DAS INVESTITIONSGESETZ:
– Klärung der Definitionen von „Investition in Unternehmen“, „Geschäftstätigkeit“, „bedingten Geschäftsfeldern“ und „Geschäfts- und Investitionsbedingungen“. Darüber hinaus legt die Regierung Kriterien für die Bestimmung bedingter Investitionen und Geschäftsfelder aus Gründen der Landesverteidigung und -sicherheit, der sozialen Ordnung und Sicherheit, der gesellschaftlichen Moral und der Gesundheit der Bevölkerung fest.
– Einführung des Grundsatzes der nicht rückwirkenden Anwendung von Investitionsbedingungen für den Fall, dass sich Gesetze oder Richtlinien ändern und dadurch Nachteile für Investoren entstehen.
– Wohnbauprojekte unterliegen nicht mehr den bevorzugten Investitionsbedingungen.
– Hochschulbildung unterliegt den bevorzugten Investitionsbedingungen.
– Kapitaleinlagen und Aktienkäufe sind nicht registrierungspflichtig, sofern sie nicht zu einer Änderung der ausländischen Beteiligungsquote am Zielunternehmen führen.
Der Premierminister wird die folgenden Investitionsprojekte nicht mehr grundsätzlich genehmigen:
- Projekte mit einem Investitionskapital von 5.000 Milliarden VND oder mehr;
- Projekte mit ausländischer Beteiligung in der Schifffahrtsbranche; Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten mit Netzwerkinfrastruktur; Gründung von Wissenschafts- und Technologieorganisationen sowie Wissenschafts- und Technologieunternehmen mit 100 % ausländischem Kapital.
– Ergänzung der Definition, des Zwecks und der Art einer grundsätzlichen Genehmigung.
– Projekte, die der grundsätzlichen Genehmigung des lokalen Volkskomitees unterliegen, aber in mindestens zwei zentralen Städten/Provinzen durchgeführt werden, werden vom Premierminister grundsätzlich genehmigt.
– Klarstellung, welche Projekte, bei denen Land zugeteilt oder gepachtet wird, der grundsätzlichen Genehmigung des lokalen Volkskomitees unterliegen.
– Volkskomitees auf Bezirksebene sind befugt, Investitionsprojekte grundsätzlich zu genehmigen, die in die Genehmigungsbefugnis des lokalen Volkskomitees fallen, aber von Haushalten/Einzelpersonen durchgeführt werden.
– Regelung des Verfahrens zur Ausstellung von IRC für Projekte, die grundsätzlich genehmigt wurden, aber nicht der Ausstellung von IRC auf Antrag des Investors unterliegen.
– Ersetzung der Ausstellung von Outbound-IC durch die Registrierung von Kapitaltransfers ins Ausland bei der staatlichen Devisenverwaltungsbehörde.
– Aufhebung der Verpflichtung zur monatlichen Berichterstattung über Investitionstätigkeiten.
– Streichung der folgenden Sektoren aus der Liste der bedingten Investitionsbranchen:
- Massagedienstleistungen;
- Dienstleistungen von Handelsschiedsgerichten;
- Schuldenhandel;
- Herstellung und Reparatur von Flüssiggasflaschen (LGP-Flaschen);
- Reisexport;
- Handel mit der vorübergehenden Einfuhr und Wiederausfuhr von Tiefkühlkost;
- Franchising;
- Logistikdienstleistungen;
- Handel mit Seetransporten, Schifffahrtsagenturdienstleistungen;
- Ausbildung und Weiterbildung im Immobilienmaklergeschäft;
- Ausbildung und Weiterbildung für die Vermittlung von Fachkenntnissen und Fähigkeiten in der Verwaltung und dem Betrieb von Eigentumswohnungen;
- Verwaltung und Betrieb von Eigentumswohnungen;
- Verwaltung und Betrieb von Kremationsanlagen;
- Stadtplanungsdienstleistungen für ausländische Organisationen und Einzelpersonen;
- Druckdienstleistungen (ausgenommen Druckverpackungen);
- Herstellung von Motorradhelmen;
- Filmproduktionsdienstleistungen;
- Darstellende Künste, Modenschauen, Organisation von Schönheitswettbewerben, Models;
- Werbung für Produkte öffentlich.
– Zwei bedingte Geschäftsbereiche hinzufügen:
- Beratung im Bereich Forstplanung;
- Register von Fischereifahrzeugen.
UNTERNEHMENSRECHT
– Angaben (ständiger Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Personalausweisnummer/Reisepass und andere gleichwertige Dokumente) zu Eigentümern von Privatunternehmen, Gesellschaftern und gesetzlichen Vertretern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sind in der Unternehmensregistrierungsbescheinigung (ERC) nicht enthalten.
– Der Leiter des Kontrollausschusses einer Aktiengesellschaft muss lediglich die Qualifikation eines Wirtschaftsprüfers oder Buchhalters erfüllen und muss nicht über ein Wirtschaftsprüfer-Zertifikat verfügen.
– Mindestens einer der Kontrolleure einer börsennotierten Aktiengesellschaft oder eines Unternehmens mit einem staatlichen Anteil von mehr als 50 % muss Wirtschaftsprüfer oder Buchhalter sein.
Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Oliver Massmann unter [email protected]. Oliver Massmann ist Geschäftsführer von Duane Morris Vietnam LLC.
DANKE!