Nach vietnamesischer Rechtsprechung unterliegt der Wettbewerbssektor grundsätzlich dem Wettbewerbsgesetz Nr. 27/2004/QH11 der Nationalversammlung vom 3. Dezember 2004 („Wettbewerbsgesetz“).
Das Strafgesetzbuch Nr. 100/2015/QH13 vom 27. November 2015 in der Fassung von 2017 („Strafgesetz“), das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, deckt jedoch auch wettbewerbsbezogene Straftaten ab und sieht potenziell schwere Strafen für Einzelpersonen und Institutionen vor, darunter Geldbußen und Freiheitsstrafen.
Zum Zeitpunkt dieser Warnung ist nicht eindeutig geklärt, wann verwaltungsrechtliche Sanktionen nach dem Wettbewerbsrecht zu verhängen sind und wann der Verstoß schwerwiegend genug ist, um als Straftat nach dem Strafgesetzbuch eingestuft zu werden. Eine weitere Frage wäre, wie festgestellt werden kann, ob eine Straftat von einer Einzelperson oder einem Unternehmen begangen wurde, wenn die jeweilige Person für das betreffende Unternehmen arbeitet. Mit anderen Worten, ob die Strafe den einzelnen Täter oder das Unternehmen, für das er/sie arbeitet, trifft, ist noch umstritten.
In Erwartung weiterer Hinweise zur Auslegung dieser neuen Straftatbestände und ihrer vollständigen Auswirkungen im Lichte des vietnamesischen Wettbewerbssystems haben wir in diesem Rechtshinweis die grundlegenden Informationen zusammengefasst und uns dabei hauptsächlich auf die Strafen für ein Unternehmen konzentriert, das gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
Einerseits werden wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß Artikel 8 des Wettbewerbsgesetzes wie folgt behandelt:
(i) Vereinbarungen, die direkt oder indirekt den Preis von Waren und Dienstleistungen festlegen;
(ii) Vereinbarungen zur Aufteilung von Verbrauchermärkten oder Bezugsquellen für Waren und Dienstleistungen;
(iii) Vereinbarungen zur Beschränkung oder Kontrolle der Menge oder des Volumens der produzierten, gekauften oder verkauften Waren und Dienstleistungen;
(iv) Vereinbarungen zur Beschränkung technischer oder technologischer Entwicklungen oder zur Beschränkung von Investitionen;
(v) Vereinbarungen, die anderen Unternehmen Bedingungen für den Abschluss von Verträgen über den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen auferlegen oder andere Unternehmen zur Übernahme von Verpflichtungen zwingen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen;
(vi) Vereinbarungen, die andere Unternehmen an der Marktteilnahme oder der Geschäftsentwicklung hindern, behindern oder ihnen diese nicht ermöglichen;
(vii) Vereinbarungen, die andere Unternehmen, die nicht Vertragsparteien sind, vom Markt ausschließen; oder
(viii) Vertragsabschlüsse, die darauf abzielen, dass eine oder mehrere Parteien eine Ausschreibung für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen gewinnen (Angebotsabsprache).
Daher verbietet Artikel 9 des Wettbewerbsgesetzes alle Vereinbarungen, die unter die Punkte (vi), (vii) und (viii) fallen. Vereinbarungen, die unter die Punkte (i) bis (v) fallen, sind nur dann verboten, wenn der gemeinsame Marktanteil der Vertragsparteien mindestens dreißig Prozent (30 %) beträgt, vorbehaltlich bestimmter möglicher Ausnahmen nach Artikel 10 des Wettbewerbsgesetzes.
Artikel 118 des Wettbewerbsgesetzes sieht bei Verstößen gegen Artikel 9 eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent (10 %) des Vorjahresumsatzes des Täters vor.
Andererseits ändert das neue Strafgesetzbuch die Regelungen zu wettbewerbswidrigen Vereinbarungen drastisch, insbesondere für juristische Personen wie Unternehmen.
Gemäß Artikel 217 des Strafgesetzbuches wird ein Bußgeld von bis zu 3 Milliarden VND (entspricht 132.000 US-Dollar) für Unternehmen verhängt, die sich direkt an bestimmten wettbewerbswidrigen Handlungen beteiligen oder diese durchführen, sofern (a) dieses Verhalten zu unrechtmäßigen Gewinnen von bis zu 3 Milliarden VND (entspricht 132.000 US-Dollar) oder (b) zu Verlusten für Dritte von bis zu 5 Milliarden VND (entspricht 220.000 US-Dollar) führt. Zu den verbotenen Vertragsgegenständen zählen:
- Verhinderung der Marktteilnahme oder -entwicklung anderer Unternehmen;
- Ausschluss einer nicht beteiligten Partei vom Markt; und
- Wenn die Vertragsparteien zusammen einen Marktanteil von mindestens 30 % haben:
- Direkte oder indirekte Preisabsprachen;
- Aufteilung von Märkten oder Lieferungen;
- Begrenzung oder Kontrolle von Absatzmengen;
- Beschränkung der Technologieentwicklung oder von Investitionen; und
Auferlegung von Verpflichtungen, die nicht direkt mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Ungeachtet dessen weisen wir darauf hin, dass die Sanktion für ein Unternehmen auf 5 Milliarden VND (entspricht 220.000 US-Dollar) oder eine Betriebssperre von bis zu zwei Jahren erhöht werden kann, sobald einer der gesetzlich vorgeschriebenen erschwerenden Umstände eintritt. Darüber hinaus können bestrafte Unternehmen zusätzlich zu möglichen Geldbußen für bis zu drei Jahre von bestimmten Geschäftstätigkeiten sowie der Kapitalbeschaffung ausgeschlossen werden.
Wie eingangs erwähnt, wird vom Gesetzgeber erwartet, dass er (i) klarstellt, ob ein Verhalten verwaltungsrechtlichen Sanktionen nach dem Wettbewerbsrecht oder strafrechtlichen Sanktionen nach dem Strafgesetzbuch unterliegt und (ii) welchen Umfang eine Haftung der Personen, die die verbotene Vereinbarung treffen, nach sich ziehen kann.
Kurz gesagt: Unternehmen sollten ihre Geschäftspraktiken gründlich überprüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht sowohl nach dem Wettbewerbsrecht als auch nach dem Strafgesetzbuch sanktioniert werden.
Außerdem besteht ein rechtliches Risiko, wenn das Verhalten von Mitarbeitern dem Unternehmen zugeschrieben wird. Um dieses Risiko zu minimieren, wird dringend empfohlen, dass das Unternehmen in seinen internen Richtlinien, insbesondere in den internen Arbeitsvorschriften (ILR), die unabhängigen und gesonderten Pflichten seiner Mitarbeiter im Hinblick auf Wettbewerbsverstöße ausdrücklich anspricht, d. h. nicht im Zusammenhang mit denen des Unternehmens, sofern es sich bei den Verstößen dieser Mitarbeiter nicht um arbeitsbezogene Aufgaben handelt. Auf dieser Grundlage wäre es sehr unwahrscheinlich, dass das Unternehmen für Tätigkeiten seiner Mitarbeiter außerhalb der vertraglichen Aufgabenbeschreibung strafrechtlich haftbar gemacht werden könnte.
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Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Massmann unter [email protected]. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.
Vielen Dank!