Am 8. Januar 2019 erließ der Premierminister den Beschluss Nr. 02/2019/QD-TTg („Beschluss 02“) zur Änderung bestimmter Artikel des Beschlusses 11/2017/QD-TTg des Premierministers vom 11. April 2017 über Mechanismen zur Förderung der Entwicklung von Solarenergie in Vietnam („Beschluss 11“). Der am 8. Januar 2019 in Kraft getretene Beschluss 02 führt ein neues Zahlungssystem ein, um das Net-Metering-Problem der Solarstromprojekte auf Aufdachanlagen gemäß Beschluss 11 zu lösen. Wir gehen im Folgenden näher auf das oben genannte Thema ein:
2017 wurde mit Beschluss 11 das Net-Metering-System für Solarstromprojekte auf Aufdachanlagen eingeführt. Kurz gesagt: Aufdachanlagen müssen im Net-Metering mit Zweiwege-Stromzählern umgesetzt werden. Wenn in einem Handelszyklus die Menge des von Dachprojekten erzeugten Stroms größer ist als die verbrauchte Menge, wird der Überschuss in den nächsten Handelszyklus übertragen. Am Jahresende oder bei Kündigung des Vertrags wird die überschüssige Energiemenge zu dem Preis an EVN verkauft, der im Stromabnahmevertrag genannt ist, den der Verkäufer und EVN entweder am Jahresende oder bei Kündigung des Vertrags unterzeichnet haben. Gemäß Rundschreiben 16/2017/TT-BCT („Rundschreiben 16“) des Ministeriums für Industrie und Handel („MOIT“) vom 12. September 2017 muss ein Solarstromerzeuger als Verkäufer einen Muster-Stromabnahmevertrag (in der dem Rundschreiben 16 beigefügten Form) mit EVN oder seiner autorisierten Tochtergesellschaft abschließen. In der Praxis wurde dieser Muster-Stromabnahmevertrag von EVN jedoch nicht angewendet, da das MOIT und das MOF keine Leitlinien zur Finalisierung, zum Zahlungsschema und zum Rechnungsmechanismus für derartige Net-Metering-Zwecke hatten. Mit anderen Worten: EVN gab an, dass es für sie sehr schwierig sei, den Strom auf Basis des Net-Metering-Systems zu berechnen und abzurechnen.
Um das Net-Metering-Problem zu lösen, wurde mit Entscheidung 02 ein neues Zahlungssystem für Solarstromprojekte auf Dachflächen eingeführt. Kurz gesagt: Der von Solarstromprojekten auf Dachflächen erzeugte Strom wird unabhängig gemessen und von EVN an den Verkäufer ausgezahlt. Der von EVN oder ihrem Energieversorger an Verbraucher, die in Solarstrom auf Dachflächen investieren, verkaufte Strom wird wie bei anderen Haushalten/Verbrauchern üblich gemessen.
Für alle Solarstromprojekte auf Dachflächen, deren Inbetriebnahme (Inbetriebnahme- und Messbestätigung) vor dem 1. Juli 2019 erfolgt, gilt gemäß Entscheidung 11 eine Einspeisevergütung von 9,35 US-Dollar pro Kilowattstunde. Der Preis für Solarstrom auf Dachflächen für die Folgejahre muss an den letztjährigen Wechselkurs zwischen Vietnamesischem Dong und US-Dollar angepasst werden, der von der Staatsbank von Vietnam ausgegeben wird.
Das MOIT erlässt technische Vorschriften für Solarenergie, Vorschriften zur Energiemessung von Solarstromprojekten und gibt Anweisungen zum Anschluss, zur Installation von Stromzählern und zur Berechnung von Solarstromprojekten auf Aufdachanlagen.
Wir halten Sie über alle neuen Richtlinien des MOIT für Solarstromprojekte auf Aufdachanlagen auf dem Laufenden.
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Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.