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Vietnam – Bergbau und mineralische Ressourcen – Marktzugang und Rechtssicherheit für ausländische Investitionsprojekte im Rahmen des Kapitels über ausländische Direktinvestitionen des CPTPP und des EUVNFTA: Was Sie wissen müssen

Dr. Oliver Massmann by Dr. Oliver Massmann
Oktober 10, 2025
in Artikel
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Lawyer in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Mining Industry in Vietnam – Basics:
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Vietnam hat eine günstige geologische und geografische Lage für die Bildung und Entwicklung von Mineralien; einige Mineralienarten verfügen über bedeutende Reserven. Laut Statistiken des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt sind Vietnams Mineralressourcen recht vielfältig und reichhaltig mit über 5.000 Minen und Erzlagern mit etwa 60 verschiedenen Mineralienarten. Einige Orte haben Mineralreserven verschiedener Arten, für deren Abbau Lizenzen vorliegen, wie beispielsweise: Thai Nguyen (mit 19 Arten fester Mineralien), Son La (14 Arten), Quang Binh, Quang Tri, Gia Lai, Hai Phong, Yen Bai … Darüber hinaus gibt es 18 Gebiete mit verstreuten Mineralien auf einer Gesamtfläche von 182,7 ha, verteilt auf die Provinzen Lao Cai, Cao Bang, Bac Kan, Lang Son, Phu Tho, Hai Duong, Nghe An und Quang Nam. Bis heute wurde jedoch nur ein Bruchteil der reichen Mineralressourcen Vietnams entdeckt, da das Land nie systematisch mit modernen Technologien und Methoden erkundet wurde. Investoren, die den Bergbau in Vietnam ins Auge fassen, müssen die ihnen zustehenden Vorteile der Umfassenden und Progressiven Transpazifischen Partnerschaft (CPTPP) und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam (EVFTA) nutzen. Das CPTPP trat am 14. Januar 2019 für Vietnam in Kraft, und Großbritannien hat im März 2022 seinen Beitrittsantrag gestellt. Das EVFTA trat am 1. August 2020 in Kraft, und sein Schwesterabkommen, das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam, wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten.

CPTPP, Kapitel 9 – Investitionen:

 

  1. Vietnams Anforderungen an den Bergbau:

Ausländische Investitionen in die Gewinnung von Mineralien werden nur dann akzeptiert, wenn die zuständigen vietnamesischen Behörden dem Antragsteller mitteilen, dass die Investition voraussichtlich einen Nettonutzen für Vietnam bringt. Bei dieser Entscheidung kann die zuständige Behörde folgende Faktoren berücksichtigen:

(a) die Auswirkungen der Investition auf Umfang und Art der Wirtschaftstätigkeit in Vietnam, einschließlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Nutzung in Vietnam produzierter Teile, Komponenten und Dienstleistungen sowie auf die Exporte aus Vietnam;

(b) das Ausmaß und die Bedeutung der vietnamesischen Beteiligung an der Investition;

(c) die Auswirkungen der Investition auf Produktivität, industrielle Effizienz, technologische Entwicklung und Produktinnovation in Vietnam;

(d) die Auswirkungen der Investition auf den Wettbewerb innerhalb einer oder mehrerer Branchen in Vietnam;

(e) die Vereinbarkeit der Investition mit der nationalen Industrie-, Wirtschafts- und Kulturpolitik unter Berücksichtigung der von der Regierung oder dem Parlament einer Provinz formulierten industrie-, wirtschafts- und kulturpolitischen Ziele, die von der Investition voraussichtlich erheblich betroffen sind; und

(f) der Beitrag der Investition zur Wettbewerbsfähigkeit Vietnams auf den Weltmärkten.

Ausländische Investoren müssen nicht alle oben genannten Kriterien erfüllen, um eine Bergbaulizenz zu erhalten.

  1. Berechtigung:

Ein CPTPP-Investor ist ein Investor (Staat, Unternehmen oder Bürger) eines anderen CPTPP-Landes, der in Vietnam investiert oder investiert hat. CPTPP-Investoren, die in die folgenden Fälle fallen, sind jedoch von den Rechten im Rahmen des CPTPP ausgeschlossen:

+ befindet sich im Eigentum oder unter der Kontrolle eines Staates, einer Organisation oder einer Einzelperson eines Landes, das nicht Mitglied des CPTPP ist.

+ befindet sich im Eigentum oder unter der Kontrolle vietnamesischer Organisationen oder Einzelpersonen.

+ übt keine nennenswerte Geschäftstätigkeit in einem der CPTPP-Länder außer Vietnam aus.

Unter Investitionen eines CPTPP-Investors versteht man alle Vermögenswerte, die ein CPTPP-Investor direkt oder indirekt besitzt oder kontrolliert und die einen Investitionscharakter (einschließlich Merkmalen wie einer Kapitalbindung, Gewinnabsicht und Risikoübernahme) in Vietnam haben.

  1. Investitionsformen:
  • ein Unternehmen;
  • Aktien, Anteile und andere Formen der Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen;
  • Anleihen, Schuldverschreibungen, sonstige Schuldtitel und Darlehen;
  • Futures, Optionen und sonstige Derivate;
  • Schlüsselfertige Verträge, Bau-, Management-, Produktions-, Konzessions-, Umsatzbeteiligungs- und sonstige ähnliche Verträge;
  • Rechte an geistigem Eigentum;
  • Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnisse und ähnliche Rechte, die nach dem Recht der Vertragspartei erteilt werden; und
  • sonstige materielle oder immaterielle, bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte und damit verbundene Eigentumsrechte wie Mietverträge, Hypotheken, Pfandrechte und Verpfändungen.

 

  1. Marktzugangsgrundsätze
    1. Inländerbehandlung: Handelspartner dürfen nicht gegen Investoren anderer Länder diskriminieren, um eigene Investoren zu bevorzugen.
    2. Meistbegünstigung: Handelspartner dürfen nicht gegen Investoren anderer Länder diskriminieren, um Investoren aus anderen Ländern zu bevorzugen.
    3. Leistungsanforderungen: Vietnam darf keine Anforderungen an die Gründung, den Erwerb, die Erweiterung, die Verwaltung oder den Betrieb von Investitionen stellen (z. B. die Anforderung, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Exportwert und transferierter Fremdwährung sicherzustellen) oder diese für die Erteilung von Lizenzen an ausländische Investoren nutzen. Vietnam hat das Recht, Anforderungen an den Einsatz einheimischer Arbeitskräfte zu erlassen.
    4. Führungskräfte und Vorstände: Ausländische Investoren haben die Freiheit, Führungspositionen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu besetzen und zu verhindern, dass eine Partei entsprechende Anforderungen stellt, die die Kontrolle des Investors über seine Investition erheblich beeinträchtigen könnten.

EVFTA – Kapitel 8: Liberalisierung von Investitionen und Handel

 

  1. Das Meistbegünstigungsprinzip gilt nicht für den Bergbau.
  2. Für EU-Investoren: Ungebunden (keine Anforderungen) für juristische Personen, die von natürlichen oder juristischen Personen eines Nicht-EU-Landes kontrolliert werden, auf das mehr als 5 % der Öl- oder Erdgasimporte der Union entfallen. Ungebunden für direkte Zweigniederlassungen (Gründung einer juristischen Person erforderlich). Ungebunden für die Förderung von Erdöl und Erdgas.

Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS)

Zum Schutz der Interessen ausländischer Investoren ermöglicht das CPTPP ausländischen Investoren, Klage vor einem internationalen Schiedsgericht einzureichen, falls ihre Interessen durch ein Mitgliedsland verletzt werden (z. B. durch Enteignung, Verstaatlichung, Mindeststandards usw.). Ausgenommen hiervon sind Streitigkeiten, die sich aus der Umsetzung von Verpflichtungen aus Investitionsabkommen und Investitionsgenehmigungen ergeben.
Dies ist auch im Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam geregelt. Das EVIPA muss noch von den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor es voraussichtlich 2023 in Kraft treten kann. Bei Investitionsstreitigkeiten (z. B. entschädigungsloser Enteignung oder Diskriminierung von Investoren) kann ein Investor den Streit zur Beilegung vor das Investitionsgericht bringen. Um die Fairness und Unabhängigkeit der Streitbeilegung zu gewährleisten, besteht ein ständiges Gericht aus neun Mitgliedern: jeweils drei Staatsangehörigen der EU und Vietnams sowie drei Staatsangehörigen von Drittstaaten. Die Fälle werden von einem dreiköpfigen Gericht verhandelt, das vom Vorsitzenden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird. Dies soll auch einheitliche Entscheidungen in ähnlichen Fällen gewährleisten und so die Streitbeilegung vorhersehbarer machen. Das EVIPA erlaubt auch ein einzelnes Gericht, wenn der Kläger ein kleines oder mittleres Unternehmen ist oder die Entschädigung für Schadenersatzansprüche relativ gering ist. Dies ist ein flexibler Ansatz, da Vietnam noch ein Entwicklungsland ist.

Ist eine der Streitparteien mit der Entscheidung des Schiedsgerichts nicht einverstanden, kann sie Berufung beim Berufungsgericht einlegen. Dieses Verfahren unterscheidet sich zwar vom üblichen Schiedsverfahren, ähnelt aber dem zweistufigen Streitbeilegungsverfahren der WTO (Panel und Berufungsgremium). Wir sind überzeugt, dass dieses Verfahren Zeit und Kosten im gesamten Verfahren sparen kann.

Der endgültige Vergleich ist bindend und kann von den lokalen Gerichten hinsichtlich seiner Gültigkeit vollstreckt werden, mit Ausnahme eines Zeitraums von fünf Jahren nach Inkrafttreten des EVIPA.

Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.
 

 

 

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Dr. Oliver Massmann ist ein international tätiger Rechtsanwalt sowie Wirtschaftsprüfer und Buchhalter. Dr. Massmann promovierte im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht. Dr. Massmann verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsanwalt in Vietnam. Dr. Massmann spricht fließend Vietnamesisch und verfügt über Verhandlungs- und Präsentationskompetenz.

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