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Anwalt in Vietnam Dr Oliver Massmann VIETNAMS MILLIARDENCHANCE IM ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNGSWESEN: DREI WEGWEISENDE REFORMEN VERÄNDERN INTERNATIONALE VERGABEN, INFRASTRUKTURINVESTITIONEN UND KAPITALMÄRKTE

Vom Marktzugang nach CPTPP, EVFTA und UKVFTA über große Infrastrukturprojekte bis zur modernen Wertpapierabwicklung: Was internationale Investoren, Auftragnehmer, Finanzinstitute und Projektentwickler wissen müssen – einschließlich der unverzichtbaren 25-Punkte-Checkliste für erfolgreiche öffentliche Ausschreibungen in Vietnam.

Oliver Massmann by Oliver Massmann
October 12, 2026
in Artikel
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Anwalt in Vietnam Dr Oliver Massmann VIETNAMS MILLIARDENCHANCE IM ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNGSWESEN: DREI WEGWEISENDE REFORMEN VERÄNDERN INTERNATIONALE VERGABEN, INFRASTRUKTURINVESTITIONEN UND KAPITALMÄRKTE
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EXECUTIVE PERSPECTIVE: VIETNAM SCHREIBT DIE REGELN FÜR DEN INTERNATIONALEN MARKTZUGANG NEU

Vietnam tritt in eine wichtige neue Entwicklungsphase als Standort für internationale Investitionen, Infrastrukturentwicklung und grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit ein.

Drei bedeutende Rechtsinstrumente, die Ende September und Anfang Oktober 2026 erlassen wurden, verdeutlichen den Anspruch der Regierung, das öffentliche Beschaffungswesen zu modernisieren, Infrastrukturinvestitionen zu beschleunigen und die Finanzmarktinfrastruktur des Landes zu stärken.

Dabei handelt es sich um:

  • Dekret Nr. 374/2026/ND-CP vom 30. September 2026, das einen konsolidierten Rahmen für öffentliche Beschaffungen nach dem Umfassenden und Fortschrittlichen Abkommen für eine Transpazifische Partnerschaft (CPTPP), dem Freihandelsabkommen EU–Vietnam (EVFTA) und dem Freihandelsabkommen Vereinigtes Königreich–Vietnam (UKVFTA) schafft.
  • Dekret Nr. 377/2026/ND-CP vom 1. Oktober 2026, das die Vorschriften über Investitionen in öffentlich-private Partnerschaften (PPP), die Investorenauswahl und Build-Transfer-Projekte (BT) ändert.
  • Rundschreiben Nr. 145/2026/TT-BTC vom 30. September 2026 über die Registrierung, Verwahrung, das Clearing und die Abwicklung von Wertpapieren, einschließlich Regelungen zur Unterstützung des Übergangs zu einem zentralen Kontrahenten-Clearing.

Zusammen könnten diese Reformen das Wettbewerbsumfeld für internationale Ingenieurunternehmen, Bauauftragnehmer, Technologieanbieter, Infrastrukturentwickler, institutionelle Investoren und Finanzinstitute grundlegend verändern.

Die Chancen sind potenziell erheblich. Vietnam benötigt weiterhin Investitionen in Verkehr, Energie, Logistik, industrielle Infrastruktur, Umweltanlagen, öffentliche Dienstleistungen und digitale Infrastruktur.

Der Marktzugang allein garantiert jedoch noch keinen wirtschaftlichen Erfolg.

Ausländische Investoren müssen verstehen, welche öffentlichen Ausschreibungen rechtlich zugänglich sind, wie Beschaffungspräferenzen funktionieren, wann lokale Partnerschaften vorteilhaft sind, wie PPP-Vorschläge bewertet werden und ob Projektfinanzierung sowie Vergütungsstrukturen ausreichend abgesichert sind.

Die zentrale Botschaft ist klar: Auf Vietnams sich wandelndem Beschaffungs- und Infrastrukturmarkt werden diejenigen Bieter erfolgreich sein, die internationale Expertise mit regulatorischer Vorbereitung, solider Finanzierung und glaubwürdiger lokaler Umsetzung verbinden.

1. DEKRET 374: EINE NEUE ÄRA FÜR INTERNATIONALE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNGEN

1.1. Drei internationale Handelsabkommen in einem einheitlichen Rahmen

Dekret 374 stellt eine wichtige Konsolidierung der internationalen Verpflichtungen Vietnams im öffentlichen Beschaffungswesen dar.

Es soll am 14. November 2026 in Kraft treten und ersetzt Dekret Nr. 95/2020/ND-CP, mit dem die Verpflichtungen zum öffentlichen Beschaffungswesen aus dem CPTPP umgesetzt wurden.

Der neue Rahmen erfasst Beschaffungen nach CPTPP, EVFTA und UKVFTA.

Diese Konsolidierung ist insbesondere für Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich und in CPTPP-Mitgliedstaaten sowie für multinationale Unternehmen relevant, die über zulässige Unternehmensstrukturen tätig sind.

Die Reform bietet einen kohärenteren Ausgangspunkt für die Prüfung von Beschaffungsmöglichkeiten, die unter die Abkommen fallen.

Ausländische Unternehmen sollten jedoch nicht davon ausgehen, dass sämtliche öffentlichen Aufträge automatisch dem internationalen Wettbewerb offenstehen.

Ob eine Ausschreibung unter den Rahmen fällt, hängt von mehreren konkreten rechtlichen Voraussetzungen ab.

1.2. Die vier wesentlichen Voraussetzungen für abkommensgebundene Beschaffungen

Eine Beschaffungsmöglichkeit ist nur dann erfasst, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind.

Erstens muss der geschätzte Auftragswert den einschlägigen Schwellenwert erreichen oder überschreiten.

Zweitens muss die Vergabestelle in den maßgeblichen Abdeckungslisten aufgeführt sein.

Drittens müssen die Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen zu den erfassten Beschaffungskategorien gehören.

Viertens darf kein anwendbarer Ausschlusstatbestand die Beschaffung aus dem Geltungsbereich des Abkommens herausnehmen.

Diese Voraussetzungen gelten kumulativ.

Eine Ausschreibung für ein grundsätzlich erfasstes Produkt kann dennoch außerhalb der Verpflichtungen liegen, wenn die Vergabestelle ausgeschlossen ist oder der Auftragswert unter dem Schwellenwert liegt.

Ebenso fällt ein großer öffentlicher Auftrag nicht allein deshalb unter die Abkommen, weil sein finanzieller Wert erheblich ist.

Praktische Empfehlung: Internationale Bieter sollten eine formelle Prüfung der Abkommensdeckung vornehmen, bevor sie erhebliche Ressourcen in die Angebotserstellung investieren.

Dabei sind das einschlägige Abkommen, die Vergabestelle, die Beschaffungskategorie, der anwendbare monetäre Schwellenwert und etwaige Ausschlüsse zu bestimmen.

1.3. Auftragswert: Warum der veröffentlichte Ausschreibungswert irreführend sein kann

Dekret 374 verlangt, dass der geschätzte Beschaffungswert dem höchsten erwarteten Wert über die gesamte Vertragslaufzeit entspricht.

Darin sind anwendbare Gebühren, Provisionen und Kaufoptionen einzubeziehen.

Ein Liefervertrag für Ausrüstung kann beispielsweise Wartungsleistungen, Ersatzteile, optionale Käufe und Verlängerungsrechte umfassen.

Diese Elemente können den für die Abkommensdeckung maßgeblichen Wert erheblich erhöhen.

Kann der Beschaffungswert nicht geschätzt werden, ist die Beschaffung nach dem Dekret als erfasst zu behandeln.

Dieser Ansatz ist wichtig, weil die Abkommensdeckung nicht allein anhand eines künstlich eng gefassten anfänglichen Vertragsbetrags beurteilt werden sollte.

Internationale Bieter sollten daher die gesamte wirtschaftliche Struktur prüfen und sich nicht ausschließlich auf den veröffentlichten Ausgangswert verlassen.

1.4. Gleichbehandlung und Schutz vor diskriminierenden Ausschreibungsanforderungen

Eines der wirtschaftlich wichtigsten Prinzipien des Dekrets ist die Gleichbehandlung.

Zulässige Bieter aus erfassten Vertragsstaaten müssen die nach den einschlägigen internationalen Beschaffungsverpflichtungen vorgesehene Behandlung erhalten.

Auch vietnamesische Bieter dürfen nicht allein wegen ausländischer Beteiligung anders behandelt werden.

Dies ist besonders wichtig für multinationale Unternehmen, die über vietnamesische Tochtergesellschaften tätig sind.

Das Dekret beschränkt zudem bestimmte diskriminierende Ausschreibungsbedingungen.

Ausschreibungsunterlagen dürfen nicht verlangen, dass Bieter frühere Vertragserfahrung speziell in einem bestimmten Land nachweisen.

Wird eine bestimmte Marke als technische Referenz verwendet, müssen gleichwertige Produkte zugelassen und die Kriterien der Gleichwertigkeit angegeben werden.

Diese Bestimmungen können für internationale Auftragnehmer wirtschaftlich wertvoll sein, deren Qualifikationen, Technologien oder Ausrüstungen außerhalb Vietnams entwickelt und erfolgreich eingesetzt wurden.

Praktische Empfehlung: Unternehmen sollten Ausschreibungsunterlagen systematisch auf einschränkende Spezifikationen, unbegründete geografische Erfahrungsanforderungen und markenspezifische Bedingungen prüfen.

Potenziell rechtswidrige Beschränkungen sollten unverzüglich über die einschlägigen Klarstellungs- oder Beschwerdeverfahren aufgegriffen werden.

1.5. Die Beschaffungsschwellenwerte werden schrittweise sinken

Ein wichtiges Merkmal des neuen Rahmens ist die schrittweise Absenkung der Beschaffungsschwellenwerte.

Für die in Anhang I genannten zentralstaatlichen Stellen weist die vorliegende regulatorische Zusammenfassung folgende Änderungen aus.

Für Waren und Dienstleistungen beträgt der Schwellenwert zunächst 1.000.000 SZR und soll ab dem 1. August 2035 auf 130.000 SZR sinken.

Für Bauleistungen beträgt der Schwellenwert zunächst 20.000.000 SZR und soll auf 5.000.000 SZR sinken.

SZR bezeichnet Sonderziehungsrechte, das vom Internationalen Währungsfonds geführte internationale Reserveinstrument.

Das Finanzministerium ist für die Veröffentlichung der anwendbaren Schwellenwerte in vietnamesischen Dong verantwortlich.

Diese Absenkungen sind wirtschaftlich bedeutsam.

Im Laufe der Zeit kann ein breiteres Spektrum öffentlicher Beschaffungen unter die internationalen Verpflichtungen fallen.

Dadurch könnten sich Chancen über außergewöhnlich große Infrastrukturaufträge hinaus auf spezialisierte Ausrüstung, technische Dienstleistungen sowie Ingenieur- und Beratungsprojekte ausweiten.

Die Schwellenwerte unterscheiden sich jedoch je nach Abkommen, Vergabestelle und Beschaffungskategorie. Die Zahlen aus Anhang I dürfen nicht undifferenziert auf jede Ausschreibung angewandt werden.

Strategische Empfehlung: Internationale Unternehmen sollten eine mehrjährige Beschaffungsstrategie entwickeln, die eine künftige Marktöffnung berücksichtigt, anstatt sich ausschließlich auf aktuell verfügbare Ausschreibungen zu konzentrieren.

1.6. Inländische Präferenzen bleiben während des Übergangs relevant

Dekret 374 erhält bestimmte vorübergehende inländische Präferenzen im Rahmen der einschlägigen Abkommensverpflichtungen und rechtlichen Voraussetzungen aufrecht.

Je nach Beschaffung können hierzu Anforderungen an im Inland hergestellte Waren, lokale Unteraufträge, Partnerschaften mit vietnamesischen Unternehmen oder Technologietransfer gehören.

Das Dekret sieht außerdem bestimmte Prioritätsmechanismen zugunsten vietnamesischer Bieter vor.

Nach der vorliegenden regulatorischen Zusammenfassung unterliegen inländische Präferenzen bis zum 13. Januar 2029 einer jährlichen Gesamtobergrenze von 40 % des Gesamtwerts der erfassten Verträge; danach sinkt sie auf 30 %.

Die einschlägigen Übergangspräferenzen sollen für bestimmte Beschaffungen nach den Anhängen I und III am 1. August 2038 und für bestimmte ausschließlich dem CPTPP unterliegende Beschaffungen am 14. Januar 2044 enden.

Diese Zahlen betreffen den zulässigen Gesamteinsatz inländischer Präferenzen. Sie dürfen nicht als automatische Preisvorteile von 40 % oder 30 % in einzelnen Ausschreibungen missverstanden werden.

Die genaue Anwendung ist anhand des jeweiligen Abkommens, der Beschaffungskategorie und der Durchführungsbestimmungen zu prüfen.

Ausländische Bieter sollten Beschaffungen mit inländischen Präferenzen nicht zwangsläufig meiden.

Vielmehr sollten sie prüfen, ob echte vietnamesische Partnerschaften, lokale Produktion, Servicekapazitäten oder Technologietransfer ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können.

Das stärkste internationale Angebot kann jenes sein, das ausländische Technologie und Expertise mit glaubwürdiger vietnamesischer Umsetzungskapazität verbindet.

1.7. Internationale Ausschreibungen, Sprache und Mindestvorbereitungsfristen

Dekret 374 unterscheidet zwischen Beschaffungen, die auf zulässige Vertragsstaaten beschränkt sind, und weiter gefassten internationalen Ausschreibungen.

Innerhalb eines Vertragsraums kann die Teilnahme vorbehaltlich des anwendbaren Rahmens auf Bieter aus den betreffenden Mitgliedstaaten beschränkt werden.

Solche Ausschreibungen werden auf Vietnamesisch durchgeführt.

Internationale Ausschreibungen können auf Englisch oder zweisprachig auf Vietnamesisch und Englisch durchgeführt werden.

Das Dekret legt außerdem Mindestvorbereitungsfristen fest.

Für Interessenbekundungen und Präqualifikationsunterlagen gilt grundsätzlich eine Mindestfrist von 25 Tagen, die in dringenden Fällen auf 10 Tage verkürzt werden kann.

Für Angebote gilt grundsätzlich eine Mindestfrist von 30 Tagen beziehungsweise 25 Tagen bei elektronischer Einreichung.

In bestimmten dringenden Fällen oder bei standardisierten Waren und einfachen Dienstleistungen mit einem Wert von höchstens 10 Milliarden VND kann eine verkürzte Frist von 10 Tagen gelten.

Diese Fristen können die Fähigkeit ausländischer Unternehmen, technisch komplexe Angebote vorzubereiten, erheblich beeinflussen.

Praktische Empfehlung: Bieter sollten Unternehmensnachweise, technische Dokumentation, Übersetzungen, Konsortialvereinbarungen und finanzielle Sicherheiten, soweit wirtschaftlich sinnvoll, bereits vor der formellen Veröffentlichung vorbereiten.

1.8. Ausschlüsse dürfen nicht übersehen werden

Das Dekret enthält wichtige Ausschlüsse.

Die vorliegende Zusammenfassung nennt unter anderem bestimmte Transaktionen mit Grundstücks- und Immobilienrechten, Zuschüsse, Darlehen und Garantien, bestimmte Finanz- und Staatsschuldendienstleistungen, qualifizierte geberfinanzierte Beschaffungen, Beschaffungen zur Nutzung außerhalb Vietnams sowie Verteidigungs- und Sicherheitsanforderungen.

Auch bestimmte Waren sind ausgeschlossen, darunter bestimmte Reiserzeugnisse, Erdöl, Druckerzeugnisse sowie Telekommunikations- und Radarprodukte.

Computer der HS-Position 84.71 sind im Rahmen der Beschaffungsdeckung von EVFTA und UKVFTA als ausgeschlossen ausgewiesen.

Weitere Ausschlüsse können für Kulturerbeprojekte, nationale Reserven, bestimmte Programme für ethnische Minderheiten, Bauvorhaben in benachteiligten oder abgelegenen Gebieten und bestimmte kleinen und mittleren Unternehmen vorbehaltene Beschaffungen gelten.

Bieter dürfen sich daher nicht auf den allgemeinen Geltungsbereich eines Handelsabkommens verlassen, ohne dessen detaillierte Beschaffungslisten und Ausschlüsse zu prüfen.

2. DEKRET 377: PPP-REFORMEN KÖNNTEN VIETNAMS NÄCHSTE GENERATION VON INFRASTRUKTURPROJEKTEN BESCHLEUNIGEN

Öffentliche Beschaffung ist nur ein Bestandteil der vietnamesischen Infrastrukturstrategie.

Öffentlich-private Partnerschaften bieten einen weiteren wichtigen Weg, privates Kapital, internationale Technologie und langfristige Betriebserfahrung zu mobilisieren.

Dekret 377 führt Änderungen ein, die Projektinitiierung, Investorenauswahl, Zuständigkeitsdelegation und Umsetzung verbessern sollen.

2.1. Weitergehende Delegation von Zuständigkeiten

Die Änderungen erweitern die Möglichkeiten von Ministerien und Provinzbehörden, bestimmte Aufgaben der zuständigen Behörde zu delegieren.

Je nach Projektklassifizierung und den rechtlichen Voraussetzungen können nachgeordnete Verwaltungsstellen, Volkskomitees auf Gemeindeebene und öffentliche Dienstleistungseinheiten delegierte Funktionen wahrnehmen.

Dies kann insbesondere für Projekte entsprechend den Gruppen B und C, Betriebs- und Wartungsprojekte sowie andere qualifizierte Projekte relevant sein.

Ziel sind größere administrative Flexibilität und potenziell schnellere Entscheidungen.

Investoren müssen jedoch sorgfältig prüfen, ob die Behörde, die eine Genehmigung erteilt oder einen Projektvertrag schließt, über die erforderliche rechtliche Zuständigkeit verfügt.

Eine schnellere Genehmigung ist wirtschaftlich wertlos, wenn sie später wegen fehlender Zuständigkeit angefochten wird.

2.2. Klarere Fristen für privat initiierte PPP-Projekte

Die Reformen führen festgelegte Verfahrensfristen für von Investoren vorgeschlagene Projekte ein.

Nach der vorliegenden Zusammenfassung werden Vorschläge über das zuständige öffentliche Verwaltungsservicezentrum der Provinz oder den ministeriellen One-Stop-Mechanismus eingereicht.

Die Behörden müssen den Vorschlag innerhalb von 10 Arbeitstagen annehmen oder ablehnen.

Konkurrenzvorschläge können während eines Zeitfensters von 10 Arbeitstagen nach dem ersten Vorschlag angenommen werden.

Anschließend wählt die Behörde vorbehaltlich der anwendbaren Regeln innerhalb weiterer 15 Arbeitstage einen Investorenvorschlag aus.

Diese Fristen schaffen größere Verfahrensvorhersehbarkeit und machen eine frühe Vorbereitung besonders wichtig.

Ein Projektentwickler sollte vor Einreichung über eine kohärente vorläufige Machbarkeitsbewertung, ein technisches Konzept, einen Finanzierungsansatz, eine Grundstücksanalyse und eine Risikoverteilungsstrategie verfügen.

Investoren sollten zudem zwischen der Auswahl eines Vorschlags zur weiteren Prüfung und der späteren Vergabe eines PPP-Vertrags unterscheiden. Dies sind nicht zwingend dieselben rechtlichen Ereignisse.

2.3. Hybridverträge und innovative Projektstrukturen

Dekret 377 erkennt die Möglichkeit an, verschiedene PPP-Vertragsmodelle in hybriden Vertragsgestaltungen zu kombinieren.

Dies kann zusätzliche Flexibilität schaffen, wenn ein Projekt mehrere wirtschaftliche Komponenten umfasst.

Ein Infrastrukturprojekt kann beispielsweise Bauverpflichtungen, Betriebsleistungen sowie weitere Einnahme- oder Zahlungsmechanismen verbinden.

Die rechtliche und finanzielle Struktur muss dennoch mit dem anwendbaren PPP-Recht vereinbar bleiben.

Investoren sollten sorgfältig festlegen, wie Verantwortlichkeiten, Erlösansprüche, Zahlungspflichten, Betriebsrisiken und Kündigungsrechte innerhalb der Vertragsstruktur verteilt werden.

2.4. Grüne Finanzierung und saubere Technologien als Wettbewerbsvorteile

Die Änderungen sehen Bewertungsvorteile im Zusammenhang mit grüner Finanzierung, strategischen Technologien und sauberen Technologien vor.

Dies kann für erneuerbare Energien, Umweltinfrastruktur, effizienten Verkehr, industrielle Modernisierung und andere technologieintensive Projekte relevant sein.

Internationale Investoren sollten prüfen, ob ihre technischen Angebote messbare Vorteile bei Energieeffizienz, Emissionsminderung, Lebenszykluskosten und Technologietransfer nachweisen können.

Ebenso können durch glaubwürdige grüne Finanzierungsstrukturen gestützte Finanzierungsvorschläge ein Angebot stärken, wenn der anwendbare Bewertungsrahmen diese Merkmale anerkennt.

Allgemeine Nachhaltigkeitsaussagen dürfen überprüfbare technische und finanzielle Nachweise jedoch nicht ersetzen.

2.5. Investorenauswahl in Sonderfällen und stärkere Aufsicht

Die Reformen erweitern die Fälle, in denen eine Investorenauswahl im Sonderverfahren in Betracht kommt.

Die vorliegende Zusammenfassung nennt bestimmte dringende Konnektivitätsprojekte sowie qualifizierte Gesundheits-, Bildungs- und Umweltprojekte in benachteiligten Gebieten.

Gleichzeitig unterliegen Direktvergaben und Sonderauswahlverfahren einer zusätzlichen unabhängigen Überwachung.

Investoren sollten eine Sonderauswahl daher nicht als Befreiung von rechtlicher Prüfung betrachten.

Rechtsgrundlage, Qualifikationsvoraussetzungen, Genehmigungsbehörde und Dokumentation des Verfahrens müssen sorgfältig festgestellt werden.

2.6. Digitale PPP-Vergabe und Investorendatenbanken

Die Reformen schaffen einen wichtigen digitalen Umsetzungsfahrplan.

Ab dem 1. Januar 2027 sollen PPP-Projektvorschläge auf das Nationale Elektronische Beschaffungssystem überführt werden.

Ab dem 1. September 2027 soll die offene Online-Ausschreibung zur Auswahl von PPP-Investoren beginnen.

Eine nationale Investorendatenbank wird außerdem Angaben zu Projekterfahrung, Vertragserfüllung und Verstößen erfassen.

Dadurch gewinnen korrekte Unternehmensunterlagen und überprüfbare Projektreferenzen weiter an Bedeutung.

Internationale Bieter sollten ihre digitalen Einreichungssysteme, zeichnungsberechtigten Personen, elektronischen Dokumente und internen Genehmigungsprozesse frühzeitig vorbereiten.

3. BUILD-TRANSFER-PROJEKTE: GRUNDSTÜCKSENTSCHÄDIGUNG UND FINANZIERUNGSSICHERHEIT WERDEN ENTSCHEIDEND

Die Änderungen der Vorschriften für BT-Projekte sind für große Infrastrukturentwickler besonders bedeutsam.

Für viele Investoren ist nicht allein entscheidend, ob ein Infrastrukturprojekt gebaut werden kann.

Entscheidend ist, ob der Vergütungsmechanismus genügend Sicherheit bietet, um die Investition zu rechtfertigen und eine Finanzierung zu ermöglichen.

3.1. Klarstellung des Werts von BT-Projekten

Die vorliegende Zusammenfassung nennt als berücksichtigungsfähige Wertbestandteile unter anderem Umsiedlung, Bau, Ausrüstung, Management, Beratung, Rückstellungen und Zinsen auf Fremdmittel.

Bei durch Grundstücke vergüteten BT-Projekten wird der Eigenkapitalgewinn des Investors aus der genannten Bewertungsberechnung ausgeschlossen.

Diese Unterscheidung erfordert eine sorgfältige Finanzmodellierung.

Investoren müssen berücksichtigungsfähige Projektausgaben, Finanzierungskosten, erwartete Eigenkapitalrenditen und den Wert der Vergütungsvermögenswerte getrennt erfassen.

3.2. Frühere Vertragsunterzeichnung bei Großprojekten

Bei Projekten mit Gesamtinvestitionen von mindestens 20.000 Milliarden VND ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vertragsunterzeichnung vor der endgültigen Entwurfsgenehmigung zulässig.

Die genehmigte Gesamtinvestition bildet die anfängliche Grundlage.

Nach Genehmigung des einschlägigen Entwurfs und der Kostenschätzungen kann der Vertragswert durch einen Nachtrag aktualisiert werden, jedoch nur bis zur genehmigten Gesamtinvestitionsobergrenze.

Dies kann große Infrastrukturprojekte beschleunigen.

Eine frühere Unterzeichnung schafft jedoch auch Risiken aufgrund von Entwurfsänderungen, Baukostensteigerungen und Anpassungen des Projektumfangs.

Investoren sollten daher klare Vertragsmechanismen für Entwurfsentwicklung, Änderungen, Kostenüberschreitungen und die Zuweisung zusätzlicher Aufwendungen verhandeln.

3.3. Grundstücksentschädigung und Bewertung

Die vorliegende Zusammenfassung nennt folgende allgemeine Methode zur Ermittlung des erwarteten Grundstücksentschädigungswerts:

Erwarteter Wert der Grundstückszahlung = Grundstücksfläche × anwendbare Grundstückspreistabelle × Anpassungskoeffizient.

Der Anpassungskoeffizient wird im einschlägigen Verfahren unter Beteiligung der Grundstücksbehörden der Provinz festgelegt.

Bei qualifizierten Projekten entsprechend den Gruppen A und B kann die Grundstücksentschädigung in Tranchen erfolgen, die an abgenommene Arbeiten oder fertiggestellte Projektteile geknüpft sind.

Bestimmte Großprojekte und Projekte im Zusammenhang mit national bedeutsamer Infrastruktur können vorbehaltlich von Sicherungsmaßnahmen wie Bankgarantie oder Sperrkonto für eine frühere Zuweisung des gesamten Grundstücksentschädigungsfonds in Betracht kommen.

Die erforderliche Sicherheit richtet sich nach dem Projektwert und kann mit der Abnahme von Arbeiten reduziert werden.

Die Änderungen regeln außerdem die Festsetzung des Grundstückswerts bei staatlicher Zuweisung oder Verpachtung, mögliche jährliche Mietregelungen für bestimmte Flächen sozialer Infrastruktur und Zinsfolgen bei verspäteter Grundstücksübergabe durch den Staat.

Diese Regelungen können die Projektflexibilität verbessern.

Investoren müssen dennoch Landnutzungsrechte, Planungsstatus, Flächenfreimachung, Bewertungsmethode, zulässige Nutzung und tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Entschädigungsflächen prüfen.

Rechtssicherheit des Grundstücks und nicht nur dessen Nominalwert sollte ein zentrales Bankability-Kriterium sein.

3.4. Zahlungsdifferenzen und Berichtspflichten

Liegt der Wert der abgenommenen Arbeiten unter dem Wert der bereits gewährten Grundstücksentschädigung, kann der Investor verpflichtet sein, die Differenz nach dem anwendbaren Mechanismus auszugleichen.

Außerdem ist vierteljährlich über den Projektfortschritt zu berichten.

Für gemischte BT-Strukturen mit Grundstücks- und Haushaltsvergütung legen die geänderten Vorschriften staatliche Zahlungszeiträume in Abhängigkeit von der Projektklassifizierung fest.

Nach der vorliegenden Zusammenfassung betragen diese Zeiträume drei Jahre für Positionen entsprechend Gruppe A, zwei Jahre für Gruppe B und ein Jahr für Gruppe C.

Der genaue Fristbeginn, die Zahlungsbedingungen und die Durchsetzbarkeit dieser Verpflichtungen sind anhand der einschlägigen Rechtsvorschriften und des Projektvertrags zu prüfen.

4. RUNDSCHREIBEN 145: MODERNE WERTPAPIERINFRASTRUKTUR UND DER ÜBERGANG ZUM CLEARING ÜBER EINEN ZENTRALEN KONTRAHENTEN

Rundschreiben Nr. 145/2026/TT-BTC vom 30. September 2026 regelt den rechtlichen und operativen Rahmen für Registrierung, Verwahrung, Clearing und Abwicklung von Wertpapieren.

Es soll am 16. November 2026 in Kraft treten.

Das Rundschreiben ist für die Vietnam Securities Depository and Clearing Corporation (VSDC), deren Clearing-Tochtergesellschaft, Wertpapierbörsen, Wertpapierunternehmen, Depotbanken, Abwicklungsbanken, Emittenten und Investoren relevant.

4.1. Wertpapierregistrierung und Eigentumsnachweise

Das Rundschreiben enthält Regeln zur Registrierung von Emittenten, Wertpapieren und Wertpapierinhabern.

Die VSDC vergibt inländische Wertpapierkennnummern und internationale Wertpapieridentifikationsnummern.

Emittenten müssen genaue und aktuelle Registrierungsdaten führen.

Das Rundschreiben erkennt außerdem elektronische Aufzeichnungen an, die nach den anwendbaren Betriebsregeln ausgetauscht werden.

Für internationale Investoren sind verlässliche Registrierungs- und Eigentumsnachweise für Verwahrung, Kapitalmaßnahmen und die Ausübung von Aktionärsrechten unerlässlich.

4.2. Außerbörsliche Übertragungen

Das Rundschreiben nennt zulässige Fälle für die Übertragung von Wertpapiereigentum außerhalb gewöhnlicher Börsengeschäfte.

Hierzu zählen bestimmte Schenkungen, Erbfälle, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Umstrukturierungen, Übernahmeangebote, Wertpapierleihen und die Verwertung von Sicherheiten.

Es behandelt auch bestimmte Übertragungen zwischen ausländischen Investoren, wenn die einschlägige Grenze für ausländisches Eigentum erreicht ist.

Diese Mechanismen unterliegen ihren jeweiligen Voraussetzungen und Verfahrensanforderungen.

Sie sind nicht als uneingeschränkte Erlaubnis zu verstehen, Wertpapiere außerhalb der Börse zu übertragen oder Beschränkungen ausländischen Eigentums zu umgehen.

4.3. Verantwortungsverteilung

Das Rundschreiben stellt die Verantwortlichkeiten von Emittenten, Verwahrungsmitgliedern und Wertpapierinfrastrukturinstituten klar.

Die VSDC und ihre Clearing-Tochtergesellschaft haften nach den anwendbaren Regeln für Verluste, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind.

Emittenten und Mitglieder bleiben für die Richtigkeit der von ihnen eingereichten Unterlagen und Informationen verantwortlich.

Investoren sollten daher angemessene vertragliche Schutzmechanismen und Prüfverfahren vorsehen, wenn sie sich auf Intermediäre verlassen.

4.4. Clearing über einen zentralen Kontrahenten

Eine der bedeutendsten Entwicklungen betrifft den Übergang zu einem Clearing-Modell mit zentralem Kontrahenten (CCP).

In einem solchen Modell übernimmt der zentrale Kontrahent festgelegte Clearingverpflichtungen zwischen den Teilnehmern, vorbehaltlich der anwendbaren Regeln zu Margins, Sicherheiten und Ausfallmanagement.

Die vorliegende Zusammenfassung weist darauf hin, dass Aktien, Fondsanteile und gedeckte Optionsscheine in den CCP-Rahmen fallen werden.

Unternehmensanleihen folgen einem anderen Abwicklungsmechanismus mit Echtzeitabwicklung jedes einzelnen Geschäfts anstelle eines CCP-Clearings.

Die neuen Regelungen sollen die Nachhandelsinfrastruktur stärken und Gegenparteirisiken systematischer steuern.

Der detaillierte Umsetzungszeitplan, die Anforderungen an Clearingmitglieder und die operativen Übergangsregeln sind jedoch anhand des vollständigen Rundschreibens und späterer Durchführungsanweisungen zu prüfen.

4.5. Ausländische institutionelle Investoren und Vorfinanzierungsregelungen

Das Rundschreiben behandelt auch Fälle, in denen qualifizierte ausländische institutionelle Investoren Wertpapiere ohne vollständige Vorfinanzierung erwerben.

Verfügt ein Investor über unzureichende Mittel, kann ein Wertpapierunternehmen die Zahlungsverpflichtung nach dem vorgesehenen Mechanismus erfüllen.

Der Investor bleibt innerhalb der anwendbaren Frist zur Rückzahlung verpflichtet.

Bei ausbleibender Rückzahlung können die Wertpapiere nach den einschlägigen Regeln auf das Eigenhandelskonto des Wertpapierunternehmens übertragen werden.

Diese Regelung kann die Abwicklungsflexibilität für qualifizierte Investoren verbessern.

Sie beseitigt weder die Abwicklungsverpflichtungen noch die Notwendigkeit wirksamen Risikomanagements.

4.6. Auswirkungen auf internationales Kapital

Eine moderne Wertpapierinfrastruktur ist ein wichtiger Bestandteil eines attraktiven Investitionsumfelds.

Verlässliche Registrierungs-, Verwahrungs- und Abwicklungsmechanismen können das operative Vertrauen internationaler Fonds, Verwahrer und Finanzinstitute stärken.

Langfristig können diese Verbesserungen eine breitere Beteiligung an Vietnams Kapitalmärkten unterstützen.

Das Rundschreiben garantiert jedoch nicht aus sich heraus höhere Marktliquidität, erweiterte Grenzen für ausländisches Eigentum oder zusätzliches Kapital für bestimmte Infrastrukturprojekte.

Diese Ergebnisse hängen von den allgemeinen Marktbedingungen, dem Vertrauen der Investoren und einer wirksamen Umsetzung ab.

5. DIE ULTIMATIVE CHECKLISTE FÜR INTERNATIONALE AUSSCHREIBUNGEN: 25 WESENTLICHE FRAGEN VOR DER ABGABE EINES ANGEBOTS IN VIETNAM

Die folgende praktische Checkliste richtet sich an internationale Auftragnehmer, Technologieanbieter, Infrastrukturentwickler, Ingenieurunternehmen, Finanzinstitute und multinationale Investoren.

Sie sollte abgearbeitet werden, bevor erhebliche Ressourcen für eine vietnamesische öffentliche Beschaffung eingesetzt werden.

A. ABKOMMENSDECKUNG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG

1. Welches Beschaffungsregime gilt?

Ermitteln Sie, ob die Ausschreibung dem CPTPP, EVFTA, UKVFTA, dem allgemeinen vietnamesischen Vergaberecht oder einem anderen anwendbaren Rahmen unterliegt.

2. Ist die Vergabestelle erfasst?

Prüfen Sie, ob das betreffende Ministerium, die Behörde oder eine andere Vergabestelle in der einschlägigen Abkommensliste aufgeführt ist.

3. Erreicht der Vertrag den anwendbaren Schwellenwert?

Berechnen Sie den geschätzten Wert über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich relevanter Optionen, Gebühren und Provisionen.

4. Sind die Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten erfasst?

Prüfen Sie Produktklassifikationen, Dienstleistungskategorien, Bauleistungsdeckung und relevante Ausschlüsse.

5. Ist der Bieter teilnahmeberechtigt?

Prüfen Sie Nationalität, Rechtsform, anwendbare Ursprungsanforderungen sowie zulässige Konsortial- oder Beteiligungsbedingungen.

B. AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN UND RECHTLICHE COMPLIANCE

6. Sind die Ausschreibungsbedingungen diskriminierend?

Prüfen Sie die Unterlagen auf ungerechtfertigte Nationalitätsbeschränkungen oder länderspezifische Erfahrungsanforderungen.

7. Sind die technischen Spezifikationen rechtmäßig?

Prüfen Sie Markenverweise, Gleichwertigkeitskriterien und technische Qualifikationen.

8. Welche Sprachanforderungen gelten?

Bestätigen Sie, ob die Einreichung auf Vietnamesisch, Englisch oder in beiden Sprachen erfolgen muss, und bestimmen Sie erforderliche beglaubigte Übersetzungen.

9. Entsprechen die Einreichungsfristen den Vorschriften?

Berechnen Sie die gesetzlich anwendbare Mindestvorbereitungsfrist und sämtliche Fristen für Klarstellungsfragen.

10. Gelten inländische Präferenzen?

Ermitteln Sie lokale Beschaffung, Untervergabe, Partnerschaften, Technologietransfer und andere zulässige Präferenzmechanismen.

C. WIRTSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

11. Würde ein vietnamesischer Partner das Angebot stärken?

Prüfen Sie, ob ein echtes lokales Konsortium, eine Untervergabe oder eine Servicevereinbarung die Lieferfähigkeit und Compliance verbessert.

12. Kann internationale Erfahrung wirksam nachgewiesen werden?

Bereiten Sie überprüfbare Referenzen, Abnahmebescheinigungen, Kundenbestätigungen und Nachweise vergleichbarer Projekte vor.

13. Können anwendbare Ursprungsanforderungen erfüllt werden?

Dokumentieren Sie Produktionsursprung, Kostenzuordnung und gegebenenfalls die Beteiligung qualifizierter Mitgliedstaaten.

14. Ist das technische Angebot über den gesamten Projektlebenszyklus wettbewerbsfähig?

Bewerten Sie Ausrüstungsqualität, Betriebskosten, Wartung, Garantien, Lieferpläne und technischen Support.

15. Können Nachhaltigkeits- oder Technologievorteile nachgewiesen werden?

Bestimmen Sie messbare Vorteile sauberer Technologie, grüner Finanzierung oder Innovation, soweit diese in den Ausschreibungskriterien anerkannt werden.

D. FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE RISIKEN

16. Sind Angebots- und Vertragserfüllungssicherheiten ordnungsgemäß vorbereitet?

Bestätigen Sie erforderliche Garantien, Anforderungen an die ausstellende Bank, Beträge, Gültigkeitsfristen und Freigabebedingungen.

17. Sind Devisen-, Steuer- und Zollrisiken verstanden?

Bewerten Sie Währungsrisiken, anwendbare Steuern, Einfuhrabgaben, Quellensteuerpflichten und Zahlungsregelungen.

18. Sind die vertraglichen Risiken wirtschaftlich vertretbar?

Prüfen Sie Haftungsbegrenzungen, pauschalierten Schadensersatz, Leistungspflichten, höhere Gewalt, Kündigung und Streitbeilegung.

19. Ist das Projekt finanzierbar?

Bewerten Sie bei PPP- und BT-Projekten Finanzierungszusagen, staatliche Zahlungsverpflichtungen, Grundstücksentschädigung, Garantien und Projekt-Cashflow.

20. Wurden Compliance- und Integritätsrisiken bewertet?

Führen Sie Prüfungen zu Korruptionsbekämpfung, Sanktionen, Interessenkonflikten, wirtschaftlich Berechtigten und Dritten durch.

E. BEREITSCHAFT FÜR EINREICHUNG UND ZUSCHLAG

21. Ist die Registrierung für die elektronische Beschaffung abgeschlossen?

Prüfen Sie Kontozugang, digitale Signaturen, Unternehmensvollmachten und die technische Einreichungsfähigkeit.

22. Sind alle Qualifikationsunterlagen gültig?

Prüfen Sie Unternehmensbescheinigungen, Jahresabschlüsse, Projektreferenzen, Berufszulassungen und erforderliche Legalisationen.

23. Wurde das endgültige Angebot unabhängig geprüft?

Führen Sie vor Einreichung eine koordinierte rechtliche, finanzielle, wirtschaftliche und technische Prüfung durch.

24. Gibt es eine Strategie für Klarstellungen und Anfechtungen?

Legen Sie Verfahren für Fragen, die Beseitigung von Unklarheiten und den Umgang mit potenziell rechtswidrigen Ausschreibungsbedingungen fest.

25. Ist das Unternehmen bereit, den Vertrag unmittelbar nach Zuschlag umzusetzen?

Bereiten Sie Umsetzungsteam, Mobilisierungsplan, Garantien, Untervergaben und Vertragsmanagementverfahren vor.

Die entscheidende Frage ist nicht nur, ob ein Unternehmen ein Angebot einreichen kann. Entscheidend ist, ob es ein rechtskonformes, wettbewerbsfähiges, finanziell glaubwürdiges und ausführbares Angebot einreichen kann.

6. SIEBEN STRATEGISCHE EMPFEHLUNGEN FÜR INTERNATIONALE BIETER

Empfehlung 1: Eine Vietnam-Funktion für Beschaffungsinformationen einrichten

Internationale Unternehmen sollten Beschaffungspläne, zuständige Behörden, bevorstehende Infrastrukturprojekte und das Nationale Elektronische Beschaffungssystem systematisch beobachten. Die frühzeitige Erkennung von Chancen schafft Zeit für wettbewerbsfähige Partnerschaften, Finanzierung und technische Dokumentation.

Empfehlung 2: Abkommensrechte vor der Preisbewertung erfassen

Unternehmen sollten ihre Marktzugangsrechte nach CPTPP, EVFTA und UKVFTA bestimmen, bevor sie über eine Teilnahme entscheiden. Dadurch können Möglichkeiten sichtbar werden, einschränkende Bedingungen anzufechten oder eine nicht sofort erkennbare Teilnahmeberechtigung zu begründen.

Empfehlung 3: Vietnamesische Partnerschaften strategisch aufbauen

Lokale Partner können technische Fähigkeiten, Marktkenntnis, Serviceinfrastruktur und Umsetzungskapazität bereitstellen. Partnerschaften müssen jedoch echt, wirtschaftlich begründet und mit den Beschaffungsanforderungen vereinbar sein.

Empfehlung 4: Technisch belastbare Angebote vorbereiten

Internationale Qualifikationen sollten durch glaubwürdige Unterlagen gestützt werden. Technische Gleichwertigkeit, Projektreferenzen, Ausrüstungsspezifikationen und Leistungszusagen sind klar und systematisch darzustellen.

Empfehlung 5: Beschaffung und PPP-Investition unterscheiden

Ein herkömmlicher Liefervertrag, eine PPP-Konzession und ein durch Grundstücke vergütetes BT-Projekt weisen grundlegend unterschiedliche Risikoprofile auf. Unternehmen sollten nicht dieselbe Angebots- und Finanzierungsstrategie auf alle drei Modelle anwenden.

Empfehlung 6: Finanzierbarkeit als Teilnahmevoraussetzung behandeln

Vor der Verfolgung großer Infrastrukturprojekte sollten Investoren die Sicherheit staatlicher Zahlungen, Finanzierungsanforderungen, Grundstücksrisiken, Währungsrisiken und vertragliche Rechtsbehelfe bewerten. Ein attraktiver nomineller Projektwert reicht nicht aus, wenn die zugrunde liegende Zahlungsstruktur keine Finanzierung trägt.

Empfehlung 7: Elektronische Beschaffung vorbereiten, bevor sie verpflichtend wird

Digitale Registrierung, elektronische Signaturen, Dokumentationssysteme und interne Genehmigungsprozesse sollten vor den jeweiligen Umsetzungsfristen betriebsbereit sein. Frühzeitige Vorbereitung kann einen praktischen Vorteil gegenüber Wettbewerbern schaffen, die administrative Probleme erst unmittelbar vor der Einreichung lösen.

7. DIE PERSPEKTIVE VON DUANE MORRIS VIETNAM: VOM RECHTLICHEN MARKTZUGANG ZUM ERFOLGREICHEN VERTRAGSABSCHLUSS

Die wichtigste Frage für internationale Investoren ist nicht mehr nur, ob Vietnam ausländische Beteiligung zulässt.

Entscheidend ist, ob ein Investor rechtliche Marktzugangsrechte in ein wirtschaftlich wettbewerbsfähiges, rechtssicheres und finanziell tragfähiges Projekt umsetzen kann.

Dies erfordert eine koordinierte rechtliche und wirtschaftliche Analyse in mehreren Bereichen, darunter internationale Handelsabkommen, Vergaberecht, Unternehmensstrukturierung, Projektfinanzierung, Bau, Grundstücke, Steuern, Devisenrecht und Streitbeilegung.

Für ein internationales Ingenieurunternehmen kann entscheidend sein, ob seine Projekterfahrung im Ausland in einer erfassten Ausschreibung anerkannt werden muss.

Für einen Ausrüstungshersteller kann es darum gehen, ob technische Spezifikationen eine bestimmte Marke unzulässig begünstigen.

Für einen PPP-Entwickler kann entscheidend sein, ob der staatliche Zahlungsmechanismus und die vertragliche Risikoverteilung hinreichend finanzierbar sind.

Für einen BT-Investor kann die Rechtssicherheit und der tatsächliche wirtschaftliche Wert der Entschädigungsflächen im Mittelpunkt stehen.

Für ein internationales Finanzinstitut kann die Priorität darin liegen, ob Vietnams sich entwickelnde Wertpapierinfrastruktur die Anforderungen an Verwahrung, Clearing und Abwicklung angemessen unterstützt.

Dies sind nicht nur technische Rechtsfragen.

Es sind Investitionsentscheidungen mit unmittelbaren Folgen für Wettbewerbsfähigkeit, Finanzierungskosten, Vertragsrisiken und erwartete Renditen.

Internationale Unternehmen sollten Beschaffungs-Compliance daher als integralen Bestandteil der Geschäftsentwicklung behandeln und nicht als administrative Aufgabe unmittelbar vor Angebotsabgabe.

SCHLUSSFOLGERUNG: VIETNAMS NÄCHSTE GENERATION ERFOLGREICHER BIETER WIRD SICH VORBEREITEN, BEVOR DIE AUSSCHREIBUNG VERÖFFENTLICHT WIRD

Vietnams jüngste regulatorische Reformen sind eine wichtige Entwicklung im Zusammenspiel von internationalen Handelsverpflichtungen, öffentlichen Infrastrukturinvestitionen und Kapitalmarktmodernisierung.

Dekret 374 schafft einen konsolidierten Rahmen für öffentliche Beschaffungen nach CPTPP, EVFTA und UKVFTA.

Dekret 377 führt größere Flexibilität bei PPP-Projektentwicklung, Investorenauswahl und Umsetzung von BT-Projekten ein.

Rundschreiben 145 modernisiert den rechtlichen und operativen Rahmen für Wertpapierregistrierung, Verwahrung, Clearing und Abwicklung.

Zusammen weisen diese Maßnahmen auf eine fortgesetzte Entwicklung hin zu breiterer internationaler Beteiligung, strukturierteren Verfahren für Infrastrukturinvestitionen und einer zunehmend anspruchsvollen Finanzmarktinfrastruktur hin.

Rechtsreformen führen jedoch nicht automatisch zu wirtschaftlichem Erfolg.

Ausländische Investoren müssen weiterhin Abkommensausschlüsse, Beschaffungsschwellenwerte, vorübergehende inländische Präferenzen, technische Qualifikationen, Anforderungen an lokale Partnerschaften, Finanzierungsbeschränkungen, Grundstücksrisiken und vertragliche Verpflichtungen bewältigen.

Am besten positioniert sind Unternehmen, die diese Anforderungen frühzeitig verstehen und in ihre Markteintritts- und Angebotsstrategien integrieren.

Bei Vietnams nächster Generation öffentlicher Beschaffungen und Infrastrukturinvestitionen werden nicht zwangsläufig die Anbieter mit dem niedrigsten Preis gewinnen. Erfolgreich werden jene sein, die international wettbewerbsfähige Technologie, solide Finanzierung, glaubwürdige vietnamesische Umsetzungskapazität und rechtlich belastbare Angebotsstrategien verbinden.

Die Chance beginnt vor der Veröffentlichung der Ausschreibung. Der Wettbewerbsvorteil beginnt mit der Vorbereitung.

***

Für weitere Informationen zu den vorstehenden Themen wenden Sie sich bitte an den Autor Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor der Duane Morris Vietnam LLC.

 

 

 

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