- Welche zentralen Regeln/Gesetze sind für M&A relevant und wer sind die wichtigsten Aufsichts- und Regulierungsbehörden?
Es gibt kein einzelnes Dokument, das M&A-Aktivitäten in Vietnam regelt. Die relevanten Vorschriften finden sich vielmehr in mehreren Gesetzen und Verordnungen, die allgemeine gesellschafts- und investitionsrechtliche Fragen betreffen. Zu diesen Gesetzen und Verordnungen gehören:
- Investitionsgesetz und Unternehmensgesetz
Investment Law Nr. 61/2020/QH14[1] und Enterprise Law Nr. 59/2020/QH14[2], erlassen von der Nationalversammlung am 17. Juni 2020, sowie deren Durchführungs-/Leitdokumente, namentlich Dekret Nr. 31/2021/ND-CP[3] und Dekret Nr. 01/2021/ND-CP. Diese Gesetze legen den allgemeinen Rechtsrahmen, bedingte/zulassungspflichtige Sektoren sowie Investitionsverfahren fest. Zuständige Behörden für die Durchsetzung dieser Gesetze sind:
- der Premierminister;
- die Nationalversammlung Vietnams;
- das örtliche Volkskomitee;
- die Verwaltungsbehörde für Industriegebiete;
- das Finanzministerium;
- das Ministerium für Industrie und Handel;
- das Gesundheitsministerium; und
- andere Ministerien, abhängig von den Geschäftstätigkeiten der Zielgesellschaften.
- Wertpapiergesetz
Law on Securities Nr. 54/2019/QH14, erlassen von der Nationalversammlung am 26. November 2019, in der Fassung geändert durch Gesetz Nr. 56/2024/QH15, erlassen von der Nationalversammlung am 29. November 2024, sowie die Durchführungsbestimmungen, insbesondere Dekret Nr. 155/2020/ND-CP der Regierung vom 31. Dezember 2020, geändert durch Dekret Nr. 245/2025/ND-CP der Regierung vom 11. September 2025. Dieses Gesetz regelt den Erwerb von Aktien in öffentlichen und privaten Gesellschaften in Vietnam, einschließlich öffentlicher Übernahmeangebote (Tender Offers). Zu den zuständigen Behörden für die Durchsetzung gehören:
- die State Securities Commission (SSC);
- das Vietnam Securities Depository Centre; und
- das Finanzministerium.
- Wettbewerbsgesetz
Competition Law Nr. 23/2018/QH14, erlassen von der Nationalversammlung am 12. Juni 2018, das durch die Vietnam Competition Commission (VCC) beim Ministerium für Industrie und Handel durchgesetzt wird. Nach diesem Gesetz ist jede M&A-Transaktion verboten, die erhebliche wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen auf dem vietnamesischen Markt verursacht oder voraussichtlich verursacht.
- Devisenrechtliche Vorschriften
Devisenrechtliche Regelungen. Ein Investitionskapitalkonto in vietnamesischen Dong ist u. a. Voraussetzung für Kapitalbeiträge, Aktienkäufe oder Zeichnungen. Diese Vorschriften werden von Geschäftsbanken und der Staatsbank Vietnams durchgesetzt.
- Internationale Verpflichtungen Vietnams (WTO und Freihandelsabkommen)
Vietnams WTO-Verzeichnis spezifischer Dienstleistungsverpflichtungen sowie Vietnams Dienstleistungsverpflichtungen in verschiedenen Freihandelsabkommen, einschließlich des EU-Vietnam Free Trade Agreement und des Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership. Diese legen fest, welchen Anteil an Aktien ausländische Investoren in bestimmten Sektoren besitzen dürfen.
- Weitere sektorspezifische Regelungen
Weitere spezielle Vorschriften für den Erwerb von Anteilen an vietnamesischen Unternehmen, die in besonderen Sektoren tätig sind, z. B. Bankwesen und Finanzdienstleistungen, Versicherung usw. Diese Sektoren werden von den zuständigen Behörden stark reguliert.
- Wie ist der aktuelle Stand des Marktes?
Vietnam ist weiterhin ein attraktives Ziel für ausländische Investoren: Bis Ende 2025 erreichte das insgesamt registrierte FDI-Kapital rund USD 38,42 Mrd., was einem Anstieg von 0,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die tatsächlich ausgezahlten/realisierten FDI stiegen auf USD 27,62 Mrd., 9 % mehr als 2024, und stellten den höchsten Stand im Zeitraum 2021–2025 dar. Das neu registrierte Kapital sank jedoch auf USD 17,32 Mrd., ein Rückgang um 12,2 %gegenüber dem Vorjahr, trotz eines Anstiegs der Zahl neuer Projekte um 20,1 %; im Jahr 2025 wurden 4.054 Projekte genehmigt. Das angepasste Kapital zeigte weiterhin Stabilität und erreichte USD 14,07 Mrd., 0,8 % mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig stiegen Kapitalbeiträge und Aktienkäufe deutlich auf insgesamt USD 7,03 Mrd., ein Anstieg um 54,8 %gegenüber dem Vorjahr.
Ausländische Investitionen flossen vor allem in die Verarbeitung und Industrieproduktion (USD 9,8 Mrd.) sowie in den Immobiliensektor (USD 3,67 Mrd.). Andere Sektoren, darunter professionelle, wissenschaftliche und technologische Tätigkeiten, verzeichneten ebenfalls steigende Investitionen.
Singapur blieb der größte Investor und trug USD 4,84 Mrd. ( 27,9 % des neu registrierten Kapitals) bei, gefolgt von China (USD 3,64 Mrd.), Hongkong (USD 1,73 Mrd.) und Japan. Diese Verteilung spiegelt eine fortlaufende Diversifizierung unter ausländischen Investoren und ein anhaltendes Vertrauen in Vietnams wirtschaftliches Umfeld wider.
Die wichtigsten Treiber des vietnamesischen M&A-Marktes sind:
- Einführung des Investitionsgesetzes 2025, das bestimmte bedingte Sektoren liberalisiert und Beschränkungen für ausländische Investitionen in bestimmten Bereichen lockert.
- Abschaffung der Vorfinanzierungsanforderung (Pre-funding): Am 3. Februar 2026 erließ das Finanzministerium Rundschreiben Nr. 08/2026/TT-BTC („Circular 08“), das mehrere Artikel der Rundschreiben 96, 120 und 121 zum Wertpapiermarkt ändert und ergänzt. Circular 08 beseitigt faktisch die Anforderung einer 100%-Vorfinanzierung für ausländische institutionelle Investoren – ein langjähriger Engpass auf Vietnams Weg zu einer Marktaufwertung. Das neue Non-Prefunding (NPF)-Modell, das eingeführt wurde, um Vietnam diesen Status zu ermöglichen, erlaubt Investoren eine Abwicklung ähnlich wie in entwickelten Märkten (T+2) und beseitigt damit den größten Reibungspunkt beim Kapitalzufluss. Dieses Rechtsinstrument ist die direkte Antwort auf die technischen Kriterien von FTSE Russell und zielt auf eine offizielle Hochstufung zum Emerging Market im September 2026 ab. Für ausländische Investoren ist dies nicht mehr ein „ob“, sondern ein „wann“. Das Zeitfenster, Kapital zu positionieren, bevor eine massive Liquiditätswelle einsetzt, schließt sich schnell. Die Hochstufung ist eine strukturelle Transformation, nicht nur eine Etikettenänderung: Sie verändert grundlegend die „Leitungen“/Mechanik, wie ausländisches Geld nach Vietnam gelangt – über Gesetzesänderungen, die Vietnam diesen Status verschaffen sollen. Außerdem führt die Aufnahme in den FTSE Emerging Index dazu, dass passive Fonds (ETFs), die diesen Index nachbilden, automatisch vietnamesische Aktien kaufen. Dadurch entsteht eine garantierte Nachfrage-„Untergrenze“, die es zuvor nicht gab.
Was sich NICHT ändert: Es werden nicht sofort alle Foreign Ownership Limits (FOL) flächendeckend abgeschafft. Auch wenn sich die Liquidität verbessert, bleiben die gesetzlichen Obergrenzen dafür, wie viel man z. B. an einer Bank oder einem Telekommunikationsunternehmen halten darf, bestehen. Investoren müssen weiterhin diese „Räume“/Quoten beachten und ihre Investments beim Markteintritt entsprechend strukturieren. - Handelsliberalisierung als Folge von CPTPP, EU-Vietnam FTA usw.
- Dekret Nr. 69/2025/ND-CP, das die ausländischen Beteiligungsobergrenzen bei angeschlagenen privaten Banken von 30 % auf 49 % anhebt.
- Das Trio neuer Gesetze (Landgesetz, Wohnungsgesetz, Gesetz über Immobiliengeschäft), die kürzlich in Kraft getreten sind, hat den rechtlichen Stau aufgelöst, aber die Compliance-Anforderungen erhöht. Nach den neuen Gesetzen ist der Zugang zu Land klarer/„sauberer“, aber aufgrund marktbasierten Bodenwerts teurer.
- Vietnams National Power Development Plan 8 (PDP 8) sowie weitere Politiken zur Investition und Entwicklung erneuerbarer Energien.
Große Deals im Jahr 2025:
- Birch’ Erwerb von Eastern Real Estate für USD 365 Mio.;
- AEONs Übernahme (Buyout) von Post & Telecommunication Finance Co., Ltd. für USD 162 Mio.;
- Ares Managements Erwerb der Medlatec Group für USD 150 Mio.;
- Erwerb eines Krankenhauses in Ho-Chi-Minh-Stadt durch die Southeast Asian Healthcare Group für USD 517 Mio.;
- Erwerb eines 49%-Anteils an einem vietnamesischen Industriepark durch einen singapurischen REIT für mehr als USD 220 Mio..
- Welche Marktsektoren waren zuletzt besonders aktiv?
- Erneuerbare Energien
- Fertigung/Produktion, Verarbeitungsindustrie
- Immobilien
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Technologie und digitale Dienstleistungen
- Logistik und Industrieinfrastruktur
- Welche drei wichtigsten Faktoren werden M&A-Aktivitäten in den nächsten 2 Jahren beeinflussen?
Die drei wichtigsten Faktoren, die M&A-Aktivitäten in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich beeinflussen werden, sind: Wirtschaftswachstum, regulatorische Entwicklung und Infrastrukturentwicklung.
Erstens wird Vietnams BIP für 2026 voraussichtlich um über 6 % wachsen. Die Exporte stiegen 2024 um 15,5 %, und die Inflation dürfte stabil bleiben und von einem Höchststand von 4,4 % im Mai 2024 auf etwa 3,1 % bis April 2025 fallen; die Asian Development Bank prognostiziert 3,9 % Inflation 2025 und 3,8 % in 2026. Die Weltbank erwartet, dass die FDI-Auszahlungen in den nächsten zwei Jahren bei rund USD 25 Mrd. jährlich stabil bleiben.
Zweitens werden sektorspezifische Vorschriften – wie der PDP8 für erneuerbare Energien und die überarbeiteten Landgesetze – Investitionen in diese Schlüsselindustrien prägen. Auch Green Finance wächst weiter: Vietnam hat grüne Kreditvergabe im Finanzsystem priorisiert, und obwohl die neuesten offiziellen Zahlen für 2024–2025 noch nicht veröffentlicht sind, bleibt der Trend aufwärtsgerichtet, da die Regierung die Energiewende-Politik vorantreibt.
Drittens hat sich die Infrastrukturentwicklung, die früher als Engpass für Vietnams Wachstum galt, inzwischen zu einem Wachstumstreiber entwickelt – unterstützt durch Großprojekte wie den internationalen Flughafen Long Thanh und die Nord-Süd-Bahnstrecke.
Die wichtigsten erwarteten Trends am vietnamesischen M&A-Markt umfassen:
- Immobilien
- Technologie
- Erneuerbare Energien
- Was sind die wichtigsten Wege zur Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft?
In Vietnam bezeichnet der Begriff „Public Company“ eine Aktiengesellschaft, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- a) Das Unternehmen verfügt über ein eingezahltes Stamm-/Satzungskapital von mindestens VND 30 Mrd., ein Eigenkapital von mindestens VND 30 Mrd., und mindestens 10 % der stimmberechtigten Aktien werden von mindestens 100 nicht-Großaktionären gehalten; oder
- b) Das Unternehmen hat sein IPO erfolgreich durchgeführt, indem es sich bei der SSC registriert hat.
Die gängigsten Wege, Kontrolle über eine öffentliche Gesellschaft zu erlangen, sind:
- Erwerb von Aktien/Satzungskapital durch:
- Kauf von Aktien/Satzungskapital von bestehenden Aktionären;
- Kauf von Aktien/Satzungskapital einer gelisteten Gesellschaft über die Börse; und
- öffentliches Angebot zum Aktienerwerb (Public Share Purchase Offer).
- Durch eine Verschmelzung (Merger). Das Unternehmensgesetz 2020 regelt die Verfahren für Unternehmensverschmelzungen durch Übertragung aller rechtmäßigen Vermögenswerte, Rechte, Pflichten und Interessen auf das übernehmende Unternehmen sowie die gleichzeitige Beendigung der übertragenden Unternehmen.
- Durch den Erwerb von Vermögenswerten (Asset Deal).
Für den Erwerb von Aktien/Satzungskapital lokaler Unternehmen durch ausländische Investoren bestehen in bestimmten sensiblen Sektoren Beschränkungen. Zudem schweigt das Gesetz zu Transaktionen der Verschmelzung oder des Vermögenserwerbs (z. B. Unternehmens-Spin-off), an denen ein ausländischer Investor beteiligt ist. Bei anderen Asset-Transaktionen gilt: Handelt es sich um Immobilien, ist das Eigentumsrecht ausländischer Investoren nach dem Immobilienrecht beschränkt.
Wertpapiere öffentlicher Gesellschaften müssen vor dem Handel beim Vietnam Securities Depository Centre registriert und hinterlegt werden.
Je nach Zahl der erworbenen Aktien kann ein Investor ein beherrschender Aktionär werden. Nach dem vietnamesischen Wertpapiergesetz ist ein Aktionär, der direkt oder indirekt 5 % oder mehr der stimmberechtigten Aktien eines Emittenten hält, ein Großaktionär (major shareholder).
- Welche Informationen über eine Zielgesellschaft sind öffentlich verfügbar und in welchem Umfang muss die Zielgesellschaft due-diligence-relevante Informationen offenlegen?
Wenn die Zielgesellschaft eine öffentliche Gesellschaft ist, muss sie folgende Informationen öffentlich bekanntmachen:
- geprüfte Jahresabschlüsse, auditierte durch eine zugelassene Prüfungsgesellschaft;
- Informationen zur jährlichen Hauptversammlung (General Meeting of Shareholders);
- Bericht über den Stand der Corporate Governance;
- außerordentliche/abnormale Informationen öffentlicher Gesellschaften am Aktienmarkt;
- Informationen zum letzten Registrierungstag zur Ausübung von Rechten bestehender Aktionäre;
- Informationen zu Prüfungsvermerken, Review-Schlussfolgerungen und Ergebnissen rückwirkender Anpassungen von Abschlüssen;
- Informationen über einen Wechsel der Abschlussprüfungsperiode;
- Informationen zu Angebot, Emission, Listing, Handelsregistrierung und Bericht über die Verwendung des Kapitals;
- Informationen zur maximalen ausländischen Eigentumsquote und Änderungen hierzu;
- Informationen über den Rückkauf eigener Aktien oder den Verkauf eigener (Treasury-)Aktien.
Unternehmen, die keine öffentlichen gelisteten Gesellschaften sind, unterliegen nicht den oben genannten Veröffentlichungspflichten.
- In welchem Detaillierungsgrad wird eine Due Diligence üblicherweise durchgeführt?
Bevor der Käufer offiziell Kontakt mit dem potenziellen Ziel aufnimmt, führt er eine vorläufige Bewertung auf Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen durch. Anschließend kontaktiert der Käufer das Ziel, bekundet seine Absicht, Aktien zu kaufen oder Aktien zu zeichnen, und die Parteien unterzeichnen vor dem Due-Diligence-Prozess eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Diese Vereinbarung enthält im Wesentlichen Vertraulichkeitspflichten bei der Durchführung der Transaktion. Die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Vertraulichkeitsvereinbarungen in Vietnam ist bisher nicht erprobt.
Die rechtliche Due Diligence eines Käufers umfasst in der Regel:
- Gesellschaftsrechtliche Details des Ziels sowie seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und sonstigen Unternehmen, die Teil des Zielkomplexes sind.
- Eventualverbindlichkeiten (aus früheren oder laufenden Rechtsstreitigkeiten).
- Arbeitsrechtliche Angelegenheiten.
- Vertragliche Vereinbarungen des Ziels.
- Gesetzliche Genehmigungen und Lizenzen bezüglich der Geschäftstätigkeit des Ziels.
- Versicherungs-, Steuer-, IP-, Schulden- und landbezogene Themen.
- Kartellrecht, Korruption und sonstige regulatorische Themen.
- Welche zentralen Entscheidungsorgane hat eine Zielgesellschaft und welche Zustimmungsrechte haben Aktionäre?
Die Zustimmung der Hauptversammlung ist erforderlich, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ausstellung des Unternehmensregistrierungszertifikats ein Gründeraktionär einer Aktiengesellschaft Aktien überträgt. Die Zustimmung umfasst üblicherweise:
- die Anzahl der angebotenen Aktien;
- den Angebotspreis;
- die Bedingungen des Angebots.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die den Vorstand des Ziels daran hindert, vor Abschluss einer Transaktion andere Angebote einzuholen oder zu empfehlen. In der Praxis können die Parteien jedoch entsprechende Beschränkungen vereinbaren.
- Welche Pflichten haben Direktoren und beherrschende Aktionäre einer Zielgesellschaft?
Aktionäre einer öffentlichen Gesellschaft müssen (i) den Status als Großaktionär nicht dazu missbrauchen, Rechte und Interessen der Gesellschaft und anderer Aktionäre entgegen Gesetz oder Satzung zu beeinflussen; (ii) gesetzlich vorgeschriebene Informationen offenlegen; und (iii) weitere Pflichten erfüllen, die sich aus Gesetz und Satzung ergeben.
- Haben Arbeitnehmer/andere Stakeholder besondere Zustimmungs-, Konsultations- oder sonstige Rechte?
Nach vietnamesischem Recht müssen Arbeitnehmer nicht über das Angebot konsultiert werden. Wenn jedoch Entlassungen (Layoffs) durchgeführt werden sollen, muss der Arbeitgeber:
- einen Arbeitskräfteeinsatz-/Personalnutzungsplan erstellen;
- den Arbeitnehmervertreter konsultieren;
- die zuständige Arbeitsbehörde über die Umsetzung des Personalnutzungsplans informieren.
- In welchem Umfang ist „Conditionality“ ein akzeptiertes Marktmerkmal bei Übernahmen?
Ein Übernahmeangebot enthält üblicherweise folgende Bedingungen:
- Die Bedingungen des Angebots gelten gleichermaßen für alle Aktionäre des Ziels.
- Den relevanten Parteien wird voller Zugang zu den Kauf-/Transaktionsinformationen gewährt.
- Die Aktionäre haben volle Rechte, ihre Aktien zu verkaufen.
- Das anwendbare Recht wird vollständig beachtet.
Ein Angebot kann außerdem Bedingungen precedent (aufschiebende Bedingungen) enthalten. Diese werden im Aktienkaufvertrag oder im Vertrag über die Übertragung von Kapitalanteilen festgelegt. Es gibt keine spezifische Beschränkung für Conditions Precedent, außer dass sie nicht rechtswidrig sein und nicht mit der sozialen Moral/Sozialethik kollidieren dürfen (wobei die rechtliche Definition sozialer Ethik unklar ist). Die häufigsten Conditions Precedent sind:
- Änderungen der Satzung/der relevanten Lizenz des Ziels.
- Einholung notwendiger Genehmigungen zur Durchführung der Transaktion.
- Änderungen der Leitungsorgane des Ziels.
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt erst, nachdem die Conditions Precedent erfüllt sind.
- Welche Schritte kann ein Erwerber unternehmen, um Exklusivität zu sichern?
Der Erwerber kann eine Exklusivitätsvereinbarung, ein Term Sheet, einen Letter of Intent oder ein Memorandum of Understanding (MOU) schließen, das eine rechtlich bindende Exklusivitätsklausel enthält. Zudem kann der Erwerber Deal-Protection-Mechanismen nutzen, wie etwa:
- No-Shop-Klausel: in einer Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, die den Verkäufer daran hindert, innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Unterzeichnung des Letter of Intent Kaufangebote Dritter einzuholen.
- Termination-/Break-up-Fees: nimmt der Verkäufer ein Angebot eines Dritten an, muss er dem ursprünglichen Käufer eine Gebühr zahlen, die der Break-up-Fee entspricht.
- Lock-ups: dem Käufer wird eine Teilbeteiligung an Aktien oder wichtigen Vermögenswerten des Ziels eingeräumt.
- Aktienoptionen: erlauben dem Käufer, eine bestimmte Anzahl Aktien zu erwerben, wenn ein vorab vereinbartes Ereignis eintritt.
- Welche weiteren Deal-Protection- und Kostenabdeckungsmechanismen werden am häufigsten verwendet?
Neben den vorgenannten Mechanismen kann ein Erwerber Matching- oder Topping-Rights nutzen: Der Verkäufer muss den Käufer über jedes Drittangebot informieren, und der Käufer ist berechtigt, dieses Angebot zu matchen oder zu überbieten.
Kostenabdeckungsmechanismen umfassen:
- Locked-Box-Mechanismus: Verkäufer und Käufer vereinbaren im Kaufvertrag im Voraus einen Nettokaufpreis, der bis zum Financial Closing/Completion-Datum gilt – empfohlen für schnell wachsende Zielgesellschaften.
- Completion-Accounts-Mechanismus: Basiskaufpreis plus Cash minus Debt plus Überschuss/Minus Fehlbetrag beim Working Capital.
- Welche Gegenleistungsformen sind am häufigsten?
Nach vietnamesischem Recht können Aktien durch Angebot von Bargeld, Gold, Landnutzungsrechten, IP-Rechten, Technologie, technischem Know-how oder anderen Vermögenswerten erworben werden. In der Praxis erfolgen Erwerbe meist gegen Barzahlung.
- Ab welchen Beteiligungshöhen ist eine öffentliche Offenlegung erforderlich?
Der zeitliche Ablauf eines Angebots ist wie folgt:
- Der Bieter erstellt Registrierungsunterlagen für sein öffentliches Angebot zum Aktienkauf.
- Der Bieter sendet die Registrierungsunterlagen zur Genehmigung an die SSC und gleichzeitig an das Ziel.
- Die SSC prüft die Tender-Unterlagen innerhalb von 30 Tagen.
- Der Bieter muss das Übernahmeangebot innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Stellungnahme der SSC zur Registrierung des Angebots öffentlich bekanntmachen.
- Das Angebot wird in den Massenmedien veröffentlicht.
- Die Angebotsfrist beträgt zwischen 20 und 120 Tagen.
- Der Bieter meldet das Ergebnis des Angebots innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss an die SSC.
Unternehmen in speziellen Sektoren (z. B. Banken, Versicherungen usw.) können einem abweichenden Zeitplan unterliegen.
- In welcher Verhandlungsphase ist eine öffentliche Bekanntmachung erforderlich oder üblich?
Der Bieter muss das Übernahmeangebot innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der SSC-Stellungnahme zur Registrierung des Übernahmeangebots öffentlich bekanntmachen.
- Gibt es eine maximale Dauer für Verhandlungen oder Due Diligence?
Nach vietnamesischem Recht gibt es keine Begrenzungen (weder maximal noch minimal) für den Zeitraum, in dem die Parteien Verhandlungen und/oder Due Diligence durchführen müssen.
- Gibt es Umstände, in denen ein Mindestpreis für Aktien festgelegt werden kann?
Es gibt keine allgemeinen Anforderungen nach vietnamesischem Recht, die einen bestimmten Mindestpreis festlegen. Es ist jedoch Praxis, dass der Aktienpreis nicht unter dem Nennwert (par value) je Aktie liegen sollte.
- Können Zielgesellschaften finanzielle Unterstützung gewähren?
Es gibt kein allgemeines Verbot nach vietnamesischem Recht, wonach Zielgesellschaften Erwerbern finanzielle Unterstützung gewähren dürften. Eine solche Unterstützung kann jedoch zu einer Verletzung der Treue-/Sorgfaltspflichten (fiduciary duties) der Direktoren der Zielgesellschaft führen. Direktoren sollten daher ihre Pflichten gegenüber der Zielgesellschaft beachten, da finanzielle Unterstützung für einen Erwerber – je nach Art der Unterstützung – als Schädigung der Zielgesellschaft zugunsten der Mehrheitsaktionäre der Zielgesellschaft oder des Erwerbers angesehen werden kann.
- Welches Recht wird bei Übernahmen üblicherweise als anwendbares Recht gewählt?
Käufer und Verkäufer können das anwendbare Recht der Transaktionsverträge frei bestimmen. Bei Transaktionen mit einer vietnamesischen Zielgesellschaft ist jedoch üblicherweise vietnamesisches Recht das anwendbare Recht.
- Welche öffentlich zugänglichen Dokumente muss ein Käufer im Zusammenhang mit der Übernahme einer gelisteten Gesellschaft erstellen?
Aktien können vor der Bekanntmachung des Angebots gekauft werden, sofern die Anzahl der gekauften Aktien die Schwellenwerte, die ein Tender Offer auslösen, nicht überschreitet. Ein Tender Offer ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Erwerb frei umlaufender Aktien, wodurch ein Käufer, der keine Beteiligung oder weniger als 25 % hält, eine Beteiligung von 25 % oder mehr erwirbt.
- Erwerb frei umlaufender Aktien, wodurch ein Käufer (und mit ihm verbundene Personen), der/die bereits 25 % oder mehr hält/halten, weitere 10 % oder mehr der frei umlaufenden Aktien erwirbt/erwerben, bis die Schwelle von 75 % erreicht ist.
- Nach einem Tender Offer: Wenn die genannten Einheiten 80 % oder mehr der gesamten stimmberechtigten Aktien einer gelisteten Gesellschaft oder ausstehender Fondsanteile eines Closed-End-Fonds erworben haben, ist der Erwerb der von den verbleibenden Aktionären gehaltenen Aktien/Fondsanteile verpflichtend, es sei denn, alle stimmberechtigten Aktien bzw. alle Fondsanteile wurden bereits angeboten.
Es gibt keine Anleitung/Regelung zum Aufbau einer Beteiligung mittels Derivaten. Außerdem darf der Bieter während der Angebotsfrist keine Aktien oder Aktienkaufrechte außerhalb des Angebotsprozesses erwerben.
Der Bieter muss das Tender Offer in drei aufeinanderfolgenden Ausgaben einer elektronischen Zeitung oder einer gedruckten Zeitung und (nur bei einer gelisteten Gesellschaft) an der zuständigen Börse innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der SSC-Stellungnahme zur Registrierung des Tender Offers öffentlich bekanntmachen. Das Tender Offer darf erst umgesetzt werden, nachdem die SSC ihre Stellungnahme abgegeben hat und der Bieter die öffentliche Bekanntmachung vorgenommen hat.
- Welche Formalitäten sind zur Dokumentation einer Aktienübertragung erforderlich, einschließlich lokaler Steuern oder Abgaben?
Je nachdem, ob der Verkäufer eine Privatperson oder eine juristische Person ist, fallen folgende Steuern an:
- Kapitalertragsteuer (Capital gains tax). Dies ist eine Form der Einkommensteuer, die auf jede Prämie/Mehrerlös über den ursprünglichen tatsächlichen Kapitalbeitrag des Investors bzw. über dessen Anschaffungskosten für dieses Kapital zu zahlen ist.[4] Ausländische Unternehmen und lokale juristische Personen unterliegen einer Körperschaftsteuer von 20 %. Werden jedoch Wertpapiere übertragen, unterliegt ein ausländischer Unternehmensverkäufer einer Körperschaftsteuer von 0,1 % auf den Brutto-Übertragungspreis.
- Einkommensteuer natürlicher Personen (Personal income tax). Ist der Verkäufer eine ansässige Privatperson, wird eine Einkommensteuer in Höhe von 20 % auf den erzielten Gewinn erhoben sowie 0,1 % auf den Verkaufspreis, wenn die übertragenen Vermögenswerte Wertpapiere sind. Als steuerlich ansässige Person gilt, wer:
- sich 183 Tage oder länger innerhalb eines Kalenderjahres in Vietnam aufhält;
- sich für einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten ab Einreise in Vietnam aufhält;
- einen registrierten ständigen Wohnsitz in Vietnam hat; oder
- ein Haus in Vietnam auf Grundlage eines Mietvertrags mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen in einem Steuerjahr mietet.
Ist der Verkäufer eine nicht ansässige Privatperson, unterliegt er einer Einkommensteuer von 0,1 % auf den Brutto-Übertragungspreis, unabhängig davon, ob ein Kapitalgewinn erzielt wurde.
Die Zahlung der vorstehenden Übertragungssteuern ist in Vietnam verpflichtend.
- Sind feindliche Übernahmen ein häufiges Merkmal?
Feindliche Übernahmen (hostile bids) sind nach vietnamesischem Recht weder definiert noch geregelt. Es gibt auch kein ausdrückliches Verbot dieser Transaktionsart. Empfohlene (friendly) Angebote überwiegen häufig feindliche Angebote, da nur begrenzt öffentliche Informationen über das Ziel verfügbar sind und eine Zurückhaltung besteht, Informationen offenzulegen.
Allerdings nimmt die Zahl feindlicher Übernahmen in Vietnam seit 2011 zu, z. B.:
- Das in Singapur ansässige Unternehmen Platinum Victory Ptl Ltd wurde größter Aktionär der Refrigeration Electrical Engineering Corp (REE) und baute eine Beteiligung von 10,2 % auf.
- Chiles CFR International Spa erwarb einen 46%-Anteil an dem Medizingeräteunternehmen Domesco Medical Import-Export Co (DMC) und schloss damit den ersten ausländischen Deal im Pharmasektor ab.
In den Jahren 2010 und 2011 gab es zwei Übernahmedeals in Vietnam:
- die Übernahme von Ha Tay Pharmacy im Jahr 2010;
- die Übernahme von Descon (Bauunternehmen) im Jahr 2011: Die Binh Thien An Company erwarb eine 35%-Beteiligung an Descon, übernahm Descon offiziell und nahm erhebliche Änderungen an den Leitungsorganen vor.
Das Regierungsdekret Nr. 155/2020/ND-CP hob die Obergrenze für ausländische Beteiligungen bei öffentlichen Gesellschaften an (mit einigen Ausnahmen; zuvor galt eine 49%-Obergrenze). Die Regeln zur ausländischen Beteiligung an einer gelisteten Gesellschaft lassen sich allgemein in folgende fünf Gruppen einteilen:
- Wenn vietnamesisches Recht, einschließlich internationaler Verträge, eine spezifische Obergrenze vorsieht, darf die maximale ausländische Beteiligung (MFO) diese nicht überschreiten (Gruppe 1).
- Wenn vietnamesisches Recht eine Geschäftstätigkeit als bedingt für ausländische Investitionen einstuft (gemäß der Liste bedingter Sektoren nach dem Investitionsgesetz), aber noch keine Beteiligungsobergrenze festlegt, darf MFO 50 % nicht überschreiten (Gruppe 2).
- In Fällen, die nicht unter Gruppe 1 oder 2 fallen, kann MFO bis zu 100 % betragen (Gruppe 3).
- Betreibt eine öffentliche Gesellschaft mehrere Branchen/Tätigkeiten mit unterschiedlichen Regeln zur ausländischen Beteiligungsquote, darf die ausländische Beteiligung den niedrigsten Wert unter den Branchen/Tätigkeiten mit festgelegten Quoten nicht überschreiten (Gruppe 4).
- Legt eine öffentliche Gesellschaft eine maximale ausländische Beteiligungsquote fest, die niedriger ist als die vorgenannten Quoten, muss diese Quote durch die Hauptversammlung genehmigt und in der Satzung verankert werden.
Diese Anhebung/Lockerung der ausländischen Beteiligungsgrenze kann zu mehr feindlichen Übernahmen in Vietnam führen.
- Welche Schutzmechanismen haben die Direktoren einer Zielgesellschaft gegen einen feindlichen Übernahmeversuch?
Nach vietnamesischem Recht gibt es keine Vorschriften, die feindliche Übernahmeangebote (hostile bids) regeln.
- Gibt es Umstände, in denen ein Käufer verpflichtet sein kann, ein Pflicht- oder Zwangsangebot für eine Zielgesellschaft abzugeben?
Ein öffentliches Übernahmeangebot (Tender Offer) ist zwingend von jedem Investor und dessen verbundenen Personen (ausgenommen Investmentfonds und Fondsmanagementgesellschaften) in den folgenden Fällen abzugeben:
- Absicht, frei umlaufende stimmberechtigte Aktien zu erwerben, wenn diese Einheiten keine oder weniger als 25 % Beteiligung halten und der Erwerb dazu führt, dass sie direkt oder indirekt 25 % oder mehr der gesamten stimmberechtigten Aktien der Zielgesellschaft halten;
- Absicht, frei umlaufende stimmberechtigte Aktien zu erwerben, wenn diese Einheiten bereits 25 % oder mehrBeteiligung halten und der Erwerb dazu führt, dass die direkte oder indirekte Beteiligung die Schwellenwerte von 35 %, 45 %, 55 %, 65 % und 75 % der gesamten stimmberechtigten Aktien der Zielgesellschaft erreicht oder überschreitet; und
- nach einem Tender Offer: Wenn diese Einheiten 80 % oder mehr der gesamten stimmberechtigten Aktien einer gelisteten Gesellschaft oder ausstehender Fondsanteile eines Closed-End-Fonds erworben haben, ist es verpflichtend, die von den verbleibenden Aktionären gehaltenen Aktien bzw. Fondsanteile zu erwerben, es sei denn, sämtliche stimmberechtigten Aktien bzw. sämtliche ausstehenden Fondsanteile wurden im Angebot angedient.
- Wenn ein Erwerber nicht die vollständige Kontrolle über eine Zielgesellschaft erlangt, welche Rechte haben Minderheitsaktionäre?
Minderheitsaktionäre behalten weiterhin die vollen Aktionärsrechte, wie etwa Stimmrechte und das Recht, Dividendenausschüttungen zu erhalten. Da Aktionäre jedoch nur indirekt über einen Aktionärsbeschluss an der Leitung/Verwaltung einer Gesellschaft mitwirken können, haben Minderheitsaktionäre nur begrenzte Möglichkeiten, die Unternehmensführung tatsächlich zu beeinflussen.
Nach dem Unternehmensgesetz 2020 (Enterprise Law 2020) hat ein Aktionär oder eine Gruppe von Aktionären, die mindestens 5 % der Stammaktien hält (oder einen geringeren Anteil, der in der Satzung der Gesellschaft festgelegt ist), das Recht:
- Einsicht zu nehmen und Auszüge zu erhalten aus den Protokollen von Sitzungen, Beschlüssen und Entscheidungen des Verwaltungsrats (Board of Directors), aus Halbjahres- und Jahresabschlüssen, Berichten des Kontrollorgans (Board of Controllers), Verträgen und Transaktionen, die der Genehmigung des Verwaltungsrats unterliegen, sowie aus anderen Dokumenten – mit Ausnahme solcher, die Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft betreffen;
- die Einberufung einer Hauptversammlung (GMS) zu verlangen, wenn
- der Verwaltungsrat schwerwiegend die Rechte der Aktionäre verletzt, Pflichten der Geschäftsleitung/Executives verletzt oder Entscheidungen außerhalb seiner Zuständigkeit (ultra vires) erlässt;
- andere Fälle eintreten, die in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen sind.
- das Kontrollorgan (Board of Controllers) zu ersuchen, erforderlichenfalls bestimmte Angelegenheiten zu untersuchen, die für die Unternehmensführung/Verwaltung der Gesellschaft relevant sind.
- Gibt es einen Mechanismus, um Minderheitsbeteiligungen zwangsweise zu erwerben?
Wenn der Bieter 80 % oder mehr der Aktien einer öffentlichen Gesellschaft erwirbt, muss er die verbleibenden Aktien derselben Art von den übrigen Aktionären (sofern diese dies verlangen) innerhalb von 30 Tagen zum Angebotspreis erwerben. Es gibt jedoch keine „Squeeze-out“-Rechte, mit denen die verbleibenden Aktionäre zum Verkauf ihrer Aktien gezwungen werden könnten.
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Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.
