In einer Pressekonferenz am 30. September 2021 bestätigte das Ministerium für Industrie und Handel („MOIT“), dass es nach dem 31. Oktober 2021 keine Verlängerung der Förderzeit für Windenergieprojekte mehr geben wird.
Das Ministerium für Industrie und Handel hat kürzlich einen neuen Rundschreibenentwurf mit Vorschriften zu Methoden zur Bildung von Strompreisklassen und zur Festlegung von Stromerzeugungspreisen sowie Stromabnahmeverträgen für Solar- und Windenergieprojekte veröffentlicht. Dieses Rundschreiben gilt für Solarenergieprojekte, deren COD-Frist (1. Januar 2021) noch nicht eingehalten wurde, sowie für Windenergieprojekte, deren COD-Frist (1. November 2021) noch nicht eingehalten wurde. Obwohl es sich erst im Entwurfsstadium befindet, wird erwartet, dass das Rundschreiben bald in Kraft tritt und Entwicklern sowie Investoren Klarheit über die Entwicklung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien und damit verbundene Transaktionen verschafft.
Laut Entwurf gilt dieses Rundschreiben für:
- i) Freiflächen-Solaranlagen, schwimmende Solaranlagen
- ii) Dachanlagen
iii) Onshore-Windkraftanlagen und
- iv) Offshore-Windkraftanlagen.
Die Stromerzeugungspreisspanne umfasst den Wertebereich von 0 (Null) bis zum Höchstpreis der jeweiligen Solar- und Windkraftanlage (schwimmend, Freiflächen) und Windkraftanlage (Onshore, Offshore). Der Höchstpreis entspricht dem Stromerzeugungspreis einer Standard-Solar- und Windkraftanlage. Standard-Solar- und Windkraftanlagen sind Anlagen, die im Jahr (N-1) in Betrieb waren, sich in Verhandlung befinden oder ausgewählt wurden.
Der Stromerzeugungspreis für neu errichtete Solar- und Windkraftanlagen wird auf Grundlage folgender Faktoren ermittelt:
- a) Angemessene Kosten des Investors während der gesamten wirtschaftlichen Lebensdauer des Projekts;
- b) Der interne Zinsfuß (IRR) beträgt 12 %.
Der Stromerzeugungspreis für Solar- und Windkraftanlagen setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- a) Vertragspreis für Stromeinkauf und -verkauf: Wird von beiden Parteien vereinbart und nach der in Artikel 11 dieses Rundschreibens festgelegten Formel ermittelt;
- b) Spezifischer Anschlusspreis: Wird von beiden Parteien vereinbart und nach der in Artikel 14 dieses Rundschreibens festgelegten Formel ermittelt.
Der Stromerzeugungspreis für Solar- und Windkraftanlagen versteht sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer Steuern, Gebühren und Einnahmen gemäß den staatlichen Vorschriften (mit Ausnahme bereits gezahlter Steuern und Gebühren), die im Stromerzeugungspreisplan enthalten sind.
Der Rundschreibenentwurf enthält außerdem eine neue Vorlage für einen Stromabnahmevertrag („PPA“) für Solar- und Windenergieprojekte, einschließlich eines detaillierten Verfahrens für die PPA-Verhandlung und einer Checkliste mit den für die PPA-Verhandlung anzufordernden Dokumenten.
Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an den Autor Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC und der einzige ausländische Anwalt, der vor Mitgliedern der VIETNAMER NATIONALVERSAMMLUNG Vorträge auf Vietnamesisch hält.