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VIETNAM – SOLARENERGIE – MOIT VERÖFFENTLICHT ENTWURF EINES RUNDSCHREIBENS ZUR PROJEKTENTWICKLUNG UND STANDARDISIERTEN STROMABNAHMEVERTRÄGEN FÜR SOLARENERGIEPROJEKTE

Dr. Oliver Massmann by Dr. Oliver Massmann
Oktober 11, 2025
in Artikel
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Das Ministerium für Industrie und Handel hat kürzlich einen Rundschreibenentwurf zur Projektentwicklung und zu standardisierten Stromabnahmeverträgen für netzgekoppelte und dachgestützte Solarstromprojekte („Entwurf“) veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung neuer Solarstromabnahmepreise gemäß Beschluss 13/2020/QD-TTg („Beschluss 13“) ersetzt der Entwurf nun den Rundschreibenentwurf 16, der die notwendigen Änderungen der PPA-Bedingungen nicht berücksichtigte. Der Entwurf soll voraussichtlich im Juni 2020 in Kraft treten, eine offizielle Ankündigung hierzu gibt es jedoch noch nicht. Da der Preis des Beschlusses 13 nur bis zum 31. Dezember 2020 gültig ist, wirft dies Fragen zur langfristigen Wirksamkeit der Gesetze und Vorschriften in Vietnam auf.

Wichtige Bestimmungen des Rundschreibenentwurfs:

v Auf Grundlage der spezifischen Bedingungen und technischen Anforderungen jeder einzelnen dachgestützten Solarstromanlage entscheiden Verkäufer und Käufer über die Reihenfolge der Umsetzung der Punkte und Aufgaben.

v Neben den im standardisierten PPA festgelegten Inhalten dürfen Verkäufer und Käufer lediglich ergänzende Inhalte zur Klärung der Verantwortlichkeiten und Befugnisse der einzelnen Parteien hinzufügen. Ergänzende Inhalte müssen mit den Inhalten des standardisierten PPA übereinstimmen.

v Bei netzgekoppelten Solarstromprojekten und Solarstromanlagen auf Aufdachanlagen, deren Inbetriebnahme zwischen dem 1. Juli 2019 und dem Inkrafttreten des Entwurfs liegt, dürfen Verkäufer und Käufer den PPA auf Grundlage des neuen standardisierten PPA im Entwurf überarbeiten und unterzeichnen.

v Betriebsplan

  1. a) Vor oder am Tag der Durchführung des PPA für netzgekoppelte Projekte stellt der Verkäufer dem Käufer die Grafik der jährlichen Stromerzeugungskapazität am Anschlusspunkt nach Monaten entsprechend dem bewerteten Entwurf zur Verfügung.
  2. b) Vor dem 30. November stellt der Verkäufer dem Käufer den Stromerzeugungsplan für das Folgejahr zur Verfügung, einschließlich:

_ Monatlicher Betriebsplan des Jahres (Stromerzeugung und verfügbare Kapazität);

_ Monatlicher Reparatur- und Wartungsplan der Anlage des Jahres (falls vorhanden).

Insgesamt mildert der neue standardisierte PPA für netzgekoppelte Solarstromprojekte nicht die Probleme, die bereits in der aktuellen Vorlage gemäß Rundschreiben 16 bestanden, nämlich:

v Der PPA legt dem Käufer keine klare Abnahmeverpflichtung auf und garantiert dem Verkäufer daher keine garantierten Einnahmen und keine angemessene Rendite. Der Käufer hat das Recht, unter bestimmten Umständen (Verstoß des Verkäufers gegen die Vereinbarung, Anweisung der Regulierungsbehörde zum Kauf von Strom, höhere Gewalt) keinen Strom abzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass dies in der Praxis nicht realistisch ist und dass das Hauptproblem in der Leistungskürzung liegt, die meist aufgrund einer Netzüberlastung auftritt. Um dieses Problem zu beheben, müssen Käufer und Verkäufer gründliche Netzstudien durchführen, um die zukünftige Effektivität des Projekts sicherzustellen.

v Der Stromabnahmepreis entspricht dem in Artikel 5 des Beschlusses 13/2020/QD-CP festgelegten Preis. Dieser gilt für Projekte, für die vor dem 23. November 2019 der Beschluss zur Investitionspolitik ergangen ist und deren COD zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 31. Dezember 2020 liegt. Da die Frist Ende dieses Jahres näher rückt, haben sich die Investoren beeilt, alle Schritte des Projekts gemäß dem mit EVN genehmigten Zeitplan abzuschließen. Der attraktive Einspeisetarif lockt auch ausländische Investoren an, schnell in Vietnam zu investieren. In den letzten Monaten kam es in Regionen mit einer hohen Konzentration von Solarstromprojekten jedoch zu Problemen mit der Netzüberkapazität. Diese dürfte bis 2021 gelöst sein. Dies wirft die Frage auf, ob die Unterzeichnung eines Stromabnahmevertrags (PPA) mit Entwicklern zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist, wenn die Kraftwerke aufgrund einer Netzüberlastung nicht mit voller Kapazität arbeiten können, was zu Maschinenverschleiß bzw. -ausfällen und finanziellen Verlusten für die Investoren führen würde.
v Der PPA enthält einfache Bestimmungen zu Fällen höherer Gewalt und unterscheidet nicht zwischen Fällen höherer Gewalt aufgrund natürlicher Ursachen (nichtstaatlicher Art) und Fällen höherer Gewalt aufgrund politischer Umstände (staatlicher Art). Da EVN ein staatliches Unternehmen ist, besteht die Möglichkeit, dass sich EVN auf staatliche Ereignisse beruft, um seinen Verpflichtungen aus dem PPA, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, nicht nachzukommen. Daher wird empfohlen, zwischen diesen beiden Arten höherer Gewalt zu unterscheiden, um sicherzustellen, dass EVN Ereignisse höherer Gewalt aufgrund staatlicher Art – einschließlich Gesetzesänderungen oder Änderungen der Steuergesetze – nicht als Entschuldigung für ihre Verpflichtungen nutzt.

v Bezüglich des Schadensersatzes muss die verletzende Partei Schäden und Folgeschäden nachweisen, was recht schwierig ist, da diese meist auf Schätzungen beruhen. Daher kann es vorteilhafter sein, den PPA im Falle eines Vertragsbruchs durch den Käufer nicht zu kündigen und stattdessen weiterhin auf der Erfüllung zu bestehen, ohne diese Entschädigungsobergrenze auszulösen. In diesem Fall wäre der Käufer nach den allgemeinen vietnamesischen Rechtsvorschriften verpflichtet, dem Verkäufer den durch den Vertragsbruch unmittelbar entstandenen Schaden (einschließlich entgangener Gewinne) zu ersetzen. In diesem Fall gibt es keine spezifische Obergrenze, und die Verpflichtung besteht darin, die tatsächlich entstandenen direkten Verluste zu ersetzen. Diese Verpflichtung ist im PPA jedoch nicht als „Freistellungsverpflichtung“ formuliert, sondern als allgemeine vietnamesische Schadensersatzverpflichtung nach Vertragsbruch. Die Partei, die den Vertragsbruch geltend macht, wäre verpflichtet, die Verluste nachzuweisen und auch zu mindern.

v Derzeit gibt es keinen Präzedenzfall dafür, dass der Käufer nach dem Standard-PPA auf Schadensersatz verklagt wurde. Die Streitbeilegungsbedingungen des PPA sehen ausdrücklich eine lokale Streitbeilegung vor, was es in der Praxis sehr schwierig macht, Ansprüche gegen den Käufer geltend zu machen.

***

Bitte zögern Sie nicht, den Autor Dr. Oliver Massmann unter [email protected] zu kontaktieren. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC und der einzige ausländische Anwalt, der vor Mitgliedern der VIETNAMER NATIONALVERSAMMLUNG Vorträge auf Vietnamesisch hält.
 

 

 

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Über uns

Dr. Oliver Massmann ist ein international tätiger Rechtsanwalt sowie Wirtschaftsprüfer und Buchhalter. Dr. Massmann promovierte im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht. Dr. Massmann verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsanwalt in Vietnam. Dr. Massmann spricht fließend Vietnamesisch und verfügt über Verhandlungs- und Präsentationskompetenz.

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