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LÄNDER-UPDATE-Vietnam: Versicherung

Dr. Oliver Massmann by Dr. Oliver Massmann
Oktober 8, 2025
in Artikel
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COUNTRY UPDATE-Vietnam: Insurance
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Marktübersicht

Mitglied der IAIS? Ja, Vietnam ist seit 2007 Mitglied der IAIS.

Globale Regulierungsbehörden, Gremien und Gesetzgebung des Landes

Das Projekt „ComFrame“ wurde von den Internationally Active Insurance Groups (IAIG, verbunden mit der IAIS) ins Leben gerufen, um einen regulatorischen Rahmen mit verbindlichen Standards zu schaffen. Es trat Ende 2019 in Kraft. Als Mitglied der IAIS muss Vietnam deren Vorschriften einhalten.

Als Mitglied der WTO und der WHO muss Vietnam auch die Vorschriften dieser Organisationen in Bezug auf Versicherungen einhalten. In seinen bilateralen/multilateralen Abkommen wie dem Freihandelsabkommen Korea-Vietnam, dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam, dem Freihandelsabkommen Hongkong-ASEAN, dem Freihandelsabkommen ASEAN-China, dem Freihandelsabkommen ASEAN-Australien-Neuseeland, dem CPTPP und dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam sind die Verpflichtungen im Versicherungsbereich auch für Vietnam verbindlich.

Vietnam ist Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die für ihre Mitgliedsländer unverbindliche Leitlinien und bewährte Verfahren herausgibt.

Inland

Das Finanzministerium ist für die staatliche Regulierung des Versicherungsgeschäfts zuständig. Am 12. Februar 2009 erließ das Finanzministerium den Beschluss Nr. 288/QD-BTC zur Einrichtung der Versicherungsaufsichtsbehörde (ISA) unter dem Finanzministerium. Die ISA soll den Finanzminister bei der landesweiten Regulierung des Versicherungsgeschäfts unterstützen und die Aktivitäten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen direkt steuern und überwachen. Die Rolle der ISA wird derzeit durch den Beschluss 1799/QD-BTC vom 11. September 2017 geregelt.

Im Juni 2009 wurde das Versicherungsforschungs- und -ausbildungszentrum (IRTC) unter dem ISA gemäß Beschluss Nr. 1379/QD-BTC eingerichtet. Das IRTC ist mit der Organisation wissenschaftlicher Studien und Schulungen zum Thema Versicherungen und Versicherungsmarkt beauftragt.

Gesetze und einschlägige Gerichtsentscheidungen/Urteile

Die folgenden Gesetze und Verordnungen regeln das Versicherungsgeschäft in Vietnam hauptsächlich:

  • Gesetz über das Versicherungsgeschäft Nr. 08/2022/QH15, erlassen von der Nationalversammlung am 16. Juni 2020 (Gesetz über das Versicherungsgeschäft);
  • Dekret Nr. 46/2023/ND-CP zur Umsetzung des Gesetzes über das Versicherungsgeschäft, erlassen von der Regierung am 1. Juli 2023 (Dekret 46);
  • Dekret Nr. 98/2013/ND-CP über Verwaltungssanktionen im Versicherungs- und Lotteriegeschäft, erlassen von der Regierung am 28. August 2013 (Dekret 98), geändert durch Dekret 48/2018/ND-CP vom 21. März 2018 (Dekret 48) und Dekret 80/2019/ND-CP vom 1. November 2019 (Erlass 80);
  • Rundschreiben Nr. 195/2014/TT-BTC des Finanzministeriums zur Beurteilung und Klassifizierung von Versicherungsunternehmen vom 17. Dezember 2014 (Rundschreiben 195), geändert durch Rundschreiben 89/2020/TT-BTC vom 11. November 2020 (Rundschreiben 89);
  • Beschluss Nr. 1826/QD-TTg des Premierministers zur Genehmigung des Plans zur „Umstrukturierung des Wertpapiermarkts und der Versicherungsunternehmen“ vom 28. Dezember 2012 (Beschluss 1826).

Wichtige Regeln und Anforderungen
Aufgaben der Geschäftsleitung

  • Verkündung von Rechtsinstrumenten und Umsetzungsrichtlinien für das Versicherungsgeschäft; Ausarbeitung von Strategien, Richtlinien, Masterplanungen und spezifischen Plänen für die Entwicklung des vietnamesischen Versicherungsmarktes.
  • Erteilung und Entzug von Lizenzen für die Niederlassung und den Betrieb von Versicherern und Versicherungsmaklern sowie von Lizenzen für die Eröffnung von Repräsentanzen ausländischer Versicherer und Versicherungsmakler in Vietnam.
  • Verkündung, Ratifizierung und Begleitung der Umsetzung von Versicherungsvorschriften, Bestimmungen, Prämien- und Provisionssätzen.
  • Überwachung der Versicherungsgeschäftstätigkeit hinsichtlich beruflicher Tätigkeiten, Finanzlage, Unternehmensführung, Risikomanagement und Einhaltung des Versicherer- und Maklerrechts; Anwendung der erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Versicherer ihre finanziellen Anforderungen erfüllen und ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachkommen.
  • Organisation der Bereitstellung von Informationen über die Lage des Versicherungsmarktes und Marktprognosen.
  • Internationale Zusammenarbeit im Versicherungsbereich.
  • Genehmigung von Auslandsaktivitäten von Versicherern und Versicherungsmaklern.
  • Verwaltung der Repräsentanzen ausländischer Versicherer und Versicherungsmakler in Vietnam.
  • Organisation der Ausbildung und Schulung von Versicherungsmanagementpersonal und Versicherungsfachleuten.
  • Inspektion und Kontrolle der Versicherungsgeschäftstätigkeit; Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen sowie Umgang mit Verstößen gegen das Versicherungsrecht.

Whistleblowing-Regeln

Es gibt keine spezifischen Regeln für den Versicherungssektor.

Beschränkung ausländischer Beteiligungen an bestehenden Versicherungsunternehmen mit Beteiligungsrecht

Ausländische Investoren können bis zu 100 % des Stammkapitals von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen an Aktien oder eingebrachtem Kapital halten.

Kapitalrücklagenanforderungen

Rücklagen

Versicherer und Versicherungsmakler müssen einen Pflichtrücklagenfonds einrichten, um ihr Stammkapital zu ergänzen und ihre Solvenz sicherzustellen. Die Zuführung zum Pflichtrücklagenfonds erfolgt jährlich in Höhe von 5 % des Gewinns nach Steuern. Der Höchstbetrag des Pflichtrücklagenfonds entspricht 10 % des Stammkapitals des Versicherungsunternehmens oder des gezeichneten Kapitals der ausländischen Niederlassung.

Zusätzlich zu diesem Pflichtrücklagenfonds können Versicherer und Versicherungsmakler weitere Rücklagenfonds aus ihrem satzungsmäßig festgelegten Gewinn nach Steuern des Geschäftsjahres einrichten. Gewinne nach Steuern können unter den Aktionären aufgeteilt werden, jedoch erst, nachdem 5 % dieses Gewinns wie oben beschrieben in den Pflichtrücklagenfonds eingezahlt wurden.

Versicherungsrückstellungen

Versicherungsrückstellungen sind Geldbeträge, die ein Versicherer zur Deckung seiner im Voraus festgelegten Versicherungsverbindlichkeiten aus den von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträgen zurücklegen muss.

Versicherungsrückstellungen sind für jede Art von Versicherungsprodukt oder Versicherungsvertrag für den vom Versicherer oder der ausländischen Niederlassung einbehaltenen Teil der Haftung zu bilden. Der genaue Betrag der Versicherungsrückstellungen wird erstmals im Rundschreiben 50/2017/TT-BTC festgelegt.
Je nach Einzelfall verfügen Versicherungsunternehmen über unterschiedliche Methoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von Versicherungsrückstellungen. Das Rundschreiben 67/2023/TT-BTC, das aktuelle Rundschreiben zur Umsetzung des Versicherungsgesetzes, regelt fünf Methoden:

  • Methoden, Formeln und Grundlagen für die Bildung von Prämienüberträgen in der Kranken- und Lebensversicherung mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie in der Nichtlebensversicherung.
  • Methoden, Formeln und Grundlagen für die Bildung von Schadenrückstellungen.
  • Methoden, Formeln und Grundlagen für die Bildung von Deckungsrückstellungen in der Krankenversicherung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und bestimmten Lebensversicherungsgeschäften.
  • Methoden, Formeln und Grundlagen für die Bildung von Gewinnrückstellungen für Lebensversicherungen mit Gewinnbeteiligung.
  • Methoden, Formeln und Grundlagen für die Bildung von Bilanzgarantierückstellungen in der Kranken- und Lebensversicherung.

Sicherheitsleistung

Versicherer müssen bei der Gründung einer Versicherungsgesellschaft, Rückversicherungsgesellschaft oder ausländischen Niederlassung in Vietnam eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2 % des für die jeweilige Versicherungsart festgelegten Mindestkapitals oder zugewiesenen Kapitals bei einer in Vietnam tätigen Geschäftsbank hinterlegen (z. B. muss eine Krankenversicherung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 15 Milliarden VND bzw. 630.000 US-Dollar hinterlegen). Ein Versicherungsunternehmen oder eine ausländische Niederlassung darf die Sicherheitsleistung nur dann zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern verwenden, wenn die Solvenz unzureichend ist und das Finanzministerium dies schriftlich genehmigt hat. Der gesamte Betrag der Sicherheitsleistung kann erst nach Beendigung der Geschäftstätigkeit abgehoben werden.

Produktspezifische Gesetzgebung

Relevante Beratungsunterlagen oder sonstige Anforderungen, einschließlich Steuern

Lebensversicherung

Mindestanforderungen an das Stammkapital

  • Für Lebensversicherungen (ausgenommen fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen) und Krankenversicherungen: 750 Mrd. VND.
  • Lebensversicherungen, fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen: 1.000 Mrd. VND.
  • Lebensversicherungen, fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen: 1.300 Mrd. VND.

Qualifikationen des bestellten Aktuars

  • Die Berechtigung zur Unternehmensführung gemäß dem Unternehmensgesetz muss vorliegen.
  • Keine Verwaltungsstrafe wegen eines Verstoßes im Versicherungssektor verhängt worden sein, keine Disziplinarmaßnahmen in Form einer Entlassung. wegen Verstoßes gegen interne Vorschriften in den drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Ernennung; zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung nicht von einer gesetzlich vorgeschriebenen zuständigen Behörde strafrechtlich verfolgt worden zu sein.
  • Sie müssen eine Ausbildung zum bestellten Aktuar absolviert haben und mindestens zehn Jahre Berufserfahrung als bestellter Aktuar im Lebens- oder Krankenversicherungssektor und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in eine der international anerkannten Aktuarvereinigungen wie das Institute of Actuaries of England, die Society of Actuaries of the USA, das Institute of Actuaries of Australia oder das Canadian Institute of Actuaries vorweisen können; oder Sie müssen Mitglied einer anderen Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der International Associations of Actuaries ist; oder Sie müssen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als bestellter Aktuar im Lebens- oder Krankenversicherungssektor ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in eine der oben genannten Vereinigungen vorweisen können. Im Falle eines bestellten Aktuars, der vom Finanzministerium vor dem Inkrafttreten des Dekrets 46 zugelassen wurde, gilt die oben genannte Voraussetzung in diesem Absatz nicht.
  • Kein Verstoß gegen die Berufsethik von Aktuaren.
  • Angestellter des Lebens- oder Krankenversicherers.
  • Wohnsitz in Vietnam während der Amtszeit.

Zulässiger Geschäftsumfang

  • Versicherungsgeschäft, Rückversicherungsgeschäft, Rückversicherungsübertragung.
  • Verwaltung von Geldern und Anlage von Kapital aus Versicherungstätigkeiten.
  • Erbringung von zusätzlichen Versicherungsdienstleistungen.

Versicherungsunternehmen und Zweigstellen ausländischer Nichtlebensversicherungsunternehmen dürfen nur eine Art von Versicherungsgeschäft betreiben, mit Ausnahme der folgenden Fälle:

  •  Lebensversicherungsunternehmen, die Krankenversicherungsgeschäfte betreiben;
  • Nichtlebensversicherungsunternehmen und Zweigstellen ausländischer Nichtlebensversicherungsunternehmen, die Krankenversicherungsprodukte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr und Versicherungsprodukte für Todesfallrisiken mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr anbieten;
  • Krankenversicherungsunternehmen, die Versicherungsprodukte für Todesfallrisiken mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr anbieten.

Versicherungsrücklage

Die Versicherungsrücklage für Lebensversicherungsunternehmen umfasst: Deckungsrücklage, Rückstellung für Beitragsüberträge, Entschädigung Rücklage, Gewinnausschüttungsrücklage, gebundene Zinsrücklage und Bilanzrücklage.

Investitionstätigkeiten

Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen und ausländische Niederlassungen in Vietnam dürfen folgende Investitionstätigkeiten nicht durchführen:

  • Investitionen in Immobiliengeschäfte, außer in folgenden Fällen: Erwerb von Aktien börsennotierter Immobilienunternehmen, Fondsanteilen öffentlicher Fonds; Kauf, Investition in oder Besitz von Immobilien, die als Geschäftsräume, Standorte oder Tresore zur direkten Nutzung für ihr Versicherungsgeschäft genutzt werden; Vermietung leerstehender Geschäftsräume unter ihrer Kontrolle oder Verwaltung; Beschlagnahme von Immobilien durch Verwaltung oder Veräußerung von Hypothekenanleihen oder Einziehung von durch Immobilien besicherten Krediten innerhalb von drei Jahren ab dem Pfandrechtsdatum.
  • Investitionen in Edelmetalle und Juwelen.
  • Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, mit Ausnahme solcher, die für gewerbliche und geschäftliche Zwecke genutzt werden.
  • Investitionen in Derivate oder Derivatkontrakte, mit Ausnahme derjenigen, die als Rückstellungen für Risiken aus Versicherungen, Rückversicherungspolicen und Aktienportfolios aufgeführt sind, die von Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen oder ausländischen Niederlassungen in Vietnam gehalten werden.

Auslandsinvestitionen

Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen dürfen Auslandsinvestitionen in Höhe des Eigenkapitals tätigen, das das erforderliche Gründungskapital übersteigt, sowie in Höhe des ungenutzten Kapitals aus Versicherungsrücklagen von Versicherungspolicen mit an ausländische Investitionsindizes gekoppelten Zinsen und von mit ausländischen Organisationen/Personen abgeschlossenen Versicherungspolicen. Auslandsinvestitionen aus dem genannten Eigenkapital sind nur in den folgenden Formen und mit den folgenden Einschränkungen zulässig:

  • Gründung oder Kapitaleinlage für die Gründung; Kapitaleinlage, Erwerb von Anteilen an Versicherern und Rückversicherern im Ausland; Gründung von Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen sowie andere Formen der Geschäftspräsenz von Versicherern und Rückversicherern im Ausland ohne jegliche Einschränkung;
    • Beschränkungen für indirekte Auslandsinvestitionen: Erwerb von Staatsanleihen, Schatzwechseln und Schuldscheinen: keine Einschränkung.
    • Anleihen, Schatzwechsel und Schuldscheine von Emittenten mit Rating internationaler Ratingagenturen wie Standard & Poor’s, Moody’s Investors Service und Fitch Ratings: bis zu 50 % des Auslandsinvestitionsbetrags.
    • Kauf von börsennotierten Aktien und börsennotierten Fondszertifikaten: bis zu 15 % des Auslandsinvestitionsbetrags.

Nichtlebensversicherung
Mindestanforderungen an das Stammkapital

  • Für Nichtlebensversicherungen (ausgenommen Luftfahrt- und Satellitenversicherungen) und Krankenversicherungen: 400 Mrd. VND.
  • Für Nichtlebensversicherungen (einschließlich Luftfahrt- und Satellitenversicherungen) und Krankenversicherungen: 450 Mrd. VND.
  • Für Nichtlebensversicherungen, einschließlich Luftfahrt- und Satellitenversicherungen und Krankenversicherungen: 500 Mrd. VND.
  • Qualifikationen eines bestellten Aktuars hinsichtlich Rückstellungen und Solvenz von Nichtlebensversicherern
    • Die Berechtigung zur Leitung eines Unternehmens gemäß dem Unternehmensgesetz ist erforderlich.
    • In den drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Bestellung darf kein Verwaltungsstrafverfahren wegen eines Verstoßes im Versicherungssektor eingeleitet worden sein. In den drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Bestellung darf kein Disziplinarverfahren wegen eines Verstoßes gegen interne Vorschriften eingeleitet worden sein. zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung nicht von einer zuständigen Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt worden sein.
    • Mitglied der Associations of Actuaries und offizielles Mitglied der International Associations of Actuaries gewesen sein; oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Nichtlebensversicherungssektor haben und mindestens zwei Prüfungen einer der folgenden Vereinigungen nachweisen können: Institute of Actuaries of England; Society of Actuaries of the USA; Institute of Actuaries of Australia; des Canadian Institute of Actuaries oder den Nachweis über das Bestehen einer aktuariellen Ausbildung, die von den oben genannten Verbänden als gleichwertig mit zwei Prüfungen des Verbands anerkannt wird.
    • Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Erlasses muss der bestellte Aktuar eines Sachversicherers, Rückversicherers oder einer ausländischen Niederlassung in Vietnam mindestens Mitglied einer Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der International Actuarial Association ist und den Ethikkodex für aktuarielle Dienstleistungen im Versicherungswesen nicht verletzt.
    • Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Erlasses muss der bestellte Aktuar eines Sachversicherers, Rückversicherers oder einer ausländischen Niederlassung in Vietnam Mitglied einer Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der International Actuarial Association ist und den Ethikkodex für aktuarielle Dienstleistungen im Versicherungswesen nicht verletzt.
    • Angestellter des Versicherers, Rückversicherers oder Niederlassung in Vietnam.
    • Während der Amtszeit in Vietnam wohnhaft sein.

    Zulässiger Geschäftsumfang

    • Versicherungsgeschäft, Rückversicherungsgeschäft, Rückversicherungsübertragung.
    • Verwaltung von Geldern und Anlage von Kapital aus Versicherungsaktivitäten.
    • Erbringung von zusätzlichen Versicherungsdienstleistungen.
    • Nichtlebensversicherungsunternehmen dürfen kein Lebens-/Krankenversicherungsgeschäft betreiben, mit Ausnahme von Krankenversicherungsprodukten mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger und von Versicherungsprodukten für Todesfallrisiken mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger.

    Versicherungsrücklage

    Die Versicherungsrücklage von Nichtlebensversicherungsunternehmen umfasst die Rückstellung für übertragbare Prämien, die Schadenrückstellung und die Rückstellung für große Schadenschwankungen.

    Investitionstätigkeiten und Auslandsinvestitionen

    Entspricht der Lebensversicherung.

    Rückversicherung

    Mindestanforderungen an das Grundkapital

    • Für Nichtlebensrückversicherungen oder sowohl Nichtlebens- als auch Krankenrückversicherungen: 500 Mrd. VND.
    • Für Lebensrückversicherungen oder sowohl Lebens- als auch Krankenrückversicherungen: 900 Mrd. VND.
    • Für alle drei Arten der Lebensrückversicherung, der Nichtlebensrückversicherung und der Krankenrückversicherung: 1.400 Mrd. VND.

    Qualifikationen eines bestellten Aktuars hinsichtlich Rückstellungen und Solvenz des Rückversicherers

    Gleich wie in der Nichtlebensversicherung.

    Zulässiger Geschäftsumfang
    Rückversicherungsunternehmen und ausländische Rückversicherungszweige können in folgenden Geschäftsfeldern tätig sein:

    • Rückversicherung, Rückversicherungszessionssektor;
    • Verwaltung und Anlage von Mitteln aus der Erbringung von Rückversicherungsdienstleistungen;
    • andere Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit Rückversicherungsdienstleistungen stehen.

    Versicherungsrücklage

    • Für die Nichtlebensrückversicherung: Prämienübertragsrückstellung, Schadenrückstellung und Großschadenschwankungsrückstellung.
    • Für die Lebensrückversicherung: Deckungsrückstellung, Prämienübertragsrückstellung, Entschädigungsrückstellung, Gewinnausschüttungsrückstellung, Zinsbindungsrückstellung und Bilanzrückstellung.
    • Für die Krankenrückversicherung: Deckungsrückstellung, Prämienübertragsrückstellung, Entschädigungsrückstellung und Bilanzrückstellung.

    Investitionstätigkeiten und Auslandsinvestitionen

    Wie in der Lebensversicherung und Nichtlebensversicherung

    Investition Management und Märkte

    Überblick über die relevanten Vorschriften für die Anlageportfolios von Versicherern, einschließlich des Asset-Liability-Managements (ALM)

    Ein Versicherungsunternehmen kann Investitionen aus seinem Eigenkapital, ungenutztem Kapital aus Versicherungsrücklagen und anderen legalen Quellen tätigen.

    Zusätzlich zu den oben genannten Regeln für die inländische Anlage von ungenutztem Kapital aus Versicherungsrücklagen für jede Art von Versicherungsgeschäft gelten die folgenden Grundsätze:

    • Gewährleistung von Sicherheit, Liquidität und Effizienz; Einhaltung der geltenden Vorschriften und Eigenverantwortungsregeln für Investitionstätigkeiten.
    • Versicherungsrücklagen dürfen nur in Vietnam als Investitionen verwendet werden, mit Ausnahme von ungenutztem Kapital aus Versicherungsrücklagen von Versicherungspolicen mit an ausländische Anlageindizes gekoppelten Zinsen und von mit ausländischen Organisationen/Personen abgeschlossenen Versicherungspolicen.
    • Die Verwendung von Fremdmitteln für Investitionen und Treuhandanlagen in Wertpapieren, Immobiliengeschäften oder Kapitaleinlagen in andere Unternehmen ist verboten.
    • Investitionen, die 30 % des Anlageportfolios in Unternehmen derselben Unternehmensgruppe mit gegenseitigem Eigentumsverhältnis ausmachen, sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Einlagen bei Kreditinstituten und ausländische Investmentfonds, die in Form von Unternehmensgründungen oder Niederlassungen im Empfängerland bestehen.
    • Anlagen als Gegenleistung für Kapitaleinlagen von Aktionären oder Mitgliedern oder mit diesen verbundenen Personen sind nicht zulässig, mit Ausnahme von Einlagen bei Transaktionsstellen von Aktionären oder Mitgliedern, die Kreditinstitute sind.
    • Der Kauf von Unternehmensanleihen, die zur Restrukturierung von Krediten emittierender Unternehmen ausgegeben werden, ist nicht zulässig.
    • Bei Treuhandanlagen benötigen Treuhänder eine Zulassung zur Ausübung treuhänderischer Anlagetätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der Treuhandanlage fallen.

    Ein Versicherungsunternehmen darf auch Offshore-Investitionen tätigen, jedoch nur zur Gründung einer Offshore-Versicherungsgesellschaft oder einer Offshore-Versicherungsniederlassung. Solche Offshore-Investitionen bedürfen der Genehmigung des Finanzministeriums.

    Durchsetzung und Untersuchung

    Regeln für aufsichtsrechtliche Untersuchungen
    Zur Durchführung der Fachprüfung von Versicherungsunternehmen können die zuständigen Behörden unabhängige Prüfstellen, Beratungsunternehmen oder Spezialisten beauftragen, verschiedene Sachverhalte, die mutmaßlich Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Prüflinge haben, zu bewerten und gegebenenfalls fachliche Stellungnahmen abzugeben.

    Beschwerdeverfahren

    Es gibt keine spezifischen Regelungen für das Beschwerdeverfahren in Versicherungsunternehmen. Diese richten sich nach den Versicherungspolicen und müssen den einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und der Wirtschaftsabkommen entsprechen.

    Beschwerden über Verwaltungsentscheidungen werden gemäß den branchenübergreifenden Gesetzen zu Beschwerden und Anzeigen behandelt.

    Rechtsbehelfe, einschließlich Ombudsmann-Dienste

    Je nach Art und Schwere der Verstöße können gegen die Verletzer Verwaltungssanktionen (Verwarnungen, Geldbußen, Betriebseinstellung, Rechtsbehelfe) oder strafrechtliche Sanktionen verhängt werden. Im Schadensfall sind sie gemäß vietnamesischem Recht zu entschädigen.

    Entschädigungsregelungen für Versicherungsvermittlungen

    Wie in der Versicherungspolice angegeben. Die versicherte Person hat ab Eintritt des Versicherungsfalls maximal ein Jahr Zeit, um die Entschädigung geltend zu machen. Bei Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherer die Entschädigung innerhalb der in der Versicherungspolice genannten Frist zu zahlen. Fehlt eine solche Angabe im Vertrag, beträgt die Frist 15 Tage ab Eingang des vollständigen und ordnungsgemäßen Antrags auf Entschädigung.

    Lebens- und Krankenversicherung

    Der Versicherer kann die Versicherungsprämien einmalig oder in Raten gemäß den in der Versicherungspolice vereinbarten Fristen und Modalitäten zahlen.

    Sachversicherung

    Bei Sachversicherungsunterversicherung ist der Versicherer nur zur Entschädigung im Verhältnis der Versicherungssumme zum Marktwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verpflichtet.

    Sachüberversicherung: Der Versicherer ist verpflichtet, Schäden im Verhältnis zum Marktwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts zu ersetzen und dem Versicherten die bereits gezahlten Prämien entsprechend der den Marktwert des versicherten Eigentums übersteigenden Versicherungssumme zu erstatten.

    Doppelversicherungspolicen

    Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist jeder Versicherer nur zur Entschädigung im Verhältnis der vereinbarten Versicherungssumme zur Gesamtversicherungssumme aller vom Versicherungsnehmer abgeschlossenen Versicherungsverträge verpflichtet. Die Gesamtsumme der von allen Versicherern zu zahlenden Entschädigung übersteigt nicht den Wert des tatsächlichen Sachschadens.

    Haftpflichtversicherungspolicen

    Die Haftungsgrenze ist der Betrag, den ein Versicherer gemäß den Bedingungen der Versicherungspolice an den Versicherten zu zahlen hat.

    Insolvenz und Versicherungsnehmerschutz

    Relevante Abwicklungsregelungen

    Ab dem 1. Januar 2028 werden die Vorschriften über die Insolvenz von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gemäß Artikel 116 des Versicherungsgesetzes 2022 umgesetzt. Konkret heißt es:

    • Nachdem das Finanzministerium ein Dokument zur Beendigung der Kontrollmaßnahmen herausgegeben hat, sind Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen verpflichtet, beim Gericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß dem Insolvenzgesetz zu stellen. Stellen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, stellt das Finanzministerium den Antrag.

     

    • Zweitens leitet das Gericht nach Eingang des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die oben genannten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen das Insolvenzverfahren ein, erklärt die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen für insolvent und leitet unverzüglich das Verfahren zur Liquidation des Vermögens der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ein, ohne eine Gläubigerversammlung einzuberufen und das Sanierungsverfahren durchzuführen.
    • Drittens erfolgt die Verteilung des Vermögens der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen im Insolvenzfall in folgender Reihenfolge: Insolvenzkosten; Gehaltsschulden, Abfindungen, Sozialversicherung und Krankenversicherung der Arbeitnehmer; Entschädigungszahlungen, Versicherungsleistungen für Schadensfälle, von den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen übernommene Versicherungsleistungen, Rückkaufswert, Versicherungskontowert oder Rückerstattung von Versicherungsprämien; finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Staat; ungesicherte Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern auf der Gläubigerliste; gesicherte Verbindlichkeiten, die aufgrund unzureichenden Wertes der gesicherten Vermögenswerte nicht beglichen wurden; Eigentümer, Kapitalgeber, Anteilseigner von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
    • Viertens: Reicht der Wert der Vermögenswerte nicht aus, um die oben genannten Schulden zu begleichen, werden die Unternehmen in derselben Rangfolge entsprechend dem entsprechenden Prozentsatz der Schulden beglichen.

    Die oben nicht genannten Insolvenzbestimmungen für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen richten sich nach den Bestimmungen des Insolvenzgesetzes.

    Datenschutz

    In Vietnam gibt es keine gesonderte Regelung zum Datenschutz im Versicherungssektor. Die vietnamesischen Datenschutzgesetze sind vielmehr in zahlreichen Rechtsakten verstreut, darunter im Zivilgesetzbuch, dem Strafgesetzbuch, dem Gesetz zur Cyber-Informationssicherheit, dem Gesetz über Informationstechnologie, dem Telekommunikationsgesetz, dem Verbraucherschutzgesetz, dem Gesetz über elektronische Transaktionen, dem Cyber-Sicherheitsgesetz und den entsprechenden Verordnungen zur Umsetzung der genannten Gesetze.

    Diese Gesetze enthalten Bestimmungen zur Verhinderung, Erkennung, Unterbindung und Bekämpfung von Spam, Computerviren und Cyberangriffen sowie zum Schutz von im Internet ausgetauschten Informationen.

    In den vietnamesischen Gesetzen gibt es keine einheitliche Definition von „personenbezogenen Daten“. Im Allgemeinen können personenbezogene Daten alle Informationen sein, die zur Identifizierung einer bestimmten Person verwendet werden können, einschließlich Informationen zu Zahlungstransaktionen.

    Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen geeignete Management- und technische Maßnahmen ergreifen, um die von ihnen erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten zu schützen und sicherzustellen, dass diese nicht ohne Zustimmung verloren gehen, gestohlen, weitergegeben, verändert oder vernichtet werden.

    Je nach Art der Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien können Verwaltungsstrafen (Verwarnung, Geldbuße) und mögliche Abhilfemaßnahmen oder strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.

    Corporate Governance

    Manager und Führungskräfte von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sind:

    • Vorsitzender des Vorstands, Mitglied des Vorstands; Vorstandsvorsitzender, Vorstandsmitglied;
    • Direktor oder Generaldirektor, Vizedirektor oder stellvertretender Generaldirektor, gesetzlicher Vertreter;
    • Hauptbuchhalter, Leiter einer Niederlassung, Leiter einer Repräsentanz, Leiter einer Betriebsabteilung und dergleichen gemäß der Satzung der Gesellschaft.

    Manager und Führungskräfte einer ausländischen Niederlassung sind:

    • Direktor, stellvertretender Direktor;
    • Hauptbuchhalter, Leiter einer Betriebsabteilung und dergleichen gemäß den Regeln und Vorschriften für die Organisation und den Betrieb ausländischer Niederlassungen in Vietnam.

    Die Zuweisung dieser Personen erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:

    • Der Vorstandsvorsitzende, Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsmitglied einer Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft darf nicht gleichzeitig Vorstandsmitglied oder Vorstandsmitglied einer anderen Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft im selben Lebensversicherungs-, Sachversicherungs-, Krankenversicherungs- oder Rückversicherungssektor in Vietnam sein.
    • Der Direktor oder Leiter einer Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder ausländischen Niederlassung in Vietnam darf nicht gleichzeitig für eine andere Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder ausländische Niederlassung im selben Lebensversicherungs-, Sachversicherungs-, Krankenversicherungs- oder Rückversicherungssektor in Vietnam tätig sein.
    • Der Direktor oder Generaldirektor, der Leiter einer Niederlassung oder der Leiter einer Repräsentanz eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens darf nur eine weitere Position innehaben, z. B. die eines Niederlassungsleiters, eines Repräsentanzleiters oder eines Leiters einer Betriebsabteilung desselben Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens. Der Direktor einer ausländischen Niederlassung in Vietnam ist der gesetzliche Vertreter und darf nur eine weitere Position als Leiter einer Betriebsabteilung dieser Niederlassung innehaben.
    • Aktuare, Leiter der Risikomanagementabteilung oder Leiter der Compliance-Abteilung eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens oder einer ausländischen Niederlassung in Vietnam dürfen keine andere Führungsposition im selben Gastunternehmen innehaben und dürfen nicht gleichzeitig für ein anderes Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine andere ausländische Niederlassung in Vietnam tätig sein. Aktuare müssen die ihnen vom Finanzminister zugewiesenen Aufgaben erfüllen.
    • Aufsichtsratsvorsitzende oder Controller dürfen keine andere Führungsposition im selben Gastunternehmen innehaben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats darf nicht gleichzeitig eine andere Position als Controller oder Manager eines anderen in Vietnam tätigen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens innehaben.
    • Der Hauptbuchhalter oder Leiter der internen Revision eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens oder einer ausländischen Niederlassung in Vietnam darf keine andere Position in derselben Niederlassung innehaben und nicht gleichzeitig für ein anderes Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine ausländische Niederlassung in Vietnam tätig sein.

    Prävention von Finanzkriminalität

    Mitglied der FATF? Auf der schwarzen Liste der FATF?

    Vietnam ist kein Mitglied der FATF und steht auf deren grauer Liste.

    Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Geschäftsführer von Duane Morris Vietnam LLC. Vielen Dank!
     

     

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