Am 24. Juni 2025 verabschiedete die Nationalversammlung in ihrer 9. Sitzung das Gesetz Nr. 79/2025/QH15 zur Änderung und Ergänzung mehrerer Bestimmungen des vietnamesischen Staatsangehörigkeitsgesetzes („Geändertes Staatsangehörigkeitsgesetz“). Das Gesetz tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und führt wesentliche Neuerungen im Rechtsrahmen für die doppelte Staatsangehörigkeit ein, erweitert die Einbürgerungsmöglichkeiten in Vietnam und vereinfacht die Verfahren zur Beantragung der Staatsbürgerschaft. Die wichtigsten Neuerungen des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes sind:
- Alle Anträge auf Wiedererlangung der vietnamesischen Staatsangehörigkeit werden geprüft
Bisher mussten Personen, die die vietnamesische Staatsangehörigkeit verloren hatten, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sie wiederzuerlangen. Dieser Punkt wurde durch Artikel 23.1 des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes geändert. Jede Person, die die vietnamesische Staatsangehörigkeit verloren hat, kann nun einen Antrag stellen und ihren Fall prüfen lassen.
Antragsteller müssen ihren früheren vietnamesischen Namen wieder annehmen. Beantragt der Antragsteller gleichzeitig die Beibehaltung seiner ausländischen Staatsangehörigkeit, kann er einen Mischnamen wählen, der seinen vietnamesischen und seinen ausländischen Namen kombiniert. Dieser Name muss im Bescheid über die Wiedereinbürgerung eindeutig angegeben werden.
- Ausnahmen von der Einbürgerungspflicht
Ausländer und Staatenlose können grundsätzlich die vietnamesische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie voll geschäftsfähig sind, die vietnamesischen Gesetze einhalten, die lokale Kultur respektieren, ausreichende Vietnamesischkenntnisse haben, in Vietnam wohnen, seit mindestens fünf Jahren dort leben und ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
(1) Antragsteller, die mit einem Vietnamesen verheiratet sind oder ein leibliches vietnamesisches Kind haben, sind von den Anforderungen (i) vietnamesischer Sprachkenntnisse, (ii) eines mindestens fünfjährigen Aufenthalts und (iii) finanzieller Unabhängigkeit befreit.
(2) Die unten aufgeführten Antragsteller sind von den Anforderungen (i) vietnamesischer Sprachkenntnisse, (ii) eines mindestens fünfjährigen Aufenthalts, (iii) eines Wohnsitzes in Vietnam und (iv) finanzieller Unabhängigkeit befreit.
- Biologische vietnamesische Eltern oder Großeltern haben.
- Bedeutende Beiträge zu Vietnam oder Leistungen an den Staat leisten.
- Minderjährige mit einem vietnamesischen Elternteil sind minderjährig.
- Doppelte Staatsbürgerschaft möglich
Personen, die die vietnamesische Staatsbürgerschaft beantragen, können ihre ausländische Staatsbürgerschaft behalten, wenn sie:
- einen vietnamesischen Ehepartner, ein vietnamesisches Kind, einen vietnamesischen Elternteil oder Großelternteil haben;
- Bedeutende Beiträge oder Leistungen für Vietnam geleistet haben; oder
- Minderjährige mit einem vietnamesischen Elternteil.
Die Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit muss jedoch den Gesetzen des jeweiligen Landes entsprechen und darf den Interessen Vietnams nicht schaden.
Beantragt der Antragsteller gleichzeitig die Beibehaltung seiner ausländischen Staatsangehörigkeit, kann er einen Mischnamen wählen, der seinen vietnamesischen und seinen ausländischen Namen kombiniert. Dieser Name muss in der Entscheidung über die Wiedereinbürgerung eindeutig angegeben werden.
Weitere Hinweise werden in den kommenden Rechtsdokumenten der Regierung gegeben.
- Einbürgerungsanträge können jetzt auch im Ausland gestellt werden
Bisher mussten Personen, die die vietnamesische Staatsangehörigkeit beantragten, ihre Anträge beim Justizministerium ihres Wohnsitzes in Vietnam einreichen, mit Ausnahme von Personen, die die Staatsangehörigkeit wiedererlangen wollten. Dies wurde gemäß Artikel 1.7 des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes geändert. Personen mit Wohnsitz in Vietnam können ihre Anträge nun entweder beim Justizministerium oder bei den vietnamesischen Auslandsvertretungen einreichen.
Binnen 20 Tagen nach Eingang eines vollständigen Antrags muss die Auslandsvertretung die eingereichten Unterlagen prüfen und den Antrag zusammen mit ihrer Empfehlung an das Justizministerium weiterleiten. Gleichzeitig muss sie das Außenministerium benachrichtigen, um die staatliche Verwaltung der Staatsangehörigkeit zu koordinieren.
- Verkürzung des Einbürgerungsverfahrens
Neben der Vereinfachung der Einbürgerungsanträge bei den vietnamesischen Auslandsvertretungen wird auch das Verfahren beim Justizministerium beschleunigt. Der Gesamtzeitraum verkürzt sich auf unter 10 Tage, da das Justizministerium die Akte nun innerhalb von 5 Werktagen (vorher 10) nach Erhalt der Überprüfungsergebnisse fertigstellt und dem Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz vorlegt. Der Vorsitzende prüft sie anschließend und leitet die Stellungnahmen innerhalb von 5 Werktagen (vorher 10) an das Justizministerium weiter.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2025 schreibt das geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz vor, dass alle vor diesem Datum eingereichten Anträge auf Einbürgerung, Wiederherstellung oder Verzicht der vietnamesischen Staatsangehörigkeit gemäß den Bestimmungen des neuen Gesetzes bearbeitet werden. Dies ermöglicht den Antragstellern einen reibungsloseren und bequemeren Antragsprozess gemäß den aktualisierten Vorschriften.
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Bei Fragen zu den oben genannten Punkten oder wenn Sie Ihre vietnamesische Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchten, wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.