Am 7. August 2025 erließ die Regierung das Dekret Nr. 219/2025/ND-CP zur Regelung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Vietnam („Dekret 219“). Es ersetzt die bisherigen Bestimmungen des Dekrets Nr. 152/2020/ND-CP und des Änderungsdekrets Nr. 70/2023/ND-CP. Dekret 219 enthält wichtige Bestimmungen zur Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte in vorrangigen Branchen und bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern klare Leitlinien. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
- Vereinfachtes Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis: Dekret 219 fasst das zweistufige Verfahren (i) zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis und (ii) zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis in einem einzigen, konsolidierten Verfahren zusammen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Die gesetzliche Bearbeitungszeit für einen Arbeitserlaubnisantrag beträgt nun insgesamt zehn Werktage. Dies ist eine deutliche Verkürzung im Vergleich zur gesetzlichen Frist von etwa 20 Werktagen für die beiden Schritte vor der Wiedervereinigung.
- Erweiterte Ausnahmefälle von der Arbeitserlaubnispflicht: Die neue Verordnung erweitert die Liste der Fälle, in denen ausländische Arbeitnehmer keine Arbeitserlaubnis benötigen. Folgende Fälle sind im Normalfall betroffen:
- Investoren mit hohem Einkommen: Eigentümer oder Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Vorsitzende oder Mitglieder des Verwaltungsrats von Aktiengesellschaften mit einer Kapitaleinlage von mindestens drei Milliarden VND.
- Fachkräfte mit Schwerpunkt im Sektor: Ausländische Experten und Arbeitnehmer, die von den zuständigen Ministerien oder Volkskomitees der jeweiligen Provinz für ihre Tätigkeit in strategischen Bereichen wie Finanzen, Wissenschaft und Technologie, Innovation und nationaler digitaler Transformation zertifiziert wurden.
- Kurzzeiteinsätze: Ausländische Führungskräfte, Manager, Experten oder Techniker, die für Kurzzeiteinsätze von weniger als 90 Tagen pro Kalenderjahr nach Vietnam einreisen, können nun von der Arbeitserlaubnispflicht befreit werden.
- Lockerung der Anforderungen für „Experten“ und „Techniker“: Die Voraussetzungen für die Qualifikation als „Experte“ oder Die Anforderungen an die Qualifikation als „Techniker“ wurden wie folgt gelockert:
- Experten: Ein Bachelor-Abschluss (oder höher) und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung sind nun erforderlich (vorher drei Jahre). Für Mitarbeiter in vorrangigen Entwicklungsbereichen ist nur noch ein Jahr Berufserfahrung erforderlich.
- Techniker: Die erforderliche einschlägige Berufserfahrung wurde von fünf auf drei Jahre reduziert.
- Dezentralisierung der Verantwortung: Die Verantwortung für die Ausstellung, Neuausstellung, Erneuerung und den Widerruf von Arbeitserlaubnissen und Arbeitserlaubnisbefreiungsbescheinigungen liegt nun bei den Volkskomitees der Provinzen.
- Neue Regelungen für Arbeitserlaubnisbefreiungsbescheinigungen: Das Dekret führt klare Verfahren für die Neuausstellung, Erneuerung und den Widerruf von Arbeitserlaubnisbefreiungsbescheinigungen ein.
- Eine Ausnahmegenehmigung kann einmalig um maximal zwei Jahre verlängert werden.
- Für den Widerruf wurden klare Gründe vereinbart, darunter die Durchführung von Tätigkeiten außerhalb des genehmigten Umfangs oder die Beendigung des Arbeitseinsatzes.
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Bei Fragen oder für weitere Informationen zu den oben genannten Punkten wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.