Die Regierung hat kürzlich den Verordnungsentwurf zum Ausschreibungsverfahren für Investoren für Energieprojekte veröffentlicht. Gemäß diesem Verordnungsentwurf umfassen Energieprojekte Stromnetzprojekte und Stromerzeugungsprojekte. (i) Stromnetzprojekte umfassen den Bau und die Entwicklung von Stromübertragungsleitungen, Transformatoren und Zusatzausrüstungen für die Stromübertragung, während (ii) Stromerzeugungsprojekte Projekte für Windkraft, Wasserkraft, Wärmekraft, Solarenergie, Biomasse, Geothermie und andere neue Energiequellen umfassen. Energieprojekte, die durch öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) oder zinsgünstige Kredite ausländischer Geldgeber finanziert werden, fallen nicht unter diesen Verordnungsentwurf. Weitere wichtige Punkte des Verordnungsentwurfs sind:
Das Ausschreibungsverfahren wird gemäß dem Verordnungsentwurf in den folgenden Schritten durchgeführt: (i) Bewertung der Vormachbarkeitsstudie, Erlass der grundsätzlichen Investitionsentscheidung und Bekanntgabe des Projekts; (ii) Auswahl der Investoren; (iii) Abschluss der Projektverträge zwischen dem siegreichen Investor und der zuständigen Behörde; (iv) Bewertung der Machbarkeitsstudie; (v) Verhandlung, Abschluss und Abschluss des Stromabnahmevertrags (PPA) zwischen dem siegreichen Investor und EVN; (vi) Umsetzung des Projekts. Laut Verordnungsentwurf wird es insgesamt vier (4) Auswahlverfahren geben: (i) offene Ausschreibung; (ii) kompetitive Ausschreibung; (iii) direkte Vergabe; und (iv) Auswahl in bestimmten Fällen.
Es ist anzumerken, dass der Verordnungsentwurf ein recht strenges Verfahren zur Auswahl der Investoren für die Projektumsetzung hinsichtlich technischer Erfahrung und finanzieller Leistungsfähigkeit vorsieht. Die ausgewählten Investoren sollen EVN zudem beim Erwerb der günstigsten Energieerzeugung/des günstigsten Stromnetzes von den Investoren unterstützen.
Was den Höchstpreis für Strom im Bieterverfahren betrifft, muss der vom ausgewählten Investor vorgeschlagene Stromverkaufspreis innerhalb der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen in vietnamesischen Dong (VND/kWh) angegebenen Preisspanne für die Stromerzeugung liegen. Das Angebot des Investors darf den Höchstpreis dieser Preisspanne nicht überschreiten. Im weiteren Verhandlungsprozess des Stromabnahmevertrags mit EVN wird der Stromverkaufspreis den Preis des erfolgreichen Gebots nicht übersteigen.
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Für weitere Informationen zum Verordnungsentwurf wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.

