Am 07. August 2025 erließ die Regierung das Dekret Nr. 219/2025/ND-CP zur Regelung der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Vietnam („Dekret 219“), das die bisherigen Bestimmungen des Dekrets Nr. 152/2020/ND-CP und des Änderungsdekrets Nr. 70/2023/ND-CP ersetzt. Im Allgemeinen enthält das Dekret 219 relevante Bestimmungen, um hochqualifizierte Fachkräfte in prioritären Sektoren anzuziehen und sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine klare Orientierung zu geben. Nennenswerte Bestimmungen sind folgende:
- Vereinfachtes Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis: Das Dekret 219 fasst das zweistufige Verfahren, bestehend aus (i) der Beantragung der Genehmigung für den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften und (ii) der Beantragung einer Arbeitserlaubnis, in einem einzigen, konsolidierten Verfahren zusammen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Infolgedessen beträgt die gesamte gesetzliche Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung nun 10 Werktage, was eine deutliche Reduzierung gegenüber der gesetzlichen Frist von etwa 20 Werktagen für die beiden Schritte vor der Zusammenführung darstellt.
- Erweiterte Fälle für die Ausnahme von der Arbeitsgenehmigungspflicht: Das neue Dekret erweitert die Liste der Fälle, in denen ausländische Arbeitskräfte keine Arbeitserlaubnis benötigen. Nennenswerte Fälle sind:
- Kapitalgeber mit hohen Kapitaleinlagen: Eigentümer oder kapitalgebende Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Vorsitzende oder Mitglieder des Vorstands von Aktiengesellschaften mit einer Kapitaleinlage von mindestens drei Milliarden VND.
- Fachkräfte aus prioritären Sektoren: Ausländische Experten und Arbeitskräfte, welche von den zuständigen Ministerien oder Volkskomitees der jeweiligen Provinz bestätigt bekommen haben, dass sie in strategischen Bereichen wie Finanzen, Wissenschaft und Technologie, Innovation und nationaler digitaler Transformation tätig sind.
- Kurzzeitbeschäftigungen: Ausländische Führungskräfte, Manager, Experten oder Techniker, die für kurzfristige Einstätze von weniger als 90 Tagen pro Kalenderjahr nach Vietnam einreisen, können nun einen Anspruch auf Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht haben.
- Lockerung der Anforderungen für „Experten“ und „Techniker“: Die Bedingungen, um sich als „Experte“ oder „Techniker“ zu qualifizieren, wurden wie folgt gelockert:
- Experten: Jetzt ist ein Bachelor-Abschluss (oder höher) und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung erforderlich (zuvor drei Jahre). Für Beschäftigte in prioritären Entwicklungsbereichen ist nur ein Jahr Berufserfahrung erforderlich.
- Techniker: Die erforderliche einschlägige Berufserfahrung wurde von fünf Jahren auf drei Jahre reduziert.
- Dezentralisierung der Zuständigkeit: Die Zuständigkeit für die Erteilung, erneute Ausstellung, Verlängerung und den Widerruf von Arbeitsgenehmigungen und Bescheinigungen über die Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht wird nun an die Volkskomitees auf Provinzebene übertragen.
- Neue Vorschriften für Arbeitsgenehmigungsbefreiungsbescheinigungen: Das Dekret führt klare Verfahren für die erneute Ausstellung, Verlängerung und den Widerruf von Arbeitsgenehmigungsbefreiungsbescheinigungen ein.
- Eine Ausnahmegenehmigung kann einmalig um maximal zwei Jahre verlängert werden.
- Es wurden klare Gründe für einen Widerruf festgelegt, darunter die Ausübung von Tätigkeiten außerhalb des genehmigten Umfangs oder die Beendigung des Arbeitsauftrags.
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Bei Fragen oder für weitere Informationen zu den oben genannten Punkten wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.