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LÄNDER-UPDATE-Vietnam: Versicherung

Dr. Oliver Massmann by Dr. Oliver Massmann
Oktober 9, 2025
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COUNTRY UPDATE-Vietnam: Insurance
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Marktübersicht

Mitglied der IAIS? Ja, Vietnam ist seit 2007 Mitglied der IAIS.

Globale Regulierungsbehörden, Gremien und Gesetzgebung des Landes

Das Projekt „ComFrame“ wurde von den Internationally Active Insurance Groups (IAIG, verbunden mit der IAIS) ins Leben gerufen, um einen regulatorischen Rahmen mit verbindlichen Standards zu schaffen. Es trat Ende 2019 in Kraft. Als Mitglied der IAIS muss Vietnam deren Vorschriften einhalten.

Als Mitglied der WTO und der WHO muss Vietnam auch die Vorschriften dieser Organisationen in Bezug auf Versicherungen einhalten. In seinen bilateralen und multilateralen Abkommen wie dem Freihandelsabkommen Korea-Vietnam, dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam, dem Freihandelsabkommen Hongkong-ASEAN, dem Freihandelsabkommen ASEAN-China, dem Freihandelsabkommen ASEAN-Australien-Neuseeland, dem CPTPP und dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam sind die Verpflichtungen im Versicherungsbereich auch für Vietnam verbindlich.

Vietnam ist Mitglied der OECD, die für ihre Mitgliedsländer unverbindliche Leitlinien und bewährte Verfahren herausgibt.

Inland

Das Finanzministerium ist für die staatliche Regulierung des Versicherungswesens zuständig. Am 12. Februar 2009 erließ das Finanzministerium den Beschluss Nr. 288/QD-BTC zur Einrichtung der Versicherungsaufsichtsbehörde (ISA). Die ISA unterstützt den Finanzminister bei der landesweiten Regulierung des Versicherungswesens und regelt und beaufsichtigt die Versicherungsaktivitäten und damit verbundenen Dienstleistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Rolle der ISA ist derzeit durch den Beschluss 1799/QD-BTC vom 11. September 2017 geregelt.

Im Juni 2009 wurde das Versicherungsforschungs- und -ausbildungszentrum (IRTC) gemäß Beschluss Nr. 1379/QD-BTC unter der ISA gegründet. Die Aufgabe des IRTC besteht in der Organisation wissenschaftlicher Studien und Schulungen zum Thema Versicherungen und Versicherungsmarkt.

Gesetze und einschlägige Gerichtsentscheidungen

Die folgenden Gesetze und Verordnungen regeln das Versicherungsgeschäft in Vietnam im Wesentlichen:

  • Gesetz über das Versicherungsgeschäft Nr. 08/2022/QH15, erlassen von der Nationalversammlung am 16. Juni 2020 (Gesetz über das Versicherungsgeschäft);
  • Dekret Nr. 46/2023/ND-CP zur Umsetzung des Gesetzes über das Versicherungsgeschäft, erlassen von der Regierung am 1. Juli 2023 (Dekret 46);
  • Dekret Nr. 98/2013/ND-CP über Verwaltungssanktionen im Versicherungs- und Lotteriegeschäft, erlassen von der Regierung am 28. August 2013 (Dekret 98), geändert durch Dekret 48/2018/ND-CP vom 21. März 2018 (Dekret 48) und Dekret 80/2019/ND-CP vom 1. November 2019 (Erlass 80);
  • Rundschreiben Nr. 195/2014/TT-BTC zur Anleitung der Bewertung und Klassifizierung von Versicherungsunternehmen, herausgegeben vom Finanzministerium am 17. Dezember 2014 (Rundschreiben 195), geändert durch Rundschreiben 89/2020/TT-BTC vom 11. November 2020 (Rundschreiben 89);
  • Beschluss Nr. 1826/QD-TTg des Premierministers zur Genehmigung des Plans zur „Umstrukturierung des Wertpapiermarktes und der Versicherungsunternehmen“ vom 28. Dezember 2012 (Beschluss 1826).

Wichtige Regeln und Anforderungen

Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung

  • Verkündung von Rechtsinstrumenten und Durchführungsrichtlinien für das Versicherungsgeschäft; Formulierung von Strategien, Richtlinien, Masterplanungen und spezifischen Plänen für die Entwicklung des vietnamesischen Versicherungsmarktes;
  • Erteilung und Entzug von Lizenzen für die Niederlassung und den Betrieb von Versicherern und Versicherungsmaklern sowie von Lizenzen für die Gründung von Repräsentanzen ausländischer Versicherer und Versicherungsmakler in Vietnam;
  • Verkündung, Ratifizierung und Begleitung der Umsetzung von Versicherungsvorschriften, -bestimmungen, Prämien- und Provisionssätzen;
  • Überwachung der Versicherungsgeschäftstätigkeit hinsichtlich beruflicher Tätigkeiten, Finanzlage, Unternehmensführung, Risikomanagement und Einhaltung des Versicherer- und Maklerrechts; Anwendung der erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Versicherer die finanziellen Anforderungen erfüllen und ihren Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern nachkommen;
  • Organisation der Bereitstellung von Informationen über die Lage des Versicherungsmarktes und Marktprognosen;
  • Internationale Zusammenarbeit im Versicherungsbereich;
  • Genehmigung von Auslandsaktivitäten von Versicherern und Versicherungsmaklern;
  • Verwaltung der Repräsentanzen ausländischer Versicherer und Versicherungsmakler in Vietnam;
  • Organisation der Ausbildung und Schulung von Versicherungsmanagementpersonal und Versicherungsfachleuten;
  • Inspektion und Kontrolle der Versicherungstätigkeit; Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen sowie Umgang mit Verstößen gegen das Versicherungsrecht.

Hinweisgeberregeln

Es gibt keine solchen Regeln speziell für den Versicherungssektor.

Beschränkung der ausländischen Beteiligung an einer bestehenden Versicherungsgesellschaft mit Beteiligungsrecht

Ausländische Investoren haben Anspruch auf Aktien oder Beteiligungen bis zu 100 % des Stammkapitals von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.

Kapitalrücklagenanforderungen

Rücklagen

Versicherer und Versicherungsmakler müssen zur Ergänzung ihres Gründungskapitals und zur Sicherung ihrer Solvenz einen Pflichtrücklagenfonds bilden. Die Zuführung zum Pflichtrücklagenfonds erfolgt jährlich in Höhe von 5 % des Gewinns nach Steuern. Der Höchstbetrag des Pflichtrücklagenfonds entspricht 10 % des Gründungskapitals des Versicherungsunternehmens oder des gezeichneten Kapitals der ausländischen Niederlassung.

Zusätzlich zu diesem Pflichtrücklagenfonds können Versicherer und Versicherungsmakler aus ihrem satzungsmäßig festgelegten Gewinn nach Steuern des Geschäftsjahres weitere Rücklagenfonds bilden. Der Gewinn nach Steuern kann unter den Anteilseignern aufgeteilt werden, jedoch erst, nachdem 5 % dieses Gewinns gemäß den oben genannten Bestimmungen in den Pflichtrücklagenfonds eingezahlt wurden.

Versicherungsrücklagen

Versicherungsrücklagen sind Geldbeträge, die ein Versicherer zur Deckung seiner im Voraus festgelegten Versicherungsverbindlichkeiten aus den von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträgen zurücklegen muss.

Für jede Art von Versicherungsprodukt oder Versicherungspolice muss eine Versicherungsrücklage für den vom Versicherer oder der ausländischen Niederlassung einbehaltenen Teil der Haftung gebildet werden. Der genaue Betrag der Versicherungsrücklage ist in Rundschreiben 50 festgelegt. Versicherungsunternehmen können die Methoden und Grundlagen für die Bildung von Versicherungsrücklagen selbst wählen, müssen jedoch für die Umsetzung dieser Methoden/Grundlagen die vorherige Genehmigung des Finanzministeriums einholen.

Sicherheitseinlage
Versicherer müssen bei der Gründung einer Versicherungsgesellschaft, Rückversicherungsgesellschaft oder ausländischen Niederlassung in Vietnam eine Kaution in Höhe von 2 % des für die jeweilige Versicherungsgesellschaft festgelegten Mindestkapitals oder zugewiesenen Kapitals bei einer in Vietnam tätigen Geschäftsbank hinterlegen (z. B. muss eine Krankenversicherung eine Kaution in Höhe von 15 Milliarden VND oder dem Gegenwert von 630.000 US-Dollar hinterlegen). Ein Versicherungsunternehmen oder eine ausländische Niederlassung darf die Kaution nur dann zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern verwenden, wenn die Zahlungsfähigkeit unzureichend ist und das Finanzministerium dies schriftlich genehmigt hat. Der gesamte Betrag der Kaution kann erst nach Beendigung des Geschäftsbetriebs abgehoben werden.

Produktspezifische Gesetzgebung

Relevante Beratungsdokumentation oder sonstige Anforderungen, einschließlich Steuern

Lebensversicherung

Mindestanforderungen an das Gründungskapital

  • Für Lebensversicherungen (ausgenommen fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen) und Krankenversicherungen: 750 Mrd. VND
  • Lebensversicherungen, fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen: 1.000 Mrd. VND
  • Lebensversicherungen, fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen: 1.300 Mrd. VND

Qualifikationen des bestellten Aktuars

  • Befugnis zur Unternehmensführung gemäß dem Unternehmensgesetz;
  • Keine Verwaltungsstrafe wegen eines Verstoßes im Versicherungssektor verhängt, keine Disziplinarmaßnahmen in Form einer Entlassung wegen eines Verstoßes gegen interne Vorschriften in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren vor dem Zeitpunkt der Kündigung Ernennung; zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung nicht von einer zuständigen Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt worden sein.
  • Sie müssen eine Ausbildung zum bestellten Aktuar absolviert haben und mindestens zehn Jahre Berufserfahrung als bestellter Aktuar im Lebens- oder Krankenversicherungssektor und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung seit der Aufnahme in eine der international anerkannten Aktuarvereinigungen wie das Institute of Actuaries of England, die Society of Actuaries of the USA, das Institute of Actuaries of Australia oder das Canadian Institute of Actuaries vorweisen können. Alternativ müssen Sie Mitglied einer anderen Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der International Associations of Actuaries ist. Oder Sie müssen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als bestellter Aktuar im Lebens- oder Krankenversicherungssektor seit der Aufnahme in eine der oben genannten Vereinigungen vorweisen können. Im Falle eines bestellten Aktuars, der vom Finanzministerium vor dem Inkrafttreten des Dekrets 46 zugelassen wurde, gilt die oben genannte Voraussetzung in diesem Absatz nicht.
  • Kein Verstoß gegen die Berufsethik von Aktuaren.
  • Angestellter des Lebens- oder Krankenversicherers.
  • Wohnsitz in Vietnam während der Amtszeit.

Zulässiger Geschäftsumfang

  • Versicherungsgeschäft, Rückversicherungsgeschäft, Rückversicherungsübertragung;
  • Verwaltung von Geldern und Anlage von Kapital aus Versicherungsaktivitäten;
  • Erbringung von zusätzlichen Versicherungsdienstleistungen;
  • Lebensversicherungsunternehmen dürfen kein Krankenversicherungs-/Nichtlebensversicherungsgeschäft betreiben, mit Ausnahme von Lebensversicherungsunternehmen, die Krankenversicherungsgeschäfte betreiben;

Versicherungsrücklage

Die Versicherungsrücklage von Lebensversicherungsunternehmen umfasst: versicherungsmathematische Rücklage, Rücklage für Prämienüberträge, Entschädigungsrücklage, Gewinnausschüttungsrücklage, gebundene Zinsrücklage und Bilanzrücklage.

Investitionstätigkeiten

Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen und ausländische Niederlassungen in Vietnam dürfen folgende Investitionstätigkeiten nicht durchführen:

  • Investitionen in Immobiliengeschäfte, mit Ausnahme des Erwerbs von Aktien börsennotierter Immobilienunternehmen oder von Anteilscheinen öffentlicher Fonds; Erwerb, Investition in oder Besitz von Immobilien, die als Geschäftsräume, Standorte oder Tresore zur direkten Nutzung für ihr Versicherungsgeschäft genutzt werden; Vermietung leerstehender Geschäftsräume unter ihrer Kontrolle oder Verwaltung; Beschlagnahme von Immobilien durch Verwaltung oder Veräußerung von Hypothekenanleihen oder Einziehung von durch Immobilien besicherten Krediten innerhalb von drei Jahren ab dem Pfandrechtsdatum;
  • Investitionen in Edelmetalle und Juwelen;
  • Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, mit Ausnahme solcher, die für gewerbliche oder geschäftliche Zwecke genutzt werden;
  • Investitionen in Derivate oder Derivatkontrakte, mit Ausnahme derjenigen, die als Rückstellungen für Risiken aus Versicherungen, Rückversicherungspolicen und Aktienportfolios aufgeführt sind, die von Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen oder ausländischen Niederlassungen in Vietnam gehalten werden.

Auslandsinvestitionen

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen dürfen Auslandsinvestitionen in Höhe des über das erforderliche Gründungskapital hinausgehenden Eigenkapitals sowie des ungenutzten Kapitals aus Versicherungsrücklagen von Versicherungspolicen mit an ausländische Anlageindizes gekoppelten Beteiligungen und von mit ausländischen Organisationen/Personen abgeschlossenen Versicherungspolicen tätigen. Die Auslandsinvestitionen aus dem genannten Eigenkapital sind nur in folgenden Formen und mit folgenden Einschränkungen zulässig:

  • Gründung oder Kapitaleinlage für die Gründung; Kapitaleinlage, Erwerb von Anteilen an Versicherern und Rückversicherern im Ausland; Gründung von Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen sowie andere Formen der Geschäftspräsenz von Versicherern und Rückversicherern im Ausland ohne jegliche Einschränkung;
  • Beschränkungen für indirekte Auslandsinvestitionen:
  • Kauf von Staatsanleihen, Schatzwechseln und Schuldscheinen: Keine Einschränkung.
  • Anleihen, Schatzwechsel und Schuldscheine von Emittenten mit Rating internationaler Ratingagenturen wie Standard & Poor’s, Moody’s Investors Service und Fitch Ratings: Bis zu 50 % des Investitionsvolumens;
  • Kauf von börsennotierten Aktien und börsennotierten Fondszertifikaten: Bis zu 15 % des Investitionsvolumens;

Nichtlebensversicherungen

Mindestkapitalanforderungen

  • Für Nichtlebensversicherungen (ausgenommen Luftfahrt- und Satellitenversicherungen) und Krankenversicherungen: 400 Mrd. VND
  • Für Nichtlebensversicherungen (einschließlich Luftfahrt- und Satellitenversicherungen) und Krankenversicherungen: 450 Mrd. VND
  • Für Nichtlebensversicherungen, einschließlich Luftfahrt- und Satellitenversicherungen und Krankenversicherungen: 500 Mrd. VND

Qualifikationen eines bestellten Aktuars hinsichtlich Rückstellungen und Solvenz des Nichtlebensversicherers

  • Nachweis der Berechtigung zur Leitung eines Unternehmens gemäß dem Unternehmensgesetz;
  • Sie dürfen nicht wegen eines Verstoßes im Versicherungssektor mit einer Verwaltungsstrafe belegt worden sein, dürfen nicht in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren vor Ihrer Ernennung wegen eines Verstoßes gegen interne Vorschriften disziplinarisch entlassen worden sein; Sie dürfen zum Zeitpunkt Ihrer Wahl oder Ernennung nicht von einer zuständigen Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt worden sein.
  • Sie müssen Mitglied der Aktuarvereinigungen und offizielles Mitglied der Internationalen Aktuarvereinigungen sein; oder Sie müssen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Nichtlebensversicherungssektor verfügen und mindestens zwei Prüfungen einer der folgenden Vereinigungen nachweisen: Institute of Actuaries of England; Society of Actuaries of the USA; Institute of Actuaries of Australia; des Canadian Institute of Actuaries oder Nachweise über das Bestehen einer aktuariellen Ausbildung oder eines aktuariellen Ausbildungsprogramms, das von den oben genannten Verbänden als gleichwertig mit zwei Prüfungen des Verbands anerkannt wird.

Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Erlasses muss der bestellte Aktuar eines Sachversicherers, Rückversicherers oder einer ausländischen Niederlassung in Vietnam mindestens Mitglied einer Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der International Actuarial Association ist und den Ethikkodex für aktuarielle Dienstleistungen im Versicherungswesen nicht verletzt.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Erlasses muss der bestellte Aktuar eines Sachversicherers, Rückversicherers oder einer ausländischen Niederlassung in Vietnam Mitglied einer Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der International Actuarial Association ist und den Ethikkodex für aktuarielle Dienstleistungen im Versicherungswesen nicht verletzt.

  • Beschäftigter Mitarbeiter des Versicherers, Rückversicherers oder einer ausländischen Niederlassung in Vietnam sein.
  • Während der Amtszeit in Vietnam wohnhaft sein.

Zulässiger Geschäftsumfang

  • Versicherungsgeschäft, Rückversicherungsgeschäft, Rückversicherungsübertragung;
  • Verwaltung von Geldern und Anlage von Kapital aus Versicherungstätigkeiten;
  • Erbringung von zusätzlichen Versicherungsdienstleistungen;
  • Nichtlebensversicherungsunternehmen dürfen kein Lebensversicherungs-/Krankenversicherungsgeschäft betreiben, mit Ausnahme von Krankenversicherungsprodukten mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr und Todesfallversicherungsprodukten mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr.

 

Versicherungsrücklage

Die Versicherungsrücklage von Nichtlebensversicherungsunternehmen umfasst die Rückstellung für übertragbare Prämien, die Schadenrückstellung und die Rückstellung für große Schadenschwankungen.

Investitionstätigkeiten und Auslandsinvestitionen

Wie Lebensversicherung

Rückversicherung

Mindestanforderungen an das Gründungskapital

  • Für Nichtlebensrückversicherungen oder sowohl Nichtlebens- als auch Krankenrückversicherungen: 500 Mrd. VND;
  • Für Lebensrückversicherungen oder sowohl Lebens- als auch Krankenrückversicherungen: 900 Mrd. VND;
  • Für alle drei Arten von Lebensrückversicherungen, Nichtlebensrückversicherungen und Krankenrückversicherungen: 1.400 Mrd. VND.

Qualifikationen eines bestellten Aktuars hinsichtlich Rückstellungen und Solvenz des Rückversicherers

Wie in der Nichtlebensversicherung.

Zulässiger Geschäftsumfang

Rückversicherungsunternehmen und ausländische Rückversicherungszweige können in folgenden Geschäftsfeldern tätig sein:

  • Rückversicherung, Rückversicherungszessionssektor;
  • Verwaltung und Anlage von Mitteln aus der Erbringung von Rückversicherungsdienstleistungen;
  • Sonstige Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit Rückversicherungsdienstleistungen stehen.

Versicherungsrücklage

  • Für die Nichtlebensrückversicherung: Prämienübertragsrückstellung, Schadenrückstellung und Großschadenschwankungsrückstellung;
  • Für die Lebensrückversicherung: Deckungsrückstellung, Prämienübertragsrückstellung, Entschädigungsrückstellung, Gewinnausschüttungsrückstellung, Zinsbindungsrückstellung und Bilanzrückstellung;
  • Für die Krankenrückversicherung: Deckungsrückstellung, Prämienübertragsrückstellung, Entschädigungsrückstellung und Bilanzrückstellung.

Investitionstätigkeiten und Auslandsinvestitionen

Genau wie Lebensversicherungen und Sachversicherungen

Investmentmanagement und -märkte
Überblick über die relevanten Vorschriften für die Anlageportfolios von Versicherern, einschließlich des Asset-Liability-Managements (ALM)

Ein Versicherungsunternehmen kann Investitionen aus seinem Eigenkapital, ungenutztem Kapital aus Versicherungsrücklagen und anderen legalen Quellen tätigen.

Zusätzlich zu den oben genannten Regeln für die inländische Anlage von ungenutztem Kapital aus Versicherungsrücklagen für jede Art von Versicherungsgeschäft gelten folgende Grundsätze:

  • Gewährleistung von Sicherheit, Liquidität und Effizienz; Einhaltung der geltenden Vorschriften und Eigenverantwortungsregeln für Investitionstätigkeiten.
  • Versicherungsrücklagen dürfen nur in Vietnam als Investitionen verwendet werden, mit Ausnahme von ungenutztem Kapital aus Versicherungsrücklagen von Versicherungspolicen mit an ausländische Anlageindizes gekoppelten Zinsen und von mit ausländischen Organisationen/Personen abgeschlossenen Versicherungspolicen.
  • Die Verwendung von Fremdkapital für Investitionen und Treuhandanlagen in Wertpapieren, Immobiliengeschäften oder Kapitaleinlagen in andere Unternehmen ist verboten.
  • Investitionen in Höhe von 30 % des Portfolios an Unternehmen derselben Unternehmensgruppe mit gegenseitigem Eigentumsverhältnis sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Einlagen bei Kreditinstituten und ausländische Investmentfonds, die in Form von Unternehmensgründungen oder Niederlassungen im Empfängerland bestehen.
  • Anlagen als Gegenleistung für Kapitaleinlagen von Aktionären oder Mitgliedern oder mit diesen verbundenen Personen sind nicht zulässig, mit Ausnahme von Einlagen bei Transaktionsstellen von Aktionären oder Mitgliedern, die Kreditinstitute sind.
  • Der Kauf von Unternehmensanleihen, die zur Restrukturierung von Krediten emittierender Unternehmen ausgegeben werden, ist nicht zulässig.
  • Bei Treuhandanlagen benötigen Treuhänder eine Lizenz zur Ausübung treuhänderischer Anlagetätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der Treuhandanlage fallen.

Ein Versicherungsunternehmen darf auch Offshore-Investitionen tätigen, jedoch nur zur Gründung einer Offshore-Versicherungsgesellschaft oder einer Offshore-Versicherungsniederlassung. Solche Offshore-Investitionen bedürfen der Genehmigung des Finanzministeriums.

Durchsetzung und Untersuchung

Regeln für behördliche Untersuchungen

Zur Durchführung spezialisierter Prüfungen von Versicherungsunternehmen können die zuständigen Behörden unabhängige Prüfstellen, Beratungsunternehmen oder Sachverständige beauftragen, verschiedene Sachverhalte, die mutmaßlich Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Prüflinge haben, zu bewerten und gegebenenfalls fachliche Stellungnahmen abzugeben.

Beschwerdeverfahren

Es gibt keine spezifischen Regeln für das Beschwerdeverfahren in Versicherungsunternehmen. Diese richten sich nach den Versicherungspolicen und den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Wirtschaftsabkommen.

Beschwerden gegen Verwaltungsentscheidungen werden gemäß den branchenübergreifenden Gesetzen zu Beschwerden und Anzeigen behandelt.

Rechtsbehelfe, einschließlich Ombudsmann-Dienste

Je nach Art und Schwere der Verstöße können gegen die Verletzer Verwaltungssanktionen (Verwarnungen, Geldbußen, Betriebseinstellung, Rechtsbehelfe) oder strafrechtliche Sanktionen verhängt werden. Im Schadensfall ist der Versicherte gemäß vietnamesischem Recht zur Entschädigung verpflichtet.

Versicherungsvermittlung und Entschädigungsregelungen

Wie in der Versicherungspolice angegeben, hat der Versicherte ab Eintritt des Versicherungsfalls maximal ein Jahr Zeit, um Schadensersatz zu fordern. Bei Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherer die Entschädigung innerhalb der in der Versicherungspolice angegebenen Frist zu zahlen. Fehlt eine solche Angabe im Vertrag, beträgt die Frist 15 Tage ab Eingang eines vollständigen und ordnungsgemäßen Antrags auf Entschädigungszahlung.

Lebens- und Krankenversicherung

Der Versicherer kann die Versicherungsprämien einmalig oder in Raten gemäß der in der Versicherungspolice vereinbarten Frist und Vorgehensweise zahlen.

Sachversicherung
Sachunterversicherung: Der Versicherer haftet nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Marktwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Sachüberversicherung: Der Versicherer haftet für Schäden im Verhältnis zum Marktwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts und erstattet dem Versicherten die bereits gezahlten Prämien entsprechend der den Marktwert der versicherten Sache übersteigenden Versicherungssumme.

Doppelversicherungen

Im Versicherungsfall haftet jeder Versicherer nur im Verhältnis der vereinbarten Versicherungssumme zur Gesamtversicherungssumme aller vom Versicherungsnehmer abgeschlossenen Versicherungsverträge. Die Gesamtsumme der von allen Versicherern zu zahlenden Entschädigung übersteigt nicht den tatsächlichen Sachschaden.

Haftpflichtversicherungen

Die Haftungssumme ist der Betrag, den ein Versicherer gemäß den Versicherungsbedingungen an den Versicherten zu zahlen hat.

Insolvenz und Versicherungsnehmerschutz

Relevantes Abwicklungsregime?

Für Versicherer gibt es kein separates Insolvenzregime. Stattdessen gilt das Konkursgesetz, das Konkurs und Insolvenz in allen Branchen regelt.

Das allgemeine Verfahren zur Bearbeitung von Insolvenzfällen ist wie folgt:

  • Einreichung des Insolvenzantrags beim Gericht (durch Gläubiger, Arbeitnehmer, Gewerkschaft, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, Gesellschafter, Vorstandsvorsitzenden usw.)
  • Das Gericht leitet das Verfahren zur Bearbeitung des Insolvenzantrags ein und erklärt die Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft für insolvent, ohne dass eine Gläubigerversammlung einberufen oder Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden.
  • Die Verwaltung und Liquidation des Vermögens erfolgt durch einen vom Gericht bestellten Liquidator oder eine auf die Verwaltung und Liquidation von Vermögenswerten spezialisierte Gesellschaft.

Datenschutz

In Vietnam gibt es keine gesonderten Datenschutzbestimmungen für den Versicherungssektor. Stattdessen sind die vietnamesischen Datenschutzgesetze auf zahlreiche Rechtsvorschriften verteilt, darunter das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Gesetz zur Cyber-Informationssicherheit, das Gesetz zur Informationstechnologie, das Telekommunikationsgesetz, das Verbraucherschutzgesetz, das Gesetz über elektronische Transaktionen, das Cybersicherheitsgesetz und die entsprechenden Verordnungen zur Umsetzung der genannten Gesetze.

Diese Gesetze enthalten Bestimmungen zur Verhinderung, Erkennung, Unterbindung und Bekämpfung von Spam, Computerviren und Cyberangriffen sowie zum Schutz von im Cyberspace ausgetauschten Informationen.

In den vietnamesischen Gesetzen gibt es keine einheitliche Definition von „personenbezogenen Daten“. Im Allgemeinen können personenbezogene Daten alle Informationen sein, die zur Identifizierung einer bestimmten Person verwendet werden können, einschließlich Informationen zu Zahlungstransaktionen.

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen geeignete Management- und technische Maßnahmen ergreifen, um die von ihnen erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten zu schützen und sicherzustellen, dass diese nicht ohne Zustimmung verloren gehen, gestohlen, weitergegeben, verändert oder vernichtet werden.

Je nach Art der Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien können Verwaltungsstrafen (Verwarnung, Geldbuße) und mögliche Abhilfemaßnahmen oder strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.

Corporate Governance

Manager und Führungskräfte von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sind:

  • Vorsitzender des Vorstands, Mitglied des Vorstands; Vorstandsvorsitzender, Vorstandsmitglied;
  • Direktor oder Generaldirektor, Vizedirektor oder stellvertretender Generaldirektor, gesetzlicher Vertreter;
  • Hauptbuchhalter, Leiter einer Niederlassung, Leiter einer Repräsentanz, Leiter einer Betriebsabteilung und dergleichen gemäß der Satzung der Gesellschaft.

Manager und Führungskräfte einer ausländischen Niederlassung sind:

  • Direktor, stellvertretender Direktor;
  • Hauptbuchhalter, Leiter einer Betriebsabteilung und dergleichen gemäß den Regeln und Vorschriften für die Organisation und den Betrieb ausländischer Niederlassungen in Vietnam.

Die Zuweisung dieser Personen erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:

  • Vorstandsvorsitzende, Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsmitglied eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens dürfen nicht gleichzeitig Vorstands- oder Vorstandsmitglied eines anderen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens im selben Lebensversicherungszweig sein. Nichtlebensversicherungs-, Krankenversicherungs- oder Rückversicherungsbranche in Vietnam.
  • Direktoren oder Generaldirektoren von Versicherungs-, Rückversicherungs- oder ausländischen Niederlassungen in Vietnam dürfen nicht gleichzeitig für andere Versicherungs-, Rückversicherungs- oder ausländische Niederlassungen im selben Lebensversicherungs-, Nichtlebensversicherungs-, Krankenversicherungs- oder Rückversicherungssektor in Vietnam tätig sein.
  • Direktoren oder Generaldirektoren, Niederlassungsleiter oder Leiter einer Repräsentanz einer Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft dürfen nur eine weitere Position innehaben, z. B. die eines Niederlassungsleiters, einer Repräsentanzleiters oder einer Betriebsabteilung derselben Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft. Der Direktor einer ausländischen Niederlassung in Vietnam ist der gesetzliche Vertreter und darf nur eine weitere Position als Leiter einer Betriebsabteilung dieser Niederlassung innehaben.
  • Aktuare, Leiter der Risikomanagementabteilung oder Leiter der Compliance-Abteilung einer Versicherungs-, Rückversicherungs- oder ausländischen Niederlassung in Vietnam dürfen keine weiteren Führungspositionen in derselben Niederlassung innehaben. darf nicht gleichzeitig für eine andere Versicherungsgesellschaft, Rückversicherungsgesellschaft oder ausländische Niederlassung in Vietnam tätig sein. Der Aktuar muss die ihm vom Finanzminister zugewiesenen Aufgaben erfüllen.
  • Der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder der Controller darf keine andere Führungsposition im selben Gastunternehmen innehaben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats darf nicht gleichzeitig eine andere Position als Controller oder Geschäftsführer einer anderen in Vietnam tätigen Versicherungsgesellschaft oder Rückversicherungsgesellschaft innehaben.
  • Der Hauptbuchhalter oder Leiter der internen Revision einer Versicherungsgesellschaft, Rückversicherungsgesellschaft oder ausländischen Niederlassung in Vietnam darf keine andere Position im selben Gastunternehmen innehaben und darf nicht gleichzeitig für eine andere Versicherungsgesellschaft, Rückversicherungsgesellschaft oder ausländische Niederlassung in Vietnam tätig sein.

Prävention von Finanzkriminalität

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Kein Mitglied der FATF und nicht auf der schwarzen Liste.

Dr. Oliver Massmann ist Partner und Geschäftsführer der Duane Morris Vietnam LLC.

 

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