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LÄNDER-UPDATE-Vietnam: Wertpapiere und Banken

Dr. Oliver Massmann by Dr. Oliver Massmann
Oktober 10, 2025
in Artikel
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VIETNAM – FINANCIAL TIMES INTERVIEW WITH DR. OLIVER MASSMANN ON NEW GOVERNMENT POLICIES ON NEW FEED IN TARIFFS FOR SOLAR AND WIND AND NEW WODEL STANDARD PPAs FOR RENEWABLE ENERGY SECTOR
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Die Staatsbank von Vietnam (Ngan hang Nha nuoc Viet Nam, SBV) ist die Zentralbank Vietnams. Sie ist ein ministerielles Organ unter der Verwaltung der Regierung. Der Gouverneur der SBV ist Mitglied des Kabinetts. Der Premierminister und das vietnamesische Parlament (Nationalversammlung) ernennen den Gouverneur der SBV gemeinsam. Die Hauptaufgaben der SBV sind:

Unterstützung der Währungsstabilität und Umsetzung der Geldpolitik.

Unterstützung der Stabilität der Institutionen und Beaufsichtigung der Finanzinstitute.

Unterstützung der Bankdienstleistungen und Empfehlung wirtschaftspolitischer Maßnahmen an die Regierung.

Unterstützung der Bankdienstleistungen für Finanzinstitute.

Verwaltung der Devisenreserven des Landes.

Verwaltung des Devisen- und Goldhandels.

Verwaltung der Aufnahme und Rückzahlung ausländischer Kredite, der Kreditvergabe an ausländische Parteien und der Eintreibung ausländischer Schulden.

Druck und Ausgabe von Banknoten.

Überwachung aller Aktivitäten der Geschäftsbanken in Vietnam.

Verleihen Sie staatliche Gelder an Geschäftsbanken.

Unterstützen Sie das Finanzministerium bei der Ausgabe von Staatsanleihen und staatlich garantierten Anleihen.

Tätigen Sie als Vertreter des Finanzministeriums die Organisation von Angeboten sowie die Ausgabe, Hinterlegung und Zahlung von Staatsanleihen und -wechseln.

Verantworten Sie weitere Aufgaben im Bereich Geldmanagement und Wechselkurse.

1990 wurde das Bankensystem neu organisiert. Dieser Prozess führte zur Trennung der SBV von anderen Geschäftsbanken und markierte den Beginn des Aufbaus des privaten Bankensektors. Eine kleine Anzahl großer staatlicher Geschäftsbanken dominiert nach wie vor den vietnamesischen Bankensektor.

Derzeit läuft jedoch ein Privatisierungsprozess. Ziel ist es, den staatlichen Eigentumsanteil schrittweise auf mindestens 65 Prozent im Zeitraum 2018–2020 und auf 51 Prozent im Zeitraum 2021–2025 zu reduzieren. Dies geschieht gemäß Beschluss Nr. 986/QĐ-TTg des Premierministers vom 8. August 2018 zur Genehmigung des Entwicklungsplans für vietnamesische Banken bis 2025 und einer Vision bis 2030.

Zum 31. März 2021 betrugen die staatlichen Eigentumsanteile an den vier größten staatlichen Geschäftsbanken wie folgt: (i) 80,99 Prozent an der BIDV, (ii) 74,8 Prozent an der Vietcombank, (iii) 64,46 Prozent an der Vietinbank und (iv) 100 Prozent an der Agribank.

Ausländische Eigentumsbeschränkungen für vietnamesische Kreditinstitute

 

Am 3. Januar 2014 verabschiedete die Regierung das Dekret 01/2014/ND-CP über den Erwerb von Anteilen an vietnamesischen Kreditinstituten durch ausländische Investoren. Das Dekret 01 trat am 20. Februar 2014 in Kraft und ersetzte das Dekret 69/2007/ND-CP über den Erwerb von Anteilen an vietnamesischen Geschäftsbanken durch ausländische Investoren.

Zu den vietnamesischen Kreditinstituten, die gemäß Dekret 01 Anteile anbieten dürfen, zählen:

Aktienkreditinstitute (d. h. Kreditinstitute, die in Form einer Aktiengesellschaft gegründet und organisiert sind, einschließlich Aktiengeschäftsbanken, Aktienfinanzierungsgesellschaften und Aktienfinanzierungsleasinggesellschaften); und

ein Kreditinstitut, das derzeit seine Rechtsform von einem Kreditinstitut in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in ein Kreditinstitut in Form einer Aktiengesellschaft umwandelt.
Ausländische Investoren umfassen ausländische Organisationen [Institutionen] und ausländische Einzelpersonen. Ausländische Organisationen umfassen:

Organisationen, die nach ausländischem Recht gegründet wurden und tätig sind, sowie deren Niederlassungen im Ausland oder in Vietnam; und

Organisationen, geschlossene Fonds, Mitgliederfonds oder Wertpapieranlagengesellschaften mit Sitz in Vietnam und einer ausländischen Kapitalbeteiligungsquote von über 49 Prozent. Ausländische Einzelpersonen sind Personen ohne vietnamesische Staatsangehörigkeit.

Dekret 01 definiert, dass Beteiligungsbesitz direktes und indirektes Eigentum umfasst. Dekret 01 erläutert jedoch nicht klar, was direktes und indirektes Eigentum umfasst.

Erwirbt ein ausländischer Investor Anteile an einem vietnamesischen Kreditinstitut, wodurch der Anteil des ausländischen Investors weniger als 5 Prozent des Grundkapitals des vietnamesischen Kreditinstituts beträgt, ist keine vorherige Genehmigung der SBV erforderlich. In anderen Fällen bedarf der Erwerb von Anteilen an einem vietnamesischen Kreditinstitut durch ausländische Investoren der vorherigen Genehmigung der SBV.

Die Beteiligungsquote einer ausländischen Person darf 5 Prozent des Grundkapitals eines vietnamesischen Kreditinstituts nicht überschreiten. Die Beteiligungsquote einer ausländischen Organisation darf 15 Prozent des Grundkapitals eines vietnamesischen Kreditinstituts nicht überschreiten.

Ausländische Investoren, die 10 Prozent oder mehr des Grundkapitals eines vietnamesischen Kreditinstituts besitzen, dürfen ihre Beteiligung innerhalb von mindestens drei Jahren ab dem Datum des Erwerbs von 10 Prozent oder mehr des Grundkapitals dieses Kreditinstituts nicht an eine andere Organisation oder Person übertragen.

Die Beteiligungsquote eines strategischen ausländischen Investors darf 20 Prozent des Grundkapitals eines vietnamesischen Kreditinstituts nicht überschreiten. Der Investor darf seine Anteile an dem vietnamesischen Kreditinstitut innerhalb von fünf Jahren nach Übernahme der Position des ausländischen strategischen Investors nicht übertragen.

Ein strategischer Investor ist eine ausländische Organisation mit finanzieller Leistungsfähigkeit, deren bevollmächtigte Person schriftlich zusichert, eine enge langfristige Verbindung zum vietnamesischen Kreditinstitut zu unterhalten und dieses bei der Umstellung auf moderne Technologien, der Entwicklung von Bankprodukten und -dienstleistungen sowie der Steigerung seiner finanziellen, verwaltungstechnischen und operativen Leistungsfähigkeit zu unterstützen.

Die Beteiligungsquote eines ausländischen Investors und seiner verbundenen Unternehmen darf 20 Prozent des Grundkapitals eines vietnamesischen Kreditinstituts nicht überschreiten. Der Gesamtanteil ausländischer Investoren darf 30 Prozent des Grundkapitals einer vietnamesischen Geschäftsbank nicht überschreiten.

Der Gesamtanteil ausländischer Investoren an einem vietnamesischen Nichtbanken-Kreditinstitut richtet sich nach dem für börsennotierte Unternehmen geltenden Recht. Sofern keine spezifischen Regelungen zur ausländischen Beteiligungsquote bestehen, beträgt die maximale ausländische Beteiligungsquote 49 Prozent des Grundkapitals des jeweiligen Instituts.

In besonderen Fällen kann der Premierminister zur Umstrukturierung eines schwachen und/oder in Schwierigkeiten befindlichen Kreditinstituts und zur Gewährleistung der Sicherheit des Kreditinstitutssystems im Einzelfall über die Gesamtbeteiligungsquote einer ausländischen Organisation oder eines ausländischen strategischen Investors sowie über die Gesamtbeteiligungsquote ausländischer Investoren an einem umzustrukturierenden Kreditinstitut mit schwacher Beteiligungsquote entscheiden, sofern diese die oben genannten Grenzen überschreitet.

Auf Anweisung der Regierung aus dem Jahr 2018 wurde das Finanzministerium aufgefordert, einen Regierungserlass auszuarbeiten, der eine ausländische Beteiligungsquote an Geschäftsbanken in Vietnam von bis zu 50 Prozent zulässt. Dieser Erlass soll jedoch erst im vierten Quartal 2019 finalisiert und verabschiedet werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hat die Regierung jedoch noch keine Erlasse veröffentlicht, die den von ausländischen Investoren als sehr attraktiv angesehenen 50-Prozent-Satz zulassen. Dennoch ist es erwähnenswert, dass sich Vietnam im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam sowie im Investitionsschutzabkommen dazu verpflichtet hat, (i) den Anteil europäischer Investoren an zwei vietnamesischen Banken (mit Ausnahme der oben genannten vier größten staatlichen Banken) in den nächsten fünf Jahren auf 49 % zu erhöhen und (ii) nach fünf Jahren die Beschränkung des ausländischen Anteils europäischer Finanzinstitute an vietnamesischen Geschäftsbanken aufzuheben. Die Abkommen wurden im Juni 2019 unterzeichnet, und das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam trat am 1. August 2020 in Kraft. Das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam muss noch von den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
 

Devisenbestimmungen

 

Die Devisenverordnung, die im Dezember 2005 vom Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung erlassen wurde, im Juni 2006 in Kraft trat und am 18. März 2013 geändert wurde, regelt den Devisenhandel in Vietnam. Die Regierung hat am 18. März 2013 das Dekret Nr. 70/2014/ND-CP erlassen, um Leitlinien sowohl für die Devisenverordnung als auch für ihre Änderungen festzulegen.

 

Dekret 70 trat am 5. September 2014 in Kraft und ersetzte das Dekret Nr. 160/2006/ND-CP vom 28. Dezember 2006, um die Umsetzung der Verordnung im Detail zu regeln.

 

Dekret 70 regelt die Devisengeschäfte von Gebietsansässigen und Gebietsfremden im laufenden Geschäftsverkehr, bei Kapitaltransaktionen, bei der Aufnahme ausländischer Kredite, bei der Verwendung von Fremdwährungen und der Bereitstellung von Devisendienstleistungen, beim Devisenmarkt und bei Wechselkursen sowie bei der Verwaltung des Imports und Exports von Gold in Vietnam.

In Bezug auf die Aufnahme ausländischer Kredite hat die Regierung außerdem das Dekret Nr. 219/2013/ND-CP vom 26. Dezember 2013 über die Verwaltung und Rückzahlung von nicht staatlich garantierten Offshore-Krediten erlassen. Dekret 219 trat am 15. Februar 2014 in Kraft und ersetzte das Dekret 134/2005/ND-CP zum gleichen Thema.

Dekret 219 regelt alle Unternehmen, die nach dem Unternehmensgesetz gegründet wurden, Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen nach dem Kreditinstitutsgesetz sowie Genossenschaften und Genossenschaftsverbände, die nach dem Genossenschaftsgesetz gegründet wurden und tätig sind.

Offshore-Kredite gemäß Dekret 219 umfassen Kredite von Gebietsfremden im Rahmen von Darlehensverträgen, Kauf- und Verkaufsverträgen für Waren mit Zahlungsaufschub, Treuhanddarlehensverträgen und Verträgen zur Ausgabe von Schuldtiteln, die nicht staatlich garantiert sind. Grundsätzlich müssen ausländische Kredite den Vorschriften der SBV entsprechen und bei dieser registriert werden.

Dekret 219 enthält jedoch keine eindeutigen Angaben zu den Anforderungen und Arten von Krediten sowie zu Lizenzierungs- und Registrierungsverfahren. Diese Fragen werden in den Richtlinien der SBV behandelt, d. h. im Rundschreiben 03/2016/TT-NHNN vom 26. Februar 2016, das bestimmte Richtlinien zur Devisenkontrolle im Zusammenhang mit ausländischen Kreditaktivitäten enthält (geändert durch Rundschreiben 05/2016/TT-NHNN vom 15. April 2014 und Rundschreiben Nr. 05/2017/TT-NHNN vom 30. Juni 2017). Das Rundschreiben 03 hat dazu beigetragen, den rechtlichen Rahmen für die Kreditaufnahme und -rückzahlung von Unternehmen im Allgemeinen und von Unternehmen ohne staatliche Garantien zu verbessern. Einige wichtige Punkte des Rundschreibens 03 sind:

Für Kredite in Form von Zahlungsaufschüben für Warenimporte ist keine Registrierung bei der SBV mehr erforderlich. Die Eröffnung und Nutzung von Bankkonten sowie Überweisungsaktivitäten müssen jedoch den Anforderungen des Rundschreibens 03 entsprechen.

Zu den Krediten, die der Registrierung bei der Staatsbank unterliegen, gehören: (i) mittel- und langfristige Auslandskredite, (ii) kurzfristige Auslandskredite mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und (iii) kurzfristige Auslandskredite, die nicht verlängert werden, deren ausstehende Kapitalbeträge jedoch nicht vor oder innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum der ersten Kreditabhebung vollständig zurückgezahlt wurden.

Ein Kreditnehmer, der kein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung ist, muss für die Zwecke des Auslandskredits ein Bankkonto bei einer autorisierten Bank in Vietnam eröffnen. Unternehmen mit ausländischer Beteiligung können hierfür ihre Direktinvestitionskonten nutzen.

Ändert sich der Zeitplan für die Kreditauszahlung, -rückzahlung oder Zinszahlung um weniger als 10 Tage gegenüber dem bereits bei der SBV registrierten Zeitplan, muss der Kreditnehmer lediglich seine Bank benachrichtigen und die Änderungen nicht bei der SBV registrieren. Ändert sich der Zeitplan jedoch um mehr als 10 Tage, ist eine erneute Registrierung bei der SBV erforderlich.

Rundschreiben 03 ermöglicht auch die Benachrichtigung der SBV (anstelle einer Änderungsregistrierung) über bestimmte Änderungen von Unternehmensinformationen, die bei der SBV registriert wurden, wie z. B. Adressänderungen des Kreditnehmers innerhalb der Provinz/Stadt, in der er seinen Hauptsitz hat, oder Änderungen des Handelsnamens der entsprechenden Banken, die Kontodienstleistungen anbieten usw.
Die Regierung erließ am 14. November 2019 das Dekret Nr. 88/2019/ND-CP über Sanktionen bei Verwaltungsverstößen im Bereich des Geld- und Bankgeschäfts. Dekret 88 trat am 31. Dezember 2019 in Kraft und ersetzte (i) Dekret Nr. 96/2014/ND-CP vom 12. Dezember 2014, (ii) Dekret Nr. 95/2011/ND-CP vom 20. Dezember 2011 und (iii) Dekret Nr. 202/2004/ND-CP vom 10. Dezember 2004 über Sanktionen bei Verwaltungsverstößen im Bereich des Geld- und Bankgeschäfts.

Dieses Dekret sollte den Devisen- und Goldhandel sowie damit verbundene Aktivitäten in Vietnam lockern. Gemäß diesem Dekret wurden die Geldstrafen im Zusammenhang mit Gold- und Devisenhandel, Preisnotierungen/Zahlungen/Werbung in Devisen/Gold usw. deutlich reduziert, nämlich von 600 Millionen VND (ca. 26.000 US-Dollar) auf 250 Millionen VND (ca. 11.000 US-Dollar). Beispielsweise beträgt die mögliche Strafe für Verstöße beim Handel mit Goldbarren ohne Lizenz lediglich eine Verwarnung beim ersten Mal. Bei Verstößen gegen Devisenaktivitäten von Kreditinstituten ohne Lizenz kann die Strafe bis zu 250 Millionen VND (ca. 11.000 US-Dollar) betragen, was etwa dreimal weniger ist als der in Dekret 96 festgelegte Betrag. Darüber hinaus können Devisen/Gold, die für Handelsverstöße relevant sind, beschlagnahmt und die Registrierungsbescheinigung für Devisenmakler sowie die Goldgeschäftslizenz der betroffenen Parteien ausgesetzt oder widerrufen werden.

Entwicklungen in der Wertpapierregulierung

 

Anfang 2007 trat das erste vietnamesische Wertpapiergesetz (Nr. 70/2006/QH11, 2007) in Kraft. Es umfasst elf Kapitel und 136 Artikel (in der Fassung vom 24. November 2010). Das Wertpapiergesetz regelt in erster Linie inländische Emissionen von auf Vietnamesischen Dong lautenden Wertpapieren und ist daher auf öffentliche Wertpapieremissionen beschränkt. Privatplatzierungen nicht börsennotierter Wertpapiere sind nicht davon betroffen. Der Begriff „Wertpapiere“ umfasst ein breites Spektrum an Wertpapieren, darunter:

Aktien.

Anleihen.

Optionsscheine.

Zertifikate.

Put- und Call-Optionen.

Terminkontrakte, unabhängig von ihrer Form.

Investitionskapitaleinlageverträge.

Das Wertpapiergesetz regelt insbesondere:

Öffentliche Angebote von Wertpapieren.

Notierungen.

Handel.

Trading.

Investitionen in Wertpapiere.

Wertpapierdienstleistungen.

Gründung und Regulierung von Wertpapierfirmen und Investmentfonds

 

Der Anwendungsbereich des Wertpapiergesetzes 2019 umfasst die Systeme für den Handel mit börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapieren, die von der Vietnam Stock Exchange (VSE) und ihren Tochtergesellschaften organisiert und betrieben werden. Die lokale Regulierungsbehörde, die staatliche Wertpapierkommission, kontrolliert und beaufsichtigt diese Systeme; sie sind jedoch unabhängige Rechtsträger. Die SSC ist eine staatliche Einrichtung unter der Aufsicht des Finanzministeriums.

Die Regierung und das Finanzministerium haben mehrere Erlasse, Entscheidungen und Rundschreiben zur Umsetzung des Wertpapiergesetzes erlassen. Gemäß dem Wertpapiergesetz müssen öffentlich angebotene Wertpapiere in Vietnam auf VND lauten. Eine Aktiengesellschaft muss unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen, um ihre Aktien erstmals öffentlich anbieten zu können:

  1. a) Das eingebrachte Stammkapital beträgt zum Emissionszeitpunkt gemäß den Geschäftsbüchern mindestens 30 Milliarden VND.
  2. b) Das Unternehmen hat in den letzten zwei Jahren Gewinne erzielt und weist zum Emissionszeitpunkt keine Verluste auf.
  3. c) Es liegt ein von der Hauptversammlung genehmigter Emissions- und Verwendungsplan für das durch das Emissionsangebot generierte Kapital vor.
  4. d) Mindestens 15 % der stimmberechtigten Aktien wurden an mindestens 100 Nicht-Großaktionäre veräußert. Beträgt das Stammkapital des Emittenten 1.000 Milliarden VND oder mehr, beträgt die Quote 10 %.
  5. dd) Die Großaktionäre haben sich vor dem Emissionszeitpunkt verpflichtet, mindestens ein Jahr nach Ende des Emissionsangebots mindestens 20 % des Stammkapitals des Emittenten zu halten.

Am 10. Januar 2012 erließ das Finanzministerium den Beschluss Nr. 62/QD-BTC zur Genehmigung des Projektplans zur Umstrukturierung von Wertpapierfirmen. Dieser Beschluss gilt als Schlüsselelement des Masterplans zur Sanierung des Aktienmarkts, des Versicherungsmarkts und der Wertpapierfirmen, der vom Finanzministerium dem Politbüro der Partei vorgelegt wurde. Gemäß diesem Beschluss werden Wertpapierfirmen anhand ihres verfügbaren Kapital-/Risiko-/Kumulationsverlustindex bewertet und in drei Gruppen (normal, kontrolliert und besonders kontrolliert) eingeteilt.

Der Beschluss enthält keinen klaren Umstrukturierungsplan, sondern sieht bestimmte Kontrollmethoden und Strafen für Wertpapierfirmen vor, die den erforderlichen verfügbaren Kapital-/Risikoindex nicht erfüllen, wie z. B. Offenlegungs-/Berichtspflichten, Aufsicht oder Lizenzentzug. Am 28. Februar 2019 erließ der Premierminister den Beschluss Nr. 242/QD-TTg zur Genehmigung des Umstrukturierungsplans.

Das Dekret Nr. 155/2020/ND-CP wurde am 31. Dezember 2020 erlassen und enthält Leitlinien für das Wertpapiergesetz 2019 und das Gesetz zur Änderung bestimmter Artikel des Wertpapiergesetzes zu Wertpapierangeboten, Notierung, Handel, Geschäften und Investitionen in Wertpapieren sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren und dem Wertpapiermarkt. Dieses Dekret hob das Dekret Nr. 58/2012/ND-CP vom 20. Juli 2012 und das Dekret Nr. 60/2015/ND-CP vom 26. Juni 2015 auf.

Dekret 155 schränkt ausländisches Eigentum an öffentlichen Unternehmen, die in Geschäftsbereichen tätig sind, für die in Vietnam keine Schwelle für ausländisches Eigentum gilt, nicht ein und ermöglicht ausländischen Unternehmen, in vietnamesische Staats- und Unternehmensanleihen zu investieren.

Öffentliche Angebote

 

Zur Eröffnung des Verfahrens für ein öffentliches Angebot ist ein Antrag in Form einer Registrierungserklärung erforderlich. Diese muss Folgendes enthalten:

den Prospekt.

die geprüften Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre.

die Gründungsdokumente des Emittenten und die relevanten Gesellschaftsbeschlüsse.

Die wesentlichen Inhalte eines Prospekts sind im Rundschreiben Nr. 120/2020/TT-BTC des Finanzministeriums vom 31. Dezember 2020 festgelegt, das Leitlinien für die Notierung von Wertpapieren an Börsen enthält. Ausländische Anleger sollten sich des Mangels an festen Standards für Jahresabschlüsse und Rechnungslegung in Vietnam bewusst sein, was zu Inkonsistenzen in der Finanzberichterstattung und im Qualitätsniveau führen kann.

Privatplatzierungen

 

Eine Privatplatzierung ist im Wertpapiergesetz 2019 definiert als ein Angebot von Wertpapieren an weniger als einhundert Anleger (ohne professionelle Wertpapieranleger) oder ausschließlich an professionelle Anleger.

Das Wertpapiergesetz 2019 regelt die Bedingungen für Privatplatzierungen durch Aktiengesellschaften wie folgt:

  1. a) Die Hauptversammlung hat den Emissionsplan und den Verwendungsplan des durch die Privatplatzierung generierten Kapitals mit spezifischen Kriterien und einer bestimmten Anzahl von Investoren genehmigt.
  2. b) Die Privatplatzierung steht ausschließlich strategischen und professionellen Investoren offen.
  3. c) Die Übertragung privat platzierter Aktien, Wandelanleihen und Optionsanleihen ist für strategische Investoren auf drei Jahre und für professionelle Investoren auf ein Jahr ab dem Ende der Privatplatzierung begrenzt. Ausgenommen hiervon sind Übertragungen zwischen professionellen Investoren, Übertragungen aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils, Schiedsspruchs und Übertragungen im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Erbfolge.
  4. d) Zwischen zwei Privatplatzierungen von Aktien, Wandelanleihen und Optionsanleihen liegt ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
  5. dd) Das Verhältnis von Aktienbesitz, Umwandlung von Anleihen in Aktien und Ausübung von Optionsscheinen durch ausländische Investoren entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

Ist ein Antrag auf Registrierung einer Privatplatzierung unvollständig oder ungültig, so gibt die zuständige Landesbehörde innerhalb von fünf Tagen nach Eingang des Antrags auf Registrierung einer Privatplatzierung schriftlich ihre Stellungnahme ab und fordert die emittierende Organisation zur Änderung des Antrags auf. Als Eingangsdatum des gültigen und vollständigen Antrags gilt das Datum, an dem die emittierende Organisation die Änderung und Ergänzung des Antrags vornimmt.

Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des gültigen und vollständigen Antrags benachrichtigt die Landesbehörde die registrierende Organisation und veröffentlicht die Privatplatzierung der Aktien der registrierenden Organisation auf ihrer Website. Die emittierende Organisation legt der zuständigen Landesbehörde innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Verkaufstranche einen Bericht über die Ergebnisse der Privatplatzierung auf dem dem Dekret 155/2020/ND-CP beigefügten Standardformular vor.

Voraussetzungen für die Notierung an der Vietnam Stock Exchange (mit zwei Tochtergesellschaften: der Hanoi Stock Exchange und der Ho Chi Minh Stock Exchange)

Ein Unternehmen kann notiert werden, wenn:

  1. a) Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft, deren eingebrachtes Grundkapital zum Zeitpunkt des Notierungsantrags gemäß dem letzten geprüften Jahresabschluss mindestens 30 Milliarden VND beträgt und deren Nettovermögen gemäß dem gewichteten Mittelwert des Ankaufspreises der Aktien beim letzten öffentlichen Angebot gemäß dieser Verordnung oder dem durchschnittlichen Referenzpreis der an der UPCOM gehandelten Aktien in den letzten 30 Börsensitzungen vor Antragstellung oder dem gewichteten Mittelwert des Ankaufspreises beim ersten Angebot des aktiengehandelten Unternehmens mindestens 30 Milliarden VND beträgt.
  2. b) Die Generalversammlung hat die Notierung genehmigt; Die Aktien werden seit mindestens zwei Jahren an der UPCOM gehandelt, sofern der Antragsteller nicht bereits ein öffentliches Wertpapierangebot oder eine Kapitalerhöhung durchgeführt hat.
  3. c) Die Eigenkapitalrendite (ROE) des dem Antragsjahr vorangehenden Jahres muss mindestens 5 % betragen, und die Geschäftsentwicklung in den zwei Jahren vor dem Antragsjahr muss profitabel sein. Es bestehen keine Schulden, die bis zum Antragsdatum länger als ein Jahr überfällig sind. Laut dem letzten geprüften Jahresabschluss oder geprüften Halbjahresabschluss, falls der Antrag nach dem Ende des vom Halbjahresabschluss abgedeckten Zeitraums eingereicht wird, liegen keine kumulierten Verluste vor.
  4. d) Sofern das Unternehmen nicht in eine Kapitalerhöhung umgewandelt wurde, müssen mindestens 15 % der stimmberechtigten Aktien der antragstellenden Organisation von mindestens 100 Aktionären gehalten werden, die keine Großaktionäre sind. Bei einem Stammkapital von 1.000 Milliarden VND oder mehr beträgt die Quote 10 %.
  5. dd) Aktionäre, die Einzelpersonen oder Organisationen sind, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Vorstandsmitglieder, den Chefcontroller, Controller, Generaldirektor/Direktor, stellvertretenden Direktor/stellvertretenden Generaldirektor, den Hauptbuchhalter, den Finanzdirektor und Personen in vergleichbaren Führungspositionen, sind verpflichtet, 100 % ihrer Aktien sechs Monate lang ab dem ersten Handelstag an der Börse und 50 % dieser Aktien in den darauffolgenden sechs Monaten zu halten, ausgenommen die staatlichen Aktien dieser Einzelpersonen.
  6. e) Das Unternehmen und sein gesetzlicher Vertreter sind zwei Jahre vor dem Antragsdatum nicht wegen Verstößen gemäß Artikel 12 des Wertpapiergesetzes bestraft worden.
  7. g) Es gibt eine Wertpapiergesellschaft, die Beratungsdienstleistungen im Bereich der Börsennotierung anbietet, es sei denn, die antragstellende Organisation ist eine Wertpapierfirma Unternehmen.

Registrierung an der Vietnam Stock Exchange (VNX):

 

Unternehmen, die Wertpapiere zur Notierung registrieren möchten, müssen einen Antrag auf Notierung bei der VNX einreichen. Ein Antrag auf Notierung von Aktien muss unter anderem folgende wichtige Dokumente enthalten:

Zustimmung der Hauptversammlung;

Aktionärsregister, eingetragen einen Monat vor dem Datum der Antragstellung;

Prospekt;

Verpflichtung bestimmter Aktionäre, wie z. B. Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats, des Direktors (Generaldirektors), des stellvertretenden Direktors (stellvertretender Generaldirektor) und des Hauptbuchhalters des Unternehmens usw., 100 % der von ihnen gehaltenen Aktien für sechs Monate ab dem Datum der Notierung und 50 % dieser Aktienanzahl für die folgenden sechs Monate zu halten;

Bescheinigung der Wertpapierverwahrstelle über die Registrierung durch das Institut und die Hinterlegung der Aktien bei dieser Stelle; und

Schriftliche Zustimmung der Staatsbank im Falle eines Beteiligungskreditinstituts.
Die VNX/HOSE/HNX genehmigt oder lehnt einen Antrag auf Notierung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen und gültigen Antragsunterlagen ab und begründet die Ablehnung schriftlich.

Erlass Nr. 155/2020/ND-CP vom 31. Dezember 2020 über ausländische Beteiligungen an der Börse

 

Im April 2009 erließ der Premierminister den Beschluss 55/2009/QD-TTg zur Regelung des Kaufs und Verkaufs von Wertpapieren an der vietnamesischen Börse. Er regelt die Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Investoren im Einklang mit ausländischen lokalen Investmentfonds. Außerdem wird die 49-Prozent-Regel eingeführt. Dies bedeutet, dass inländische Investmentfonds und Wertpapieranlagengesellschaften als ausländische Investoren gelten, wenn Ausländer mehr als 49 Prozent der Anteile an einem Unternehmen halten.

Die oben genannte Begrenzung von 49 Prozent wurde am 1. September 2015 mit Dekret Nr. 60/2015/ND-CP aufgehoben. Das heißt, es gibt grundsätzlich keine Begrenzung des ausländischen Eigentumsanteils, außer in bestimmten Sektoren. Insbesondere unterliegt die Begrenzung den WTO-Verpflichtungen oder anderen spezifischen nationalen Gesetzen (z. B. der 30-Prozent-Obergrenze im Bankensektor). Dekret Nr. 155 präzisiert die oben genannte Begrenzung wie folgt:

Maximale ausländische Beteiligungsquote in einer Aktiengesellschaft:

  1. a) Sind die Geschäftsbereiche der Aktiengesellschaft durch einen Vertrag geregelt, den Vietnam unterzeichnet hat, gilt dieser Vertrag.
  2. b) Sind die Geschäftsbereiche der Aktiengesellschaft durch gesetzliche Regelungen geregelt, die eine ausländische Beteiligungsquote vorschreiben, gelten diese Regelungen.
  3. c) Sind die Geschäftsbereiche der Aktiengesellschaft auf der Liste der beschränkten Marktzugänge aufgeführt, gelten die Regelungen zur ausländischen Beteiligungsquote der jeweiligen Kategorie. Sind in den Vorschriften keine Grenzwerte für den ausländischen Anteil festgelegt, beträgt der maximale ausländische Anteil an der Gesellschaft 50 % des Grundkapitals.
  4. d) Trifft auf die Aktiengesellschaft keiner der unter den Punkten a, b und c genannten Fälle zu, gibt es keine Höchstgrenze für den ausländischen Anteil.
  5. d) Verfügt die Aktiengesellschaft über mehrere Geschäftsbereiche, für die unterschiedliche Grenzwerte für den ausländischen Anteil gelten, darf der ausländische Anteil den niedrigsten dieser Grenzwerte nicht überschreiten.
  6. e) Legt die Aktiengesellschaft einen niedrigeren Grenzwert für den ausländischen Anteil fest als in den Punkten a, b, c, d und dd festgelegt, muss dieser vom Generaldirektor genehmigt und in der Satzung festgelegt werden.

Ausländische Investoren können unbegrenzt in Schuldtitel des Staates, staatlich gesicherte Anleihen, Kommunalanleihen, Unternehmensanleihen, Fondszertifikate, Anteile an Investmentgesellschaften, derivative Wertpapiere, DRs und besicherte Optionsscheine investieren, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Rundschreiben 51/2021/BTC vom 30. Juni 2021

 

Ende 2008, zwei Jahre nach dem ersten Wertpapiergesetz, erließen der SSC und das Finanzministerium die Entscheidung 121/2008/QD-BTC, um den Markt für ausländische Investitionen attraktiver zu machen und Verstöße gegen das Wertpapiergesetz zu bestrafen. Entscheidung 121 regelte die Aktivitäten ausländischer Investoren auf dem vietnamesischen Wertpapiermarkt.

Am 6. Dezember 2012 verabschiedete das Finanzministerium das Rundschreiben 213/2012/TT-BTC zur Regelung der Aktivitäten ausländischer Investoren auf dem vietnamesischen Wertpapiermarkt. Rundschreiben 213 trat am 15. Februar 2013 in Kraft und ersetzte Entscheidung 121.

Am 18. August 2015 erließ das Finanzministerium das Rundschreiben 123/2015/TT-BTC zur Regelung ausländischer Investitionstätigkeiten am vietnamesischen Wertpapiermarkt (in Kraft getreten am 1. Oktober 2015). Es dient als Leitfaden für Dekret 60 und ersetzte Rundschreiben 213. Am 16. August 2021 wurde Rundschreiben 123 durch Rundschreiben 51 von 2021 ersetzt.

Rundschreiben 51 enthält detaillierte Dokumente und Verfahren für ausländische Investoren, die an den vietnamesischen Börsen tätig werden möchten. Das Rundschreiben vereinfacht die Verfahren für die Marktteilnahme ausländischer Investoren am vietnamesischen Aktienmarkt, indem es den erforderlichen Dokumentationsaufwand reduziert und das Verfahren vereinfacht. So entfällt beispielsweise die Notwendigkeit, Dokumente ins Vietnamesische zu übersetzen, da diese nun auf Englisch eingereicht werden können.

Das Rundschreiben legt fest, dass ausländische Investoren vor dem Handel mit Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren gemäß den Wertpapiermarktvorschriften den Securities Trading Code (STC) beantragen müssen.

 

Meldeverfahren zu ausländischen Eigentumsgrenzen (FOL)

 
Gemäß Rundschreiben 155 sind Aktiengesellschaften für die Bestimmung des anwendbaren FOL verantwortlich. Nach der Bestimmung des für sie geltenden FOL müssen die Unternehmen ein Meldedossier bei der staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde (SSC) einreichen. Dieses Dossier enthält: (i) extrahierte Informationen zu den Geschäftsbereichen, wie sie auf dem nationalen Unternehmensregistrierungsportal hochgeladen wurden, und die entsprechende E-Mail-Adresse; und (ii) das Sitzungsprotokoll und den Beschluss des Vorstands zur Genehmigung des uneingeschränkten FOL (falls das Unternehmen keinen FOL beibehalten möchte) oder das Sitzungsprotokoll und den Beschluss der Hauptversammlung zur Genehmigung des spezifischen FOL sowie die Satzung, die den spezifischen FOL vorsieht (falls das Unternehmen einen FOL beibehalten möchte). Die SSC hat sieben Werktage Zeit, die FOL-Meldung schriftlich zu bestätigen.

Bei Fragen zu den oben genannten Punkten wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmannunter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Geschäftsführer von Duane Morris Vietnam LLC.
 

 

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Dr. Oliver Massmann ist ein international tätiger Rechtsanwalt sowie Wirtschaftsprüfer und Buchhalter. Dr. Massmann promovierte im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht. Dr. Massmann verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsanwalt in Vietnam. Dr. Massmann spricht fließend Vietnamesisch und verfügt über Verhandlungs- und Präsentationskompetenz.

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