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Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann ÖFFENTLICHE FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN

Dr. Oliver Massmann by Dr. Oliver Massmann
Oktober 10, 2025
in Artikel
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Lawyer in Vietnam Dr. Oliver Massmann PUBLIC MERGERS AND ACQUISITIONS
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Vietnam ist weiterhin ein attraktives Ziel für ausländische Investoren. Im Jahr 2017 beliefen sich die gesamten ausländischen Direktinvestitionen in Vietnam auf 35,88 Milliarden US-Dollar, ein Anstieg von 44,4 % gegenüber dem Vorjahr. Von den 35,88 Milliarden US-Dollar stammten 6,19 Milliarden US-Dollar aus 5.002 Fusionen und Übernahmen (M&A-Transaktionen), ein Anstieg von 45,1 % gegenüber dem Vorjahr.

Der Immobiliensektor ist weiterhin sehr attraktiv: 1,5 Milliarden US-Dollar wurden durch Fusionen und Übernahmen in den Markt gepumpt – ein Rekordwert in diesem Jahr. Wohnimmobilien zählen nach wie vor zu den attraktivsten Segmenten, und auch das Gewerbesegment, insbesondere erstklassige Büroimmobilien, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Hauptinvestoren kommen nach wie vor aus Japan, Korea, Singapur und China. Auch der Einzelhandel sowie die Konsumgüter- und Industriegüterbranche sind sehr aktiv, und Investoren konzentrieren sich tendenziell auf führende Unternehmen, da diese über einen großen Marktanteil und einen starken Markenwert verfügen.

Die wichtigsten Treiber des vietnamesischen M&A-Marktes sind:

  • Die Privatisierung staatlicher Unternehmen. Prognosen zufolge wird es im Jahr 2018 etwa 8–10 große Privatisierungsgeschäfte geben, darunter den Verkauf von 24,86 % der Anteile an Petrolimex, 20 % der Anteile an der Aviation Corporation of Vietnam, 53,48 % der staatlichen Anteile an der Vietnam Textile Group, 57,92 % der staatlichen Anteile an der Vietnam Steel Corporation und 49 % von PV Oil. Hanel, Viglacera und Lilama stehen ebenfalls auf der Liste der zu privatisierenden Unternehmen.
  • Handelsliberalisierung durch CPTPP, Freihandelsabkommen EU-Vietnam usw.
  • Die Resolution Nr. 42 zum Pilotprogramm für den Umgang mit uneinbringlichen Forderungen von Kreditinstituten ist auch die treibende Kraft für Fusionen und Übernahmen im Immobiliensektor, da uneinbringliche Forderungen im Immobiliensektor einen hohen Anteil an den gesamten uneinbringlichen Forderungen auf dem vietnamesischen Markt ausmachen.

Zu den bemerkenswerten Transaktionen im Jahr 2017 zählen:

  • Im Jahr 2017 kam es zu mehreren Fusionen und Übernahmen in staatlichen Unternehmen, deren Privatisierung von der Regierung stark vorangetrieben wird. Vietnam Beverage – ein Unternehmen des thailändischen Milliardärs ThaiBev, der für 5 Milliarden US-Dollar mehr als 53 % der Anteile an Sabeco – einem Unternehmen im Besitz des Ministeriums für Industrie und Handel – erwirbt, ist die bedeutendste und erfolgreichste Privatisierungstransaktion dieses Jahres.
  • Im Dezember 2017 übernahm die Shinhan Bank Vietnam Ltd. („Shinhan Bank Vietnam“) das Privatkundengeschäft der ANZ Bank (Vietnam) Limited. Diese erfolgreiche Transaktion gilt als wichtiger Schritt für die Entwicklung der Shinhan Bank Vietnam auf dem vietnamesischen Markt und als Zeichen für ein schnelles Wachstum des vietnamesischen Privatkundengeschäfts in der kommenden Zeit.
  • Mitte November 2017 übernahm Jardine Cycle & Carriage Limited (JC&C) über Platinum Victory Pte. Ltd erwarb 5,53 % der Vinamilk-Aktien für 616,6 Millionen US-Dollar.
  • Im Juni 2017 erwarb die Alibaba Group zusätzlich Anteile an Lazada für 1 Milliarde US-Dollar und erhöhte damit ihren Anteil an Lazada auf 83 %.
  • Im Juli 2017 erwarb Sea Limited (Singapur) 82 % der Anteile an der Foody Corporation für 64 Millionen US-Dollar.
  • Im November 2017 erwarb JD.com Anteile an Tiki JSC für 44 Millionen US-Dollar.
  • Im Januar 2018 erwarb Creador (ein privater Investmentfonds mit Sitz in Kula Lumpur) 35 % der Anteile an Mobile World Investment JSC für 43 Millionen US-Dollar.
  • Synnex Technology International erwarb 30 % der Anteile an FPT Retail und 47 % der Anteile an FPT Trading von der FPT Corporation für rund 41 Millionen US-Dollar.
  • Shinhan kooperierte mit Vinacapital, um zu investieren 100 Millionen US-Dollar in Novaland.

Wie man die Kontrolle über eine Aktiengesellschaft erlangt

Die gängigsten Methoden zur Erlangung der Kontrolle über eine Aktiengesellschaft sind:

  • Der Erwerb von Aktien/Grundkapital durch:
  • Kauf von Aktien/Grundkapital von den bestehenden Aktionären des Unternehmens;
  • Kauf von Aktien/Grundkapital eines börsennotierten Unternehmens an der Börse; und
  • öffentliches Aktienrückkaufangebot.
  • Durch eine Fusion. Das Unternehmensgesetz von 2014 regelt die Verfahren für Unternehmensfusionen durch Übertragung aller rechtmäßigen Vermögenswerte, Rechte, Pflichten und Anteile auf das fusionierte Unternehmen und die gleichzeitige Auflösung der fusionierenden Unternehmen.
  • Durch den Erwerb von Vermögenswerten.

Der Erwerb von Aktien/Grundkapital lokaler Unternehmen durch ausländische Investoren unterliegt in bestimmten sensiblen Sektoren Beschränkungen. Darüber hinaus schweigt sich das Gesetz über Fusionen oder Vermögenserwerbe (z. B. Unternehmensausgliederungen) aus, an denen ein ausländischer Investor beteiligt ist. Bei anderen Vermögenserwerbstransaktionen sind ausländische Eigentumsrechte gemäß den Immobiliengesetzen beschränkt, sofern es sich bei dem Vermögenswert um Immobilien handelt.

Wertpapiere öffentlicher Unternehmen müssen vor dem Handel beim vietnamesischen Wertpapierdepot registriert und hinterlegt werden.

Je nach Anzahl der erworbenen Aktien kann ein Investor Mehrheitsaktionär werden. Nach dem vietnamesischen Wertpapiergesetz gilt ein Aktionär, der direkt oder indirekt mindestens 5 % der stimmberechtigten Aktien eines emittierenden Unternehmens besitzt, als Hauptaktionär. Alle Transaktionen, die zu einem Besitz von mehr als 10 % des eingezahlten Grundkapitals der Wertpapiergesellschaft führen, bedürfen der Genehmigung der staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde (SSC).

Welche Fragen stellt ein Bieter grundsätzlich vor Abgabe eines Angebots?

Bevor der offizielle Kontakt mit dem potenziellen Übernahmeangebot aufgenommen wird, führt der Bieter eine vorläufige Bewertung anhand öffentlich zugänglicher Informationen durch. Anschließend nimmt er Kontakt mit dem Übernahmeangebot auf, bekundet seine Absicht, Aktien zu kaufen bzw. zu zeichnen. Vor der Due-Diligence-Prüfung unterzeichnen die Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Vertraulichkeitsvereinbarung beinhaltet grundsätzlich Vertraulichkeitsverpflichtungen bei der Durchführung der Transaktion. Die gerichtliche Durchsetzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen in Vietnam ist noch nicht geprüft.

Die rechtliche Due Diligence eines Bieters umfasst in der Regel folgende Aspekte:

  • Unternehmensdaten des Zielunternehmens und seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und sonstigen Unternehmen, die Teil des Zielunternehmens sind.
  • Eventualverbindlichkeiten (aus vergangenen oder anhängigen Rechtsstreitigkeiten).
  • Arbeitsrechtliche Angelegenheiten.
  • Vertragliche Vereinbarungen des Zielunternehmens.
  • Gesetzliche Genehmigungen und Erlaubnisse in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Zielunternehmens.
  • Versicherungs-, Steuer-, geistige Eigentums-, Schulden- und Grundstücksfragen.
  • Kartell-, Korruptions- und andere regulatorische Fragen.

Beschränkungen der Aktienübertragung von Hauptaktionären

Gründungsaktionäre können ihre Aktien nur innerhalb von drei Jahren nach Ausstellung der Unternehmensregistrierungsbescheinigung an andere Gründungsaktionäre des Unternehmens übertragen. Danach sind die Aktien frei übertragbar. Die Zustimmung der Hauptversammlung ist stets erforderlich, wenn:

  • die Gesellschaft ihr Kapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht.
  • innerhalb der oben genannten Dreijahresfrist eine Aktienübertragung der Gründungsgesellschafter erfolgt.

Ist der Kaufvertrag eine direkte Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien, muss der Verkaufspreis unter dem Marktpreis zum Zeitpunkt des Verkaufs oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, unter dem Buchwert der Aktien zum Zeitpunkt der Genehmigung des Verkaufsplans liegen. Darüber hinaus muss der Verkaufspreis für ausländische und inländische Käufer identisch sein.

Wann ein Übernahmeangebot erforderlich ist

Ein Übernahmeangebot ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Kauf von im Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens, der dazu führt, dass ein Käufer, der keine oder weniger als 25 % der Aktien hält, einen Anteil von 25 % oder mehr erwirbt.
  • Kauf von im Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens, der dazu führt, dass ein Käufer (und mit dem Käufer verbundene Personen) mit einem Anteil von 25 % oder mehr weitere 10 % oder mehr der im Umlauf befindlichen Aktien des Unternehmens erwirbt.
  • Kauf von im Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens, der dazu führt, dass ein Käufer (und mit dem Käufer verbundene Personen) mit einem Anteil von 25 % oder mehr innerhalb von weniger als einem Jahr nach Abschluss eines vorherigen Angebots weitere 5 % bis 10 % der derzeit im Umlauf befindlichen Aktien des Unternehmens erwirbt.

Es gibt keine Anleitung zum Aufbau einer Beteiligung durch den Einsatz von Derivaten. Darüber hinaus kann der Bieter während der Angebotsfrist keine Aktien oder Aktienkaufrechte außerhalb des Angebotsprozesses erwerben.
Der Bieter muss das Übernahmeangebot innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Stellungnahme der staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde (SSC) zur Registrierung des Übernahmeangebots in drei aufeinanderfolgenden Ausgaben einer elektronischen oder gedruckten Zeitung sowie (nur bei börsennotierten Unternehmen) an der jeweiligen Börse öffentlich bekannt geben. Das Übernahmeangebot kann erst nach der Stellungnahme der SSC und der öffentlichen Bekanntmachung durch den Bieter umgesetzt werden.

Veröffentlichung des Angebots

Der Zeitplan für das Angebot sieht wie folgt aus:

  • Der Bieter erstellt die Registrierungsunterlagen für sein öffentliches Übernahmeangebot.
  • Der Bieter übermittelt die Angebotsunterlagen zur Genehmigung an die SSC und gleichzeitig an die Zielgesellschaft.
  • Die SSC prüft die Angebotsunterlagen innerhalb von sieben Tagen.
  • Der Vorstand der Zielgesellschaft muss seine Stellungnahme zum Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Angebotsunterlagen an die SSC und die Aktionäre der Zielgesellschaft übermitteln.
  • Das Angebot wird in den Massenmedien angekündigt (dies ist jedoch keine gesetzliche Vorschrift).
  • Die Angebotsfrist beträgt 30 bis 60 Tage.
  • Der Bieter meldet die Ergebnisse der Ausschreibung innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Ausschreibung an die SSC.

Unternehmen, die in bestimmten Branchen tätig sind (z. B. Banken, Versicherungen und usw.) können einem anderen Zeitplan unterliegen.

Angebotsbedingungen

Ein Übernahmeangebot enthält in der Regel folgende Bedingungen:

  • Die Angebotsbedingungen gelten für alle Aktionäre des Zielunternehmens gleichermaßen.
  • Die relevanten Parteien erhalten uneingeschränkten Zugang zu den Angebotsinformationen.
  • Die Aktionäre haben das uneingeschränkte Recht, die Aktien zu veräußern.
  • Die geltenden Gesetze werden in vollem Umfang eingehalten.

Ein Angebot kann auch aufschiebenden Bedingungen unterliegen. Aufschiebende Bedingungen sind im Aktienkaufvertrag oder im Einlagenübertragungsvertrag festgelegt. Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für aufschiebende Bedingungen, außer dass sie nicht gegen das Gesetz und die gesellschaftliche Ethik verstoßen dürfen (obwohl die rechtliche Definition der gesellschaftlichen Ethik unklar ist). Die häufigsten aufschiebenden Bedingungen sind:

  • Änderungen der Satzung/der entsprechenden Lizenz des Zielunternehmens.
  • Einholung der erforderlichen Genehmigungen für die Durchführung der Transaktion.
  • Änderungen im Leitungsorgan des Zielunternehmens.

Die Zahlung des Vertragspreises erfolgt erst nach Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen.

Mitarbeiterkonsultation

Nach vietnamesischem Recht ist eine Mitarbeiterkonsultation zum Angebot nicht vorgeschrieben. Bei einer geplanten Entlassung muss der Arbeitgeber jedoch:

  • Einen Personaleinsatzplan erstellen.
  • Mit dem Arbeitnehmervertreter Rücksprache halten.
  • Die zuständige Arbeitsbehörde über die Umsetzung des Personaleinsatzplans informieren.

Wann ist ein Übernahmeangebot erforderlich?

Ein Übernahmeangebot ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Kauf von im Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens, der dazu führt, dass ein Käufer, der keine oder weniger als 25 % der Aktien hält, 25 % der Aktien erwirbt.
  • Kauf von im Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens, der dazu führt, dass ein Käufer (und mit dem Käufer verbundene Personen) mit einem Anteil von 25 % oder mehr weitere 10 % der im Umlauf befindlichen Aktien des Unternehmens erwirbt.
  • Kauf von im Umlauf befindlichen Aktien eines Unternehmens, der dazu führt, dass ein Käufer (und mit dem Käufer verbundene Personen) mit einem Anteil von 25 % oder mehr innerhalb von weniger als einem Jahr nach Abschluss des vorherigen Angebots weitere 5 % bis 10 % der derzeit im Umlauf befindlichen Aktien des Unternehmens erwirbt.

Form der Gegenleistung und Mindesthöhe der Gegenleistung

Nach vietnamesischem Recht können Aktien durch ein Angebot erworben werden. Bargeld, Gold, Landnutzungsrechte, geistige Eigentumsrechte, Technologie, technisches Know-how oder andere Vermögenswerte. In der Praxis werden Akquisitionen meist gegen Barzahlung getätigt.

Bei der vollständigen Übernahme staatlicher Unternehmen darf die Anzahlung für den Aktienkauf nicht weniger als 70 % des Aktienwerts betragen; der Restbetrag ist innerhalb von 12 Monaten zu zahlen.

Bei Transaktionen mit Aktienauktionen staatlicher Unternehmen muss der Käufer mindestens fünf Werktage vor dem in der Regelung des Zielunternehmens festgelegten Auktionstermin eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Wertes der zur Zeichnung angemeldeten Aktien basierend auf dem Mindestpreis leisten. Darüber hinaus muss der Käufer den gesamten Gegenwert für die Aktien innerhalb von zehn Werktagen nach Bekanntgabe des Auktionsergebnisses auf das Bankkonto der die Auktion durchführenden Stelle überweisen.

Im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots müssen die Zahlung und Übertragung der Aktien über eine mit der Vergabe des öffentlichen Übernahmeangebots beauftragte Wertpapierhandelsgesellschaft dem Dekret 58/2012/ND-CP entsprechen.

Delisting eines Unternehmens

Beantragt ein Unternehmen die freiwillige Dekotierung, muss es einen Antrag auf Dekotierung einreichen, der folgende Unterlagen enthält:

  • Ein Antrag auf Dekotierung.
  • Bei einer Aktiengesellschaft:
    • Zustimmung der Hauptversammlung zur Dekotierung der Aktien;
    • Zustimmung des Verwaltungsrats zur Dekotierung von Anleihen; und
    • Die Zustimmung der Hauptversammlung zur Dekotierung von Wandelanleihen.
  • Die Zustimmung des Gesellschafterrats (bei einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern) oder des Gesellschafterrats (bei einer GmbH mit einem Gesellschafter) zur Dekotierung von Anleihen.
  • Bei einem Wertpapierfonds: Die Zustimmung des Anlegerkongresses zur Dekotierung der Fondszertifikate.
  • Bei einer öffentlichen Wertpapieranlagegesellschaft: Die Zustimmung der Hauptversammlung zur Dekotierung von Aktien.

Ein börsennotiertes Unternehmen kann seine Wertpapiere nur dann von der Hauptversammlung dekotieren, wenn dies durch einen Beschluss von mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktionäre, die keine Großaktionäre sind, genehmigt wird.

Wenn ein Unternehmen freiwillig von der Hanoi Stock Exchange oder der Ho Chi Minh Stock Exchange dekotiert wird, muss der Antrag auf Dekotierung auch einen Plan zur Wahrung der Interessen von Aktionären und Investoren enthalten. Die Hanoi Stock Exchange bzw. die Ho Chi Minh Stock Exchange müssen den Antrag auf Dekotierung innerhalb von zehn bzw. 15 Tagen nach Eingang eines gültigen Antrags prüfen.

Übertragungssteuern beim Verkauf von Unternehmensanteilen

Je nachdem, ob der Verkäufer eine natürliche oder juristische Person ist, fallen folgende Steuern an:

  • Kapitalertragssteuer Die Kapitalertragssteuer ist eine Form der Einkommensteuer und wird auf den Aufschlag auf die tatsächliche Kapitaleinlage des ursprünglichen Investors oder auf dessen Kosten für den Erwerb dieses Kapitals erhoben. Ausländische Unternehmen und lokale juristische Personen unterliegen einer Körperschaftssteuer von 20 %. Handelt es sich bei den übertragenen Vermögenswerten jedoch um Wertpapiere, unterliegt ein ausländischer Unternehmensverkäufer einer Körperschaftsteuer von 0,1 % auf den Bruttoübertragungspreis.
  • Einkommensteuer Ist der Verkäufer eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem anderen Staat, beträgt die Einkommensteuer 20 % des erzielten Gewinns und 0,1 % des Verkaufspreises, wenn es sich bei den übertragenen Vermögenswerten um Wertpapiere handelt. Als natürliche Person mit Wohnsitz in einem anderen Staat gilt eine Person, die:
    • sich innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 183 Tage in Vietnam aufhält;
    • sich ab seiner Ankunft in Vietnam mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate in Vietnam aufhält;
    • einen eingetragenen ständigen Wohnsitz in Vietnam hat; oder
    • eine Wohnung in Vietnam mit einem Mietvertrag für mindestens 90 Tage im Steuerjahr mietet.

Ist der Verkäufer eine natürliche Person ohne Wohnsitz im Inland, unterliegt er der Einkommensteuer von 0,1 % auf den Bruttoübertragungspreis, unabhängig davon, ob ein Kapitalgewinn erzielt wird.

Die Zahlung der oben genannten Übertragungssteuern ist in Vietnam obligatorisch.

Behördliche Genehmigungen

Der Investor muss die Kapitaleinlage und den Anteilserwerb registrieren, wenn:

  • Das Zielunternehmen ist in einem der 267 bedingten Sektoren des Investitionsgesetzes von 2015 tätig.
  • Die Kapitaleinlage und der Anteilserwerb führen dazu, dass ausländische Investoren 51 % oder mehr des Stammkapitals des Zielunternehmens besitzen (insbesondere von unter 51 % auf über 51 % und von 51 % auf über 51 %).

Das lokale Planungs- und Investitionsamt am Sitz des Zielunternehmens muss seine endgültige Genehmigung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines gültigen Registrierungsantrags erteilen. In der Praxis kann dieses Verfahren jedoch aufgrund der Arbeitsbelastung bestimmter zentraler Behörden und des Fehlens klarer Leitlinien mehrere Monate dauern. Daher kann die Registrierungspflicht den gesamten M&A-Prozess erheblich verzögern.

In anderen Fällen muss das Zielunternehmen lediglich den Wechsel der Mitgliedschaft/Gesellschafter bei der Gewerbeanmeldungsabteilung registrieren.

Beschränkungen der Gewinnrückführung und/oder Devisenvorschriften für ausländische Unternehmen

Verfügt das Zielunternehmen in Vietnam bereits über eine Investitionsregistrierungsbescheinigung, muss es ein Direktinvestitionskonto bei einer zugelassenen Bank in Vietnam eröffnen. Zahlungen für den Aktienkauf durch einen ausländischen Investor müssen über dieses Konto abgewickelt werden. Das Konto kann auf vietnamesische Dong oder eine Fremdwährung lauten. Handelt es sich bei dem ausländischen Investor um einen Offshore-Investor, muss dieser zusätzlich ein Kapitalkonto bei einer in Vietnam tätigen Geschäftsbank eröffnen, um die Zahlungen auf das Konto des Verkäufers zu tätigen und Gewinne zu erhalten.

Verfügt das Zielunternehmen in Vietnam nicht über eine Investitionsregistrierungsbescheinigung, muss der ausländische Investor ein indirektes Investitionskonto für Zahlungen an den Verkäufer und die Gewinnabführung eröffnen.

***

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Autor Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Geschäftsführer der Duane Morris Vietnam LLC.
 

 

 

 

 

 

 

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Dr. Oliver Massmann ist ein international tätiger Rechtsanwalt sowie Wirtschaftsprüfer und Buchhalter. Dr. Massmann promovierte im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht. Dr. Massmann verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Wirtschaftsanwalt in Vietnam. Dr. Massmann spricht fließend Vietnamesisch und verfügt über Verhandlungs- und Präsentationskompetenz.

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