Am 19. April 2019 erließ der Premierminister den Beschluss Nr. 18/2019/QD-TTg über die Einfuhr gebrauchter Maschinen, Anlagen und technologischer Anlagen („Beschluss 18“). Dieser Beschluss wurde später durch den Beschluss Nr. 28/2022/QD-TTg des Premierministers vom 20. Dezember 2022 geändert und ergänzt.
Der Beschluss 18 enthält die grundlegenden Grundsätze für die Einfuhr gebrauchter Maschinen und technologischer Anlagen nach Vietnam, darunter:
(i) detaillierte Definitionen von Maschinen und technologischen Anlagen;
(ii) Anforderungen an gebrauchte Maschinen und technologische Anlagen für die Einfuhr nach Vietnam;
(iii) Verfahren für die Einfuhr gebrauchter Maschinen und technologischer Anlagen nach Vietnam mit detaillierten Bestimmungen zu den durchzuführenden Arbeiten, dem Zeitplan und den Antragsunterlagen; und
(iv) die Inspektion gebrauchter Maschinen und technologischer Anlagen mit detaillierten Bestimmungen zum Inspektionszertifikat (falls erforderlich) und den für die Durchführung der Inspektionen zugelassenen Organisationen.
WAS SIE WISSEN MÜSSEN
- Zunächst einmal: Da sich die Anforderungen und Verfahren je nach gebrauchten Maschinen und Produktionslinien unterscheiden, ist es wichtig, den Maschinentyp zu identifizieren, der nach Vietnam importiert werden soll. Gemäß Entscheidung 18 werden Maschinen und Anlagen als vollständige Strukturen aus Teilen, Teilegruppen und Komponenten definiert, die miteinander verbunden sind, um den beabsichtigten Zweck zu erfüllen. Eine Produktionslinie hingegen bezeichnet ein System von Maschinen, Anlagen, Werkzeugen und/oder Geräten, die an einem festen Standort gemäß einem technologischen Prozess oder Diagramm installiert oder miteinander verbunden sind, um einen synchronen Betrieb im Rahmen der Fertigung zu gewährleisten.
Mit anderen Worten: Eine einzelne Maschine wird gemäß Entscheidung 18 als „Maschinen und Anlagen“ behandelt, während eine Produktionslinie zwei oder mehr Maschinen bezeichnet, die an einem festen Standort gemäß einem technologischen Prozess oder Diagramm miteinander verbunden sind, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen.
- Nach der ersten Identifizierungsrunde ist zu entscheiden, ob die gebrauchte Maschine/Anlage die Anforderungen gemäß Beschluss 18 erfüllt. Gemäß Beschluss 18 lauten die wichtigsten Anforderungen an gebrauchte Maschinen/Anlagen unter anderem wie folgt:
(i) Gebrauchte Anlagen:
– Die verbleibende Kapazität (d. h. die Anzahl der Produkte, die die Anlage in einem bestimmten Zeitraum produziert) oder Leistung muss mindestens 85 % ihrer geplanten Kapazität oder Leistung erreichen.
– Der Rohstoff- oder Energieverbrauch der Anlage darf 15 % ihres geplanten Verbrauchs nicht überschreiten.
(ii) Gebrauchte Maschinen: Das Alter gebrauchter Maschinen darf 10 Jahre nicht überschreiten. In bestimmten Branchen kann das Höchstalter gemäß Beschluss 18 (in der geänderten Fassung) 20 bis 25 Jahre betragen.
- Verfahrenstechnisch: Sofern die gebrauchten Maschinen/Technologielinien alle Anforderungen gemäß Beschluss 18 erfüllen, muss der Importeur der zuständigen Zollbehörde neben den nach dem Zollgesetz erforderlichen Einfuhrdokumenten grundsätzlich folgende zusätzliche Dokumente vorlegen:
(i) Kopie der letzten Unternehmensregistrierungsbescheinigung mit Siegel des Importeurs;
(ii) Prüfzertifikat einer ordnungsgemäß zugelassenen Organisation mit dem in Beschluss 18 festgelegten Inhalt;
(iii) Übersetztes und beglaubigtes Herstellerzertifikat mit Angabe des Herstellungsjahrs und der für die Gebrauchtmaschine geltenden Herstellungsstandards, sofern die Maschine in G7-Ländern oder Korea (bei Gebrauchtmaschinen) hergestellt wurde.
- Sonderfälle: Möchte ein Importeur eine Gebrauchtmaschine importieren, deren Alter die in Beschluss 18 geregelte Altersgrenze überschreitet, deren verbleibende Kapazität oder Leistung 85 % oder mehr ihrer Auslegungskapazität oder -leistung erreicht und der Rohstoff- oder Energieverbrauch der Maschine 15 % ihres Auslegungsverbrauchs für die Herstellung in Vietnam nicht überschreitet, kann der Importeur eine Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie (MOST) beantragen. Diese Genehmigung wird später in den Einfuhrdokumenten verwendet. Wichtig ist, dass der Importeur in diesem Fall dem MOST die Notwendigkeit der Gebrauchtmaschine ausführlich darlegen muss, damit dieser seine Genehmigung erteilt.
WAS SIE TUN MÜSSEN
Um die Einhaltung der geltenden Vorschriften für die Einfuhr gebrauchter Maschinen, Anlagen und Anlagen zu gewährleisten, müssen Sie:
- Beschaffen Sie sich alle verfügbaren Informationen und Dokumente über die zu importierende Gebrauchtmaschine/Anlage, d. h. Alter, Technologie, Komponenten, Hersteller, Herkunftsland, Verwendungszweck und aktuellen Status. Alle diese Informationen müssen von allen relevanten Parteien sorgfältig geprüft und bewertet werden, bevor Sie sich für den Import entscheiden.
- Suchen Sie ein vertrauenswürdiges Prüfunternehmen. Da für die Einfuhr gebrauchter Maschinen/Anlagen ein Prüfzertifikat eines ordnungsgemäß lizenzierten Unternehmens erforderlich ist, müssen Sie nach Ihrer Entscheidung für den Import ein vertrauenswürdiges und ordnungsgemäß lizenziertes Unternehmen finden. Die Liste der ordnungsgemäß lizenzierten Unternehmen finden Sie auf der Website des MOST. Wir empfehlen Ihnen oder Ihrem Berater jedoch, diese Unternehmen zunächst sorgfältig zu prüfen, bevor Sie sich für eines entscheiden, da jedes Unternehmen über Erfahrung und Expertise mit unterschiedlichen Maschinen-/Technologietypen verfügt.
- FINDEN SIE IHREN VERTRAUENSWÜRDIGEN RECHTSBERATER. Ein kompetenter Rechtsberater unterstützt Sie von der Entscheidungsphase bis zur Einfuhr Ihrer gewünschten gebrauchten Maschine/Technologie nach Vietnam. Ein Rechtsberater kann Ihnen unter anderem bei Folgendem helfen:
(i) Identifizierung des genauen Typs Ihrer gewünschten Maschine/Technologie;
(ii) Identifizierung der Anforderungen an eine solche Maschine/Technologie;
(iii) Beurteilung des aktuellen Zustands einer Maschine/Anlage gemeinsam mit dem Inspektionspartner und Prüfung der Durchführbarkeit des Imports;
(iv) Überwachung des Arbeitsablaufs mit dem Inspektionspartner und Unterstützung bei rechtlichen Aspekten;
(v) Erstellung einer Checkliste der erforderlichen Dokumente und Durchführung der erforderlichen Arbeiten im Zusammenhang mit den Antragsunterlagen für den Import (z. B. Erstellung, Prüfung, Unterstützung bei der Übersetzung/Beglaubigung usw.); und
(vi) Zusammenarbeit mit relevanten Parteien (z. B. MOST, Inspektionsunternehmen, Zollbehörde), um die Konformität des Imports sicherzustellen.
Von Mitte 2023 bis Mitte 2024 unterstützte Duane Morris Vietnam einen Kunden bei seinem Plan, eine gebrauchte Anlage aus Deutschland zu importieren. Im Rahmen dieses Auftrags umfasst der Arbeitsumfang von Duane Morris Vietnam die rechtliche Unterstützung des Geschäftsplans des Kunden von Anfang bis Ende. Dazu gehören die Überprüfung und Bewertung der Technologielinie, die Suche nach einem geeigneten Inspektionsunternehmen und die Klärung rechtlicher Angelegenheiten zwischen dem Kunden und diesem Unternehmen, die Überprüfung der Dokumente und Antragsunterlagen im Zusammenhang mit dem Import sowie die umfassende Beratung des Kunden in rechtlichen Fragen des Imports. Mit der Unterstützung von Duane Morris Vietnam wurde die Technologielinie mit dem entsprechenden Inspektionszertifikat ausgestattet und war bereit für den Import nach Vietnam für das Unternehmen des Kunden.
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Bitte kontaktieren Sie Oliver Massmann unter [email protected], wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen. Oliver Massmann ist Geschäftsführer von Duane Morris Vietnam LLC.
Vielen Dank!