebenfalls anhand des durchschnittlichen Marktstrompreises des Vorjahres ermittelt, der vom Stromnetzbetreiber und Marktbetreiber gemeldet wird. Er darf die höchsten Kosten der Preisstruktur für Freiflächen-Solaranlagen nicht überschreiten.

(iv) Verfahren: Sobald die Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien die entsprechenden Genehmigungen/Lizenzen eingeholt und der PPA zwischen den Parteien unterzeichnet hat, muss der Großverbraucher den PPA dem Volkskomitee der Provinz, dem zuständigen lokalen Energieversorgungsunternehmen und dem zuständigen Netzbetreiber melden.

         Netzanschluss:

(i) Parteien: Parteien dieses DPPA-Mechanismus sind Erzeuger erneuerbarer Energien und Großverbraucher/Stromhändler über Terminkontrakte. Zur Umsetzung des oben genannten Terminkontrakts: (x) Großverbraucher müssen einen Terminkontrakt mit einem Erzeuger erneuerbarer Energien abschließen, (y) Erzeuger erneuerbarer Energien müssen einen Vertrag mit Electricity of Vietnam (EVN) über den Verkauf von Strom am Spotmarkt (d. h. VWEM – Vietnam Wholesale Electricity Market) abschließen und (z) Großverbraucher müssen einen Stromabnahmevertrag mit EVN oder deren Tochtergesellschaft (z. B. einem lokalen Energieversorger) über den Bezug von Strom vom lokalen Energieversorger abschließen. Der Erzeuger erneuerbarer Energien muss über eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit mindestens 10 MW verfügen.

(ii) PPA: Abhängig von der konkreten Umsetzungsmethode des netzgekoppelten Mechanismus enthält der Inhalt des PPA die in Dekret 57 geregelten Bestimmungen. Dasselbe gilt für den Stromverkaufspreis.

(iii) Verfahren: Abhängig von der konkreten Umsetzungsmethode des netzgekoppelten Mechanismus gelten gemäß Dekret 57 besondere Verfahren. Dieses Modell erfordert grundsätzlich eine Registrierung der Teilnahme beim zuständigen Netzbetreiber und unterliegt dessen Genehmigung und Anleitung für das weitere Vorgehen.

  1. Spotmarktpreis für Strom:

Bezüglich des netzgekoppelten Stromhandels regelt Dekret 57 detailliert den Verkauf von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien über den Spotmarkt und den Handel mit EVN. Gemäß den einschlägigen Vorschriften ist der Spotmarktpreis der Gesamtstrompreis, der sich nach jedem Transaktionszyklus des Spotmarkts ergibt und sich aus der Summe des Marktstrompreises und des Marktkapazitätspreises ergibt. Marktstrompreis und Marktkapazitätspreis werden insbesondere gemäß den Vorschriften des MOIT zum Betrieb des wettbewerblichen Stromgroßhandelsmarktes bestimmt.

Wir – Duane Morris Vietnam – verfolgen die Umsetzung dieses Dekrets 57 aufmerksam und informieren zeitnah über alle Fortschritte.

***

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.

 

 

 

 

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Dr. Oliver Massmann ist ein international tätiger Rechtsanwalt sowie Wirtschaftsprüfer und Buchhalter. Dr. Massmann promovierte im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht. Dr. Massmann verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsanwalt in Vietnam. Dr. Massmann spricht fließend Vietnamesisch und verfügt über Verhandlungs- und Präsentationskompetenz.

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