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ANWALT IN VIETNAM DR OLIVER MASSMANN – LÄNDERBERICHT – VIETNAM: VERSICHERUNGEN

Veröffentlicht am 30. Oktober 2025 von Dr. Oliver Massmann, Duane Morris Vietnam LLC

Dr. Oliver Massmann by Dr. Oliver Massmann
October 31, 2025
in Article
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ANWALT IN VIETNAM DR OLIVER MASSMANN – LÄNDERBERICHT – VIETNAM: VERSICHERUNGEN
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Marktübersicht

Mitglied der IAIS? Ja, Vietnam ist seit 2007 Mitglied der IAIS.

Internationale Regulierungsbehörden, Organisationen und Gesetzgebungen mit Gültigkeit für Vietnam

Das Projekt „ComFrame“ wurde von den Internationally Active Insurance Groups (IAIG, verbunden mit der IAIS) ins Leben gerufen, um einen regulatorischen Rahmen mit verbindlichen Standards zu schaffen. Es trat Ende 2019 in Kraft. Vietnam muss als IAIS-Mitglied dessen Vorschriften einhalten.

Als Mitglied der WTO und WHO ist Vietnam verpflichtet, auch die Versicherungsregelungen dieser Organisationen zu befolgen. In bilateralen und multilateralen Abkommen wie dem Korea-Vietnam-Freihandelsabkommen, dem EU-Vietnam-Freihandelsabkommen, dem Hongkong-ASEAN-Freihandelsabkommen, dem ASEAN-China-Freihandelsabkommen, dem ASEAN-Australien-Neuseeland-Freihandelsabkommen, dem CPTPP und dem EU-Vietnam-Freihandelsabkommen sind ebenfalls bindende Verpflichtungen im Bereich Versicherungen enthalten.

Darüber hinaus ist Vietnam Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Leitlinien und bewährte Verfahren nicht-bindender Natur für Mitgliedsstaaten herausgibt.

Nationale Regelungen

Das Finanzministerium ist für die staatliche Regulierung des Versicherungsgeschäfts zuständig. Am 12. Februar 2009 erließ das Finanzministerium (MOF) die Entscheidung Nr. 288/QD-BTC zur Gründung der Versicherungsaufsichtsbehörde (ISA) unter dem MOF. Die ISA wurde eingerichtet, um den Minister des MOF bei der landesweiten Regulierung des Versicherungsgeschäfts zu unterstützen und direkt Versicherungsaktivitäten und damit verbundene Dienstleistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen. Die aktuelle Rolle der ISA ist durch Entscheidung Nr. 373/QD-BTC vom 26. Februar 2025 geregelt.

Im Juni 2009 wurde das Zentrum für Versicherungsforschung und -ausbildung (IRTC) unter der ISA gemäß Entscheidung Nr. 1379/QD-BTC gegründet. Das IRTC ist mit der Durchführung wissenschaftlicher Studien und Schulungen im Bereich Versicherungen und Versicherungsmarkt betraut. Ab dem 4. November 2020 wurde das IRTC gemäß Entscheidung Nr. 1738/QD-BTC in das Vietnam Insurance Development Institute (VIDI) umgewandelt.

Gesetze und relevante Gerichtsentscheidungen/Urteile

Die folgenden Gesetze und Vorschriften regeln hauptsächlich das Versicherungsgeschäft in Vietnam:

  1. Gesetz über das Versicherungsgeschäft Nr. 08/2022/QH15, erlassen von der Nationalversammlung am 16. Juni 2020 (Versicherungsgesetz);
  2. Dekret Nr. 46/2023/ND-CP zur Umsetzung des Versicherungsgesetzes, erlassen von der Regierung am 1. Juli 2023 (Dekret 46);
  3. Dekret Nr. 174/2024/ND-CP über Verwaltungssanktionen im Versicherungsgeschäft, erlassen von der Regierung am 30. Dezember 2024 (Dekret 174);
  4. Rundschreiben Nr. 195/2014/TT-BTC zur Bewertung und Klassifizierung von Versicherungsunternehmen, herausgegeben vom Finanzministerium am 17. Dezember 2014 (Rundschreiben 195), geändert durch Rundschreiben 89/2020/TT-BTC vom 11. November 2020 (Rundschreiben 89);
  5. Entscheidung Nr. 1826/QD-TTg des Premierministers zur Genehmigung des Plans zur „Umstrukturierung des Wertpapiermarktes und der Versicherungsunternehmen“ vom 28. Dezember 2012 (Entscheidung 1826).

Wichtige Vorschriften und Anforderungen

Verantwortlichkeiten des oberen Managements

  1. Erlass von Rechtsvorschriften und Durchführungsrichtlinien für das Versicherungsgeschäft; Entwicklung von Strategien, politischen Leitlinien, Gesamtplanungen und konkreten Entwicklungsplänen für den vietnamesischen Versicherungsmarkt.
  2. Erteilung und Entzug von Lizenzen für die Gründung und den Betrieb von Versicherern und Versicherungsmaklern sowie für die Gründung von Repräsentanzen ausländischer Versicherer und Makler in Vietnam.
  3. Erlass, Genehmigung und Umsetzung von Versicherungsregelungen, Bestimmungen, Prämientarifen und Provisionen.
  4. Überwachung der Versicherungsaktivitäten hinsichtlich Fachlichkeit, Finanzlage, Unternehmensführung, Risikomanagement und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften; Anwendung notwendiger Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern.
  5. Organisation der Bereitstellung von Informationen über den Zustand des Versicherungsmarktes und Marktprognosen.
  6. Internationale Zusammenarbeit im Bereich Versicherungen.
  7. Genehmigung von Auslandsgeschäften von Versicherern und Versicherungsmaklern.
  8. Verwaltung der Tätigkeiten von Repräsentanzen ausländischer Versicherer und Versicherungsmakler in Vietnam.
  9. Organisation der Ausbildung und Qualifizierung von Führungskräften und Fachpersonal im Versicherungswesen.
  10. Durchführung von Inspektionen und Kontrollen im Versicherungsgeschäft; Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen sowie Sanktionierung von Gesetzesverstößen im Versicherungsbereich.

 

Hinweisgeberregelungen

Es gibt keine spezifischen Hinweisgeberregelungen für den Versicherungssektor.

 

Begrenzung ausländischer Beteiligung an bestehenden Versicherungsgesellschaften

Ausländische Investoren dürfen bis zu 100 % des Gesellschaftskapitals von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen besitzen oder einbringen.

Hier ist die deutsche Übersetzung des Abschnitts zu den Kapitalrücklagenanforderungen:

Kapitalrücklagenanforderungen

Rücklagenfonds

Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler sind verpflichtet, einen obligatorischen Rücklagenfonds einzurichten, um ihr gezeichnetes Kapital zu ergänzen und ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die jährliche Zuweisung zu diesem Fonds beträgt 5 % des Nachsteuergewinns. Der maximale Betrag des obligatorischen Rücklagenfonds entspricht 10 % des gezeichneten Kapitals des Versicherungsunternehmens bzw. des zugewiesenen Kapitals einer ausländischen Niederlassung.

Zusätzlich zu diesem obligatorischen Rücklagenfonds können Versicherer und Versicherungsmakler weitere Rücklagenfonds aus dem Nachsteuergewinn des Geschäftsjahres gemäß ihrer Satzung bilden. Es ist zu beachten, dass Gewinne unter den Anteilseignern nur nach Abführung von 5 % des Gewinns an den obligatorischen Rücklagenfonds ausgeschüttet werden dürfen.

Versicherungsrückstellungen

Eine Versicherungsrückstellung ist ein Geldbetrag, den ein Versicherer zur Deckung seiner im Voraus bestimmten Versicherungsverpflichtungen aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen zurückstellen muss.

Für jede Art von Versicherungsprodukt oder -vertrag muss eine Rückstellung gebildet werden, soweit die Haftung beim Versicherer oder der ausländischen Niederlassung verbleibt. Die erstmalige Regelung zur Höhe dieser Rückstellungen wurde im Rundschreiben 50/2017/TT-BTC eingeführt.

Je nach Einzelfall gelten unterschiedliche Methoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von Rückstellungen. Im aktuellen Rundschreiben 67/2023/TT-BTC, das die Umsetzung des Versicherungsgesetzes regelt, sind fünf Methoden vorgesehen:

  1. Methoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von nicht verdienten Prämienrückstellungen für Kranken- und Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie für Schadenversicherungen.
  2. Methoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von Schadenrückstellungen.
  3. Methoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von mathematischen Rückstellungen für Krankenversicherungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und bestimmte Lebensversicherungsprodukte.
  4. Methoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von Gewinnbeteiligungsrückstellungen für teilnehmende Lebensversicherungsprodukte.
  5. Methoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von Ausgleichsrückstellungen für Kranken- und Lebensversicherungen.

 

Sicherheitsleistung

Versicherer müssen bei einer in Vietnam tätigen Geschäftsbank eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2 % des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals oder zugewiesenen Kapitals hinterlegen – je nach Art des Versicherungsunternehmens.
Beispiel: Ein Krankenversicherer muss eine Sicherheitsleistung von 15 Milliarden VND (ca. 630.000 USD) bei Gründung eines Versicherungsunternehmens, Rückversicherers oder einer ausländischen Niederlassung in Vietnam hinterlegen.

Diese Sicherheitsleistung darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Finanzministeriums (MoF) verwendet werden, wenn die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens unzureichend ist, um Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern zu erfüllen. Die vollständige Rückzahlung der Sicherheitsleistung ist erst bei Beendigung der Geschäftstätigkeit zulässig.

 

Produktspezifische Gesetzgebung

Relevante Beratungsvorgaben und sonstige Anforderungen, einschließlich steuerlicher Aspekte

Lebensversicherung

Mindestanforderungen an das gezeichnete Kapital:

  1. Für Lebensversicherungsgeschäfte (ohne fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen) sowie Krankenversicherungen: 750 Milliarden VND
  2. Für Lebensversicherungsgeschäfte und fondsgebundene Versicherungen oder Rentenversicherungen: 1.000 Milliarden VND
  3. Für Lebensversicherungsgeschäfte, fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen: 1.300 Milliarden VND

Qualifikationen des bestellten Aktuars:

  1. Berechtigung zur Unternehmensführung gemäß dem Unternehmensgesetz.
  2. Keine verwaltungsrechtlichen Sanktionen wegen Verstößen im Versicherungsbereich; keine disziplinarische Entlassung wegen interner Regelverstöße in den letzten drei Jahren vor der Bestellung; keine strafrechtliche Verfolgung zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung.
  3. Absolvierte Ausbildung zum bestellten Aktuar; mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Aktuar im Bereich Lebens- oder Krankenversicherung; zusätzlich mindestens 5 Jahre Erfahrung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme als Fellow in eine international anerkannte Aktuarvereinigung wie:
    • Institute of Actuaries of England
    • Society of Actuaries of the USA
    • Institute of Actuaries of Australia
    • Canadian Institute of Actuaries
    • oder Mitglied einer anderen offiziellen Aktuarvereinigung, die der International Association of Actuaries angehört.
      Alternativ: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als bestellter Aktuar ab dem Zeitpunkt der Aufnahme als Fellow in eine der oben genannten Vereinigungen.
      Für Aktuare, die vor Inkrafttreten des Dekrets 46 vom Finanzministerium (MoF) genehmigt wurden, gelten diese Anforderungen nicht.
  4. Keine Verstöße gegen die berufsethischen Grundsätze der Aktuare.
  5. Beschäftigung beim Lebens- oder Krankenversicherer.
  6. Wohnsitz in Vietnam während der Amtszeit.

Zulässiger Geschäftsumfang:

  1. Versicherungsgeschäft, Rückversicherungsgeschäft, Rückversicherungsübertragung.
  2. Verwaltung von Fonds und Kapitalanlagen aus Versicherungsgeschäften.
  3. Erbringung von unterstützenden Versicherungsdienstleistungen.

Versicherungsunternehmen und Zweigniederlassungen ausländischer Schadenversicherer dürfen grundsätzlich nur eine Versicherungsart betreiben, mit folgenden Ausnahmen:

  1. Lebensversicherer dürfen auch Krankenversicherungen anbieten.
  2. Schadenversicherer und deren ausländische Zweigniederlassungen dürfen Krankenversicherungsprodukte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie Versicherungen gegen Todesfallrisiken mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr anbieten.
  3. Krankenversicherer dürfen Versicherungsprodukte gegen Todesfallrisiken mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr anbieten.

Versicherungsrückstellungen:

Lebensversicherungsunternehmen müssen folgende Rückstellungen bilden:

  • Aktuarielle Rückstellung
  • Rückstellung für nicht verdiente Prämien
  • Schadenrückstellung
  • Rückstellung für Gewinnverteilung
  • Rückstellung für zugesagte Zinssätze
  • Ausgleichsrückstellung

Hier ist die deutsche Übersetzung des Abschnitts zu den Investitionstätigkeiten:

Investitionstätigkeiten

Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen und ausländische Niederlassungen in Vietnam dürfen folgende Investitionen nicht tätigen:

  1. Investitionen in das Immobiliengeschäft, mit Ausnahme folgender Fälle:
    • Erwerb von Aktien börsennotierter Immobilienunternehmen,
    • Erwerb von Fondsanteilen öffentlicher Fonds,
    • Kauf, Investition oder Eigentum an Immobilien, die als Geschäftsstellen, Standorte oder Tresorräume für den direkten Gebrauch im Versicherungsgeschäft genutzt werden,
    • Vermietung leerstehender Geschäftseinrichtungen unter ihrer Kontrolle oder Verwaltung,
    • Übernahme von Immobilien im Rahmen der Verwaltung oder Verwertung von Hypotheken oder zur Rückgewinnung von durch Immobilien besicherten Krediten innerhalb von drei Jahren ab dem Pfanddatum.
  2. Investitionen in Edelmetalle und Schmuck.
  3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, außer wenn diese für kommerzielle und geschäftliche Zwecke verwendet werden.
  4. Investitionen in Derivate oder derivative Verträge, außer wenn diese als Absicherung gegen Risiken aus Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen sowie aus Aktienportfolios dienen, die von Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen oder ausländischen Niederlassungen in Vietnam gehalten werden.

Auslandsinvestitionen

Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen dürfen Auslandsinvestitionen tätigen, sofern sie sich auf das Eigenkapital oberhalb des vorgeschriebenen gezeichneten Kapitals sowie auf nicht verwendetes Kapital aus Versicherungsrückstellungen beziehen, die mit ausländischen Investitionsindizes verknüpft sind oder aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen mit ausländischen Organisationen oder Einzelpersonen stammen. Diese Auslandsinvestitionen sind unter folgenden Formen und Einschränkungen zulässig:

  1. Gründung oder Beteiligung an der Gründung, Kapitalbeteiligung oder Erwerb von Anteilen an Versicherern oder Rückversicherern im Ausland; Gründung von Niederlassungen oder Repräsentanzen sowie andere Formen kommerzieller Präsenz im Ausland – ohne Einschränkungen.
  2. Einschränkungen für indirekte Auslandsinvestitionen:
    • Kauf von Staatsanleihen, Schatzwechseln und Schuldscheinen: keine Einschränkungen.
    • Anleihen, Schatzwechsel und Schuldscheine, die von Emittenten mit Ratings internationaler Ratingagenturen wie Standard & Poor’s, Moody’s oder Fitch bewertet wurden: bis zu 50 % des Auslandsinvestitionsbetrags.
    • Kauf von börsennotierten Aktien und Fondsanteilen: bis zu 15 % des Auslandsinvestitionsbetrags.

Hier ist die vollständige Übersetzung des Abschnitts zur Schadenversicherung (Non-Life Insurance):

Schadenversicherung (Non-Life Insurance)

Mindestanforderungen an das gezeichnete Kapital

  1. Für Schadenversicherungsgeschäfte (ohne Luftfahrt- und Satellitenversicherung) sowie Krankenversicherung: 400 Milliarden VND
  2. Für Schadenversicherungsgeschäfte (einschließlich Luftfahrt- oder Satellitenversicherung) sowie Krankenversicherung: 450 Milliarden VND
  3. Für Schadenversicherungsgeschäfte einschließlich Luftfahrt-, Satelliten- und Krankenversicherung: 500 Milliarden VND

Qualifikationen des bestellten Aktuars in Bezug auf Rückstellungen und Zahlungsfähigkeit

  1. Berechtigung zur Unternehmensführung gemäß dem Unternehmensgesetz.
  2. Keine verwaltungsrechtlichen Sanktionen wegen Verstößen im Versicherungsbereich; keine disziplinarische Entlassung wegen interner Regelverstöße in den letzten drei Jahren vor der Bestellung; keine strafrechtliche Verfolgung zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung.
  3. Mitgliedschaft als Associate in einer Aktuarvereinigung, die offizielles Mitglied der International Actuarial Association (IAA) ist; oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich Schadenversicherung und Nachweis über das Bestehen von mindestens zwei Prüfungen einer der folgenden Vereinigungen:
    • Institute of Actuaries of England
    • Society of Actuaries of the USA
    • Institute of Actuaries of Australia
    • Canadian Institute of Actuaries
      Alternativ: Nachweis über bestandene Prüfungen eines anerkannten Ausbildungsprogramms, das als gleichwertig zu zwei Prüfungen einer der genannten Vereinigungen gilt.
  4. Drei Jahre nach Inkrafttreten des Dekrets muss der bestellte Aktuar mindestens Associate einer Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der IAA ist und den ethischen Kodex für versicherungsmathematische Dienstleistungen nicht verletzt.
  5. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Dekrets muss der bestellte Aktuar Fellow einer Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der IAA ist, eine Ausbildung im Bereich Schadenversicherung absolviert hat und den ethischen Kodex nicht verletzt.
  6. Beschäftigung beim Versicherer, Rückversicherer oder der ausländischen Niederlassung in Vietnam.
  7. Wohnsitz in Vietnam während der Amtszeit.

Zulässiger Geschäftsumfang

  1. Versicherungsgeschäft, Rückversicherungsgeschäft, Rückversicherungsübertragung.
  2. Verwaltung von Fonds und Kapitalanlagen aus Versicherungsgeschäften.
  3. Erbringung von unterstützenden Versicherungsdienstleistungen.
  4. Schadenversicherungsunternehmen dürfen keine Lebens- oder Krankenversicherungen anbieten, außer:
    • Krankenversicherungsprodukte mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr,
    • Versicherungsprodukte gegen Todesfallrisiken mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr.

Versicherungsrückstellungen

Versicherungsrückstellungen für Schadenversicherungsunternehmen umfassen:

  • Rückstellung für nicht verdiente Prämien
  • Schadenrückstellung
  • Rückstellung für große Verlustschwankungen

Investitionstätigkeiten und Auslandsinvestitionen

Gleich wie bei Lebensversicherungen geregelt.

Hier ist die deutsche Übersetzung des Abschnitts zur Rückversicherung:

Rückversicherung

Mindestanforderungen an das gezeichnete Kapital

  1. Für Rückversicherung im Bereich Schadenversicherung oder sowohl Schaden- als auch Krankenrückversicherung: 500 Milliarden VND
  2. Für Rückversicherung im Bereich Lebensversicherung oder sowohl Lebens- als auch Krankenrückversicherung: 900 Milliarden VND
  3. Für Rückversicherung in allen drei Bereichen – Leben, Schaden und Krankenversicherung: 1.400 Milliarden VND

Qualifikationen des bestellten Aktuars in Bezug auf Rückstellungen und Zahlungsfähigkeit

Entsprechen den Anforderungen für Schadenversicherungen.

Zulässiger Geschäftsumfang

Rückversicherungsunternehmen und ausländische Rückversicherungsniederlassungen dürfen folgende Geschäftstätigkeiten ausüben:

  1. Rückversicherung und Rückversicherungsabtretung
  2. Verwaltung und Investition von Mitteln, die aus der Erbringung von Rückversicherungsdienstleistungen stammen
  3. Weitere Tätigkeiten, die direkt mit Rückversicherungsdienstleistungen in Zusammenhang stehen

Versicherungsrückstellungen

  • Für Schadenrückversicherung:
    • Rückstellung für nicht verdiente Prämien
    • Schadenrückstellung
    • Rückstellung für große Verlustschwankungen
  • Für Lebensrückversicherung:
    • Aktuarielle Rückstellung
    • Rückstellung für nicht verdiente Prämien
    • Schadenrückstellung
    • Rückstellung für Gewinnverteilung
    • Rückstellung für zugesagte Zinssätze
    • Ausgleichsrückstellung
  • Für Krankenrückversicherung:
    • Aktuarielle Rückstellung
    • Rückstellung für nicht verdiente Prämien
    • Schadenrückstellung
    • Ausgleichsrückstellung

Investitionstätigkeiten und Auslandsinvestitionen

Gleich geregelt wie bei Lebens- und Schadenversicherungen.

Hier ist die deutsche Übersetzung des Abschnitts zu Investmentmanagement und Märkten:

Investmentmanagement und Märkte

Überblick über relevante Vorschriften für das Anlageportfolio von Versicherern, einschließlich Asset-Liability-Management (ALM)

Ein Versicherungsunternehmen darf Investitionen aus seinem Eigenkapital, nicht verwendetem Kapital aus Versicherungsrückstellungen sowie aus anderen rechtmäßigen Quellen tätigen.

Zusätzlich zu den oben genannten Regeln für inländische Investitionen des nicht verwendeten Kapitals aus Versicherungsrückstellungen gelten folgende Grundsätze:

  1. Sicherheit, Liquidität und Effizienz müssen gewährleistet sein; Einhaltung der geltenden Vorschriften und Eigenverantwortung bei Investitionstätigkeiten.
  2. Versicherungsrückstellungen dürfen nur in Vietnam investiert werden, außer bei nicht verwendetem Kapital aus Versicherungsverträgen mit zinsbezogenen Verbindungen zu ausländischen Investitionsindizes oder bei Verträgen mit ausländischen Organisationen/Personen.
  3. Es ist verboten, geliehenes Kapital für Investitionen sowie Treuhandinvestitionen in Wertpapiere, Immobiliengeschäfte oder Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen zu verwenden.
  4. Investitionen, die 30 % des Portfolios in Unternehmen derselben Unternehmensgruppe mit gegenseitigen Eigentumsverhältnissen ausmachen, sind verboten. Diese Regel gilt nicht für Einlagen bei Kreditinstituten und Auslandsinvestitionsfonds in Form von Unternehmensgründungen oder Niederlassungen im Zielland.
  5. Investitionen als Gegenleistung für Investitionen von Anteilseignern oder Kapitalgebern bzw. mit diesen verbundenen Personen sind nicht erlaubt, außer bei Einlagen in Geschäftsstellen von Anteilseignern oder Kapitalgebern, die Kreditinstitute sind.
  6. Der Kauf von Unternehmensanleihen, die der Umschuldung von Krediten der Emittenten dienen, ist nicht zulässig.
  7. Bei Treuhandinvestitionen müssen die Treuhänder über eine Lizenz für die Durchführung solcher Investitionen im Rahmen des zulässigen Treuhandbereichs verfügen.

Ein Versicherungsunternehmen darf auch Auslandsinvestitionen tätigen, jedoch ausschließlich zur Gründung eines ausländischen Versicherungsunternehmens oder einer ausländischen Versicherungsniederlassung. Solche Investitionen müssen vom Finanzministerium (MoF) genehmigt werden.

Durchsetzung und Untersuchung

Vorschriften zur behördlichen Untersuchung

Zur Durchführung von Sonderprüfungen im Versicherungsgeschäft können die zuständigen Behörden unabhängige Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen oder Fachleute beauftragen, um Sachverhalte zu bewerten und fachliche Stellungnahmen abzugeben, insbesondere wenn diese mutmaßlich Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der geprüften Unternehmen haben.

Beschwerdeverfahren

Es gibt keine spezifischen Vorschriften für die Bearbeitung von Beschwerden innerhalb von Versicherungsunternehmen. Stattdessen gelten die Regelungen in den jeweiligen Versicherungsverträgen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und wirtschaftlicher Vereinbarungen.

Beschwerden über verwaltungsrechtliche Entscheidungen werden gemäß den Gesetzen über Beschwerden und Anzeigen behandelt, die branchenübergreifend Anwendung finden.

Rechtsbehelfe, einschließlich Ombudsdienst

Je nach Art und Schwere des Verstoßes können gegen die Verantwortlichen Verwaltungssanktionen (Verwarnungen, Geldbußen, Betriebsaussetzungen, Abhilfemaßnahmen) oder strafrechtliche Sanktionen verhängt werden. Bei Schadensverursachung ist eine Entschädigung gemäß vietnamesischem Recht zu leisten.

Entschädigungsregelungen bei Versicherungsstreitigkeiten

Wie im Versicherungsvertrag festgelegt. Die versicherte Person hat maximal ein Jahr Zeit, ab dem Datum des Versicherungsfalls eine Entschädigung zu beantragen. Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherer die Entschädigung innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zahlen. Falls keine Frist angegeben ist, beträgt sie 15 Tage ab Eingang eines vollständigen und ordnungsgemäßen Antrags auf Entschädigung.

Versicherungsarten

Lebens- und Krankenversicherung

Die Prämienzahlung kann einmalig oder in Raten erfolgen – gemäß dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitplan und Verfahren.

Sachversicherung

  • Unterversicherung: Der Versicherer haftet nur anteilig entsprechend dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Marktwert des versicherten Eigentums zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
  • Überversicherung: Der Versicherer ersetzt den Schaden anteilig zum Marktwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses und zahlt dem Versicherten anteilig die im Voraus gezahlten Prämien zurück, soweit die Versicherungssumme den Marktwert übersteigt.

Doppelversicherung

Bei Eintritt des Versicherungsfalls haftet jeder Versicherer anteilig entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten Versicherungssumme zur Gesamtsumme aller Versicherungsverträge, die der Versicherungsnehmer abgeschlossen hat. Die Gesamtsumme der Entschädigungen aller Versicherer darf den tatsächlichen Schaden nicht überschreiten.

Haftpflichtversicherung

Die Haftungsgrenze ist der Betrag, den der Versicherer dem Versicherten gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrags zu zahlen verpflichtet ist.

Insolvenz und Schutz der Versicherungsnehmer

Relevantes Sanierungsregime

Ab dem 1. Januar 2028 treten die Vorschriften zur Insolvenz von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen gemäß Artikel 116 des Versicherungsgesetzes 2022 in Kraft. Im Einzelnen:

  1. Erstens: Nachdem das Finanzministerium ein Dokument zur Beendigung von Kontrollmaßnahmen ausgestellt hat, sind Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen verpflichtet, beim Gericht einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gemäß dem Insolvenzgesetz zu stellen. Falls sie dies nicht tun, wird das Finanzministerium den Antrag selbst einreichen.
  2. Zweitens: Nach Eingang des Antrags auf Einleitung des Insolvenzverfahrens wird das Gericht das Verfahren zur Insolvenzerklärung einleiten, die betroffenen Unternehmen für insolvent erklären und unverzüglich das Verfahren zur Vermögensliquidation anwenden – ohne Durchführung einer Gläubigerversammlung oder eines Sanierungsverfahrens.
  3. Drittens: Die Vermögensverteilung im Insolvenzfall erfolgt in folgender Prioritätenreihenfolge:
    • Insolvenzverfahrenskosten
    • Gehaltsrückstände, Abfindungen, Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge für Mitarbeiter
    • Entschädigungszahlungen, Versicherungsleistungen für Schäden, Leistungen, die das Unternehmen bereits zugesagt hat, Rückkaufswerte, Vertragsguthaben oder Rückerstattung von Versicherungsprämien
    • Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Staat
    • Ungesicherte Forderungen laut Gläubigerliste
    • Gesicherte Forderungen, die aufgrund unzureichender Sicherheiten nicht vollständig beglichen wurden
    • Eigentümer, Kapitalgeber und Aktionäre der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
  4. Viertens: Falls die Vermögenswerte nicht ausreichen, um alle oben genannten Forderungen zu begleichen, erfolgt die Zahlung anteilig innerhalb der jeweiligen Prioritätsstufe.

Alle weiteren Inhalte zur Insolvenz von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die hier nicht aufgeführt sind, werden gemäß den Bestimmungen des Insolvenzgesetzes umgesetzt.

Datenschutz

Es gibt keine eigenständige Regelung zum Datenschutz speziell für den Versicherungssektor in Vietnam. Stattdessen sind die Datenschutzvorschriften auf verschiedene Gesetze verteilt, darunter:

  • Zivilgesetzbuch
  • Strafgesetzbuch
  • Gesetz über die Sicherheit von Cyberinformationen
  • Gesetz über Informationstechnologie
  • Telekommunikationsgesetz
  • Gesetz über Verbraucherschutz
  • Gesetz über elektronische Transaktionen
  • Cybersicherheitsgesetz
  • sowie entsprechende Durchführungsverordnungen

Diese Gesetze enthalten Bestimmungen zur Verhinderung, Erkennung und Bekämpfung von Spam, Computerviren und Cyberangriffen sowie zum Schutz von Informationen im digitalen Raum.

Es gibt keine einheitliche Definition von „personenbezogenen Daten“ im vietnamesischen Recht. Allgemein gilt jede Information, die zur Identifizierung einer bestimmten Person verwendet werden kann – einschließlich Zahlungsinformationen – als personenbezogen.

Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen, um die gesammelten und gespeicherten Daten zu schützen und sicherzustellen, dass diese nicht ohne Zustimmung verloren gehen, gestohlen, offengelegt, verändert oder zerstört werden.

Je nach Art des Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften können Verwaltungssanktionen (Verwarnung, Geldstrafe), Abhilfemaßnahmen oder strafrechtliche Konsequenzen verhängt werden.

Unternehmensführung (Corporate Governance)

Führungskräfte und leitende Angestellte eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens sind:

  1. Vorsitzende*r oder Mitglied des Verwaltungsrats bzw. des Mitgliederbeirats
  2. Direktorin oder Generaldirektorin, stellvertretender Direktorin, gesetzlicher Vertreterin
  3. Chefin der Buchhaltung, Niederlassungsleiterin, Leiter*in einer Repräsentanz oder einer Fachabteilung gemäß Unternehmenssatzung

Führungskräfte einer ausländischen Niederlassung sind:

  1. Direktorin, stellvertretender Direktor*in
  2. Chefin der Buchhaltung, Leiterin einer Fachabteilung gemäß den Vorschriften zur Organisation und zum Betrieb ausländischer Niederlassungen in Vietnam

Zulässige Ämterverteilung – Grundsätze:

  1. Mitglieder des Verwaltungsrats oder Mitgliederbeirats eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens dürfen nicht gleichzeitig ein entsprechendes Amt in einem anderen Unternehmen derselben Versicherungsbranche (Leben, Schaden, Gesundheit, Rückversicherung) in Vietnam innehaben.
  2. Eine Direktorin eines Versicherungsunternehmens oder einer ausländischen Niederlassung darf nicht gleichzeitig für ein anderes Unternehmen derselben Versicherungsbranche tätig sein.
  3. Eine Direktorin oder Generaldirektorin, Niederlassungsleiterin oder Repräsentanzleiterin darf nur ein weiteres Amt innerhalb desselben Unternehmens ausüben. Derdie Direktorin einer ausländischen Niederlassung ist gesetzlicher Vertreter*in und darf nur zusätzlich die Leitung der Fachabteilung dieser Niederlassung übernehmen.
  4. Derdie Aktuarin, Leiterin des Risikomanagements oder der Compliance-Abteilung darf kein weiteres Führungsamt im selben Unternehmen innehaben und nicht gleichzeitig für ein anderes Versicherungsunternehmen tätig sein. Derdie Aktuar*in muss die vom Finanzministerium zugewiesenen Aufgaben erfüllen.
  5. Derdie Leiterin des Aufsichtsrats oder derdie Kontrolleurin darf kein weiteres Führungsamt im selben Unternehmen innehaben und nicht gleichzeitig in einer vergleichbaren Funktion bei einem anderen Versicherungsunternehmen tätig sein.
  6. Derdie Chefin der Buchhaltung oder der internen Revision darf kein weiteres Amt im selben Unternehmen innehaben und nicht gleichzeitig für ein anderes Versicherungsunternehmen tätig sein.

Prävention von Finanzkriminalität

  • Mitglied der FATF? Nein
  • Auf der FATF-Liste? Vietnam steht auf der grauen Liste der Financial Action Task Force (FATF)
  • Gerne! Hier ist die deutsche Übersetzung des abschließenden Hinweises:

***

Zögern Sie nicht, Dr. Oliver Massmann unter der E-Mail-Adresse [email protected] zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Einzelheiten zu den oben genannten Informationen wünschen. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.

 

 

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